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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1842
- Strukturtyp
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- Band
- 1842-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1842
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- Deutsch
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2261 84 2262 Leipzigund Druden Buchdruckereven zu hal- ren »erstattet werden und sonsten alle Win kel-Druckcreycn hiermit stracks abzuschaffen seyn sollen." (Fortsetzung folgt.) Soll und muß der deutsche Buchhandel (unter sich) statt in seiner bisherigen Währung jetzt nach sächsischem Neugcld rechnen? Es sei mir vergönnt, über diese schon viel besprochene- abcr noch keineswegs erledigte Frage auch meine unmaßgeb liche Meinung hier mitzuthcilen und nach Kräften zu be gründen. Wenn sächsische Buchhandlungen nicht bloß mit ihrem Publikum und untereinander, sondern auch mit bei nicht - sächsischen College» jetzt in sächsischem Neugeld (den Thaler zu 30 Neugroschen, den Ncugroschen zu 10 Pfennigen) rechnen, so mag das für die Urheber dieser Neuerung einige Bequemlichkeiten haben. Für ihre nichtsächsischcn Colle ge» aber und für die Gesammthcit des deutschen Buchhan dels hat cs mannigfache Unbequemlichkeiten und förmliche Nachtheile; z. B-: 1) Die Haupt-Büchcrcatalvge Deutschlands, der Hcin- sius'sche, der Kayser'sche, der Hinrichs'sche rc., auch die mei sten Vcrlagscataloge deutscher Verleger, lauten bis jetzt in Thalcrn und Gut eg röschen. Durch die erwähnte Neue rung, wenn sic durchdringt, würden nun alle diese, zum Theil kostspieligen Cataloge unrichtig oder ungenau, in sofern die Verleger, wie cs von Leipzigern schon geschieht, bei Reduktion Veralten gGr.- in Ngr.-Preise die Brüche vermeiden. Wenn die dadurch entstehenden Prcisabände- rungcn an sich auch nur ganz unbedeutend sind, so können sie im Verkehr des Soctimentshändlers mit dem Publikum doch leicht sehr unangenehme Conflicte Hervorbringen, oft um so unangenehmere, je kleiner die Differenz an sich ist. Wenn ich z. B. einem Kunden den Preis eines Buches ge mäß dem Heinsius'schen Catalog zu 27'/z Sgr. (22 gGr.) angebe und der Kunde findet zufällig in einer Anzeige des Verlegers das Buch blos zu 27 Ngr. (— 27 Sgr.) aufgcfühct, so kann er den mehrgefordercen '/? Sgr. für eine eben so unreelle als kleinliche Daraufknetung hal ten und möglicher Weise sich sogar dadurch veranlaßt finden, sich von mir abzuwcnden, wenn ich nicht durch zeitrau bende Correspondenz oder mündliche Auseinandersetzung ihn von meiner Unschuld überzeuge. 2) So viel mir bekannt, sind in den meisten deutschen Sortimentshandlungen, wie bei mir selbst, sämmtliche auf dem Lager befindlichen Bücher nach den Thaler - u. gGr.- Pccisen mit Buchstaben gezeichnet, wobei s 1 gGr. (1'/, Sgr.), I> 2 gGr. (2 '/-Sgr.), c 3gGr. (3^/, Sgr-)u.s.w. bedeutet. Wird nun die Neu groschcn-Rechnung einge- sührt, so kann der Sorkimentshändler die erwähnte Art der Preisbezcichnung nicht beibehalten, weil bei weitