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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1915
- Strukturtyp
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- 1915-11-30
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1915
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- Deutsch
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^ 276. 30. November 1915. Redaktioneller Teil. getreuen Abdruck. Diese regelrechte Folge wiederholt sich bei jedem einzelnen der vorgenannten Druckverfahren. Aus ihr ergibt sich eine Ftllle von Beispielen von eindrucksvoller Anschaulichkeit. Wir müssen es uns versagen, die einzelnen Entwicklungsstufen eines fertigen Bild drucks auch nur von einem der angeführten Verfahren hier anzugeben. Wenn wir die Vorlage und den fertigen Abdruck hinzurechnen, so zeigt uns die Sammlung schon bei der verhältnismäßig einfachen Strich ätzung, der Wiedergabe einer Schwarzweißzeichnung, also einfacher Linienführung ohne Halb- oder Wischtöne, nicht weniger als sechzehn Stufen dieses Wachsens und Reifens. Bei anderen Verfahren, z. B. der mehrfarbigen Heliogravüre, finden wir deren zwanzig. Schneller führt der einfarbige Lichtdruck zum Ziele; sein Werden wird an acht Stufen gezeigt; der Dreifarbcnlichtdruck dagegen braucht ihrer fünfzehn. Die ausführlichen Erläuterungen im »Führer« sind von großem Wert, nicht nur für Besucher der Ausstellung, sondern auch für jeden, der sich unterrichten will. Beigegebene Zeichnungen in schematischer Darstellung, auch einige ausgeftthrte Abbildungen unterstützen die Belehrung. Die praktische Handhabung könnte gewinnen, wenn die am Kopfe der Setten beständig wiederholten Überschriften: »Deutscher Buchgewerbeverein« »Technische Sammlungen« durch Angabe des jeweils behandelten Verfahrens, z. B. »Strichätzung«, »Dreifarben ätzung«, »Heliogravüre«, ersetzt würden. Kleine Mitteilungen. Fachunterricht für Buchhändler in New Aort. — Wie wir dem Publishers'Weeklp entnehmen, ist die Erneuerung des im vorigen Winter mit so vielem Erfolg ins Leben gerufenen Untcrrichtskursus für Buch händler so gut wie gesichert. Er wird voraussichtlich am 1. Januar beginnen, und die Lehrgegenstände sollen auf Grund der gemachten Erfahrung teils gekürzt, teils erweitert werden, auf jeden Fall will man sie aber so gestalten, daß sie interessant genug sind, um auch alle vorjährigen Schüler wieder zur Teilnahme zu veranlassen. Der amerikanische Verlegerverein und die amerikanische Sortimcnterver- einigung treten geschlossen für das Unternehmen ein und unter stützen es mit Geldmitteln, sodaß es möglich sein wird, die Beiträge noch billiger zu stellen, als im Vorjahre. Der Unterricht ist dem Christlichen Verein junger Männer »^Vest 8i6e« angegliedert und steht unter der Leitung des Herrn B. W. Hübsch. Es ist erfreulich, daß die Erkenntnis der Notwendigkeit einer gediegenen Fachbildung immer mehr Boden gewinnt, und wir wünschen dem Unternehmen, daß es sich zu einer selbständigen New Porter Buchhändlerlehranstalt ent wickeln möge. X. 8lc. Haftung des Arbeitgebers für Einzahlung der Versicherungs beiträge seiner Angestellten. Entscheidung der Reichsversicherungs anstalt für Angestellte. — Der Nentenausschuß der Neichsvcrsiche- ruugsanstalt für Angestellte hat folgende endgültige Entscheidung ge troffen: Der Faktor O. K. war bis Ende März 1913 bei der Firma A. in D. angestellt. Daß er in dieser Stellung versicherungspflichtig war, ist nicht streitig und nach Lage der Sache unzweifelhaft. Bei träge sind für ihn vom Arbeitgeber erst nach seinem Ausscheiden im Mai entrichtet morden, und zwar nur die auf den Arbeitgeber ent fallende Hälfte für die Monate Januar bis März nach Klasse O im Betrage von 24.90 Die Zahlung der auf den Angestellten ent fallenden Hälfte verweigert der Arbeitgeber. Das Angestelltenversicherungsgesetz zieht grundsätzlich den Arbeit geber und den Angestellten gleichmäßig zur Beitragsleistung heran (8 170 des Angestclltenversichcrungsgesetzes). Der Reichsversiche rungsanstalt gegenüber ist aber allein der Arbeitgeber zahlungspflich tig, er hat nach 8 176 des Angestclltenvcrsicherungsgesetzes die Bei träge für sich und den Angestellten zu entrichten und haftet somit der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in voller Höhe der Beiträge. Seinen Erstattungsanspruch gegenüber dem An gestellten kann der Arbeitgeber nach 8 178 des Angestelltenversiche rungsgesetzes nur im Wege des Gehaltsabzugs verwirklichen. Der Angestellte hat sich lediglich bei der jeweiligen Gehaltszahlung inner halb der Grenze des 8 178 des Angestelltenversicherungsgesetzes Ab züge gefallen zu lassen. Ist der Angestellte ausgeschieden und da durch der Abzug bei der Gehaltszahlung unmöglich geworden, so gibt es fiir den Arbeitgeber kein Mittel, seinen Erstattungsanspruch gegen über dem Angestellten zu verwirklichen. Der Arbeitgeber muß daher die Beiträge in voller Höhe selbst tragen. (Aktenzeichen 13. 1011/13.) Amerikas Handel mit den neutralen Staaten. — Der Deutsch- Amerikanische Wirtschastsverband in Berlin 7 schreibt: In New Port ist unter dem Namen »American Overseag Oorporation« eine Gesellschaft gebildet worden zur Handhabung des Außenhandels der Vereinigten Staaten nach den neutralen Ländern Europas. Die Gesellschaft übernimmt die Gewähr, daß alle durch ihre Vermittlung zum Versand kommenden Güter im neutralen Bestimmungsland ver braucht werden und nicht an die Zentralmächte gelangen. Die Güter i werden an Zweiggescllschaflcn in den neutralen Ländern gerichtet und finden durch sie ihren Absatz. Nach Äußerungen des amerikanischen Handelsministers Redfield soll diese Maßnahme dazu dienen, den Aus- fuhrhandel zwischen den Vereinigten Staaten und den neutralen Län dern zu erleichtern, indem das amerikanische Ausfuhrhaus, das durch die Vermittlung der OverseaL Oorporation seine Waren versendet, die Sicherheit hat, daß Schiff und Ladung von den Alliierten nicht be lästigt werden. Die Gesellschaft wird in keiner Weise von der amerikanischen Re gierung amtlich anerkannt, steht jedoch in enger Berührung mit ver schiedenen Regierungsstellen. Das heißt — in Wirklichkeit —, daß die amerikanische Regierung ihren Außenhandel der britischen Überwachung unterwirft. Ein Teil der amerikanischen Presse rügt die Unterstützung dieser Gesellschaft durch die amerikanische Regierung scharf. So sagt der Philadelphia Jnquirer, daß es eine recht unglückliche Diplomatie sei, die amtlich darauf bestehe, daß der Belästigung amerikanischer Schiffsladungen nach neutralen Ländern jeder Schein des Rechts fehle, und nebenbei unter der Hand Maßnahmen befürworte, die Nichtachtung der Ver tragsrechte und des Völkerrechts bedeuten. Der nächste Monat wird gelegentlich der Tagung des Kongresses in Washington Aufklärung darüber bringen, wie das amerikanische Volk und seine Vertreter über die Haltung ihrer Negierung in dieser wie in mancher anderen großen Frage denken. Zcntralinstitut für Erziehung und Unterricht in Berlin. — Die Pädagogische Abteilung des Zentralinstituts veranstaltet im Winter halbjahr 1915/16 fortlaufende Vorlesungen und Übungen sowie Einzel vorträge. Die Veranstaltungen sind in erster Linie für Männer und Frauen bestimmt, die im Schuldienste tätig sind. Sie bezwecken teils eine allgemeine praktisch-pädagogische Fortbildung auf wissenschaft licher Grundlage, teils nehmen sie auf besondere Bedürfnisse ein zelner Schulgattungen und Unterrichtsgegenstände Rücksicht. Für den Besuch der fortlaufenden Vorlesungen und Übungen ist in der Geschäftsstelle des Instituts, Berlin, Potsdamer Str. 120, eine Teil nehmerkarte gegen eine Gebühr von 3 für jede Vorlesungs und Ubungsreihe zu lösen. Die Teilnehmerkarte ist dem aufsicht- führenden Beamten auf Verlangen vorzuzeigen. Der Besuch der Einzelvorträge sowie der Vortragsreihen über kriegsbetroffene Län der und über Wetterkunde ist frei. Die Geschäftsstelle, Potsdamer Straße 120, ist von 10 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags geöffnet. Mündliche Auskunft erteilt die Leitung der Pädagogischen Abteilung vormittags von 11—12 Uhr und nachmittags von 5—6 Uhr. Eine ostpreutzische Gruppe des Bundes deutscher Architekten. — In Ostpreußen ist nunmehr eine Ortsgruppe des Bundes deutscher Archi tekten gegründet worden. Zum ersten Vorsitzenden wurde Professor Or. Tethlcfscn-Königsbcrg gewählt. Zweiter Vorsitzender ist Professor Lahrs-Königsberg, Schriftführer und Säckelmeister Professor Ostcr- roth-Königsberg, Beisitzer Bezirksarchtitekt Brurein-Lyck und Heinz Stoffregen-Gcrdauen. Beisitzer zum Ehrenrat sind die Bezirksarchi tekten Paul Engler-Gerdauen und Fr. Werz-Lötzen. Die Haupttätigkeit dieser neuen Bundesgruppe wird naturgemäß dem Wiederaufbau der zerstörten Provinz gelten. Da ist es von Bedeutung, daß im Vorstand sowohl der hervorragende Provinzialkonservator Ostpreußens, Deth- lcfscn, als berufener Hüter der Tradition, wie zwei so tüchtige, nach Neuem strebende Berliner Architekten wie Wilhelm Brurein und Paul Engler Sitz und Stimme haben. Beförderung der Rcmittenden-Fakturen. — Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins richtete unterm 23. November nachstehendes Rundschreiben an die Kommissionäre: In den »Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins« werden die Verleger jedes Jahr schon im November oder Anfang Dezember unsrerseits darauf hingewicsen, daß es in ihrem Interesse liege, wenn die Ostermeß-Nemittenden-Fakturen so zeitig als möglich, spätestens aber am 31. Januar jedes Jahres in die Hände der Sortimenter ge langen, da nach 8 29 der Buchhändlerischen Verkehrsordnung Be stimmungen über Mcß-Nemittenden oder Disponenden bis zu diesem Tage durch Einsendung einer Nemittenden-Faktur oder durch be sondere Mitteilung bekanntgegcben sein müssen, wenn die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen für Rücksendung gestrichener Dispo nenden beansprucht wird. Diese Bekanntmachung wird auch von den meisten Verlegern be- 1571
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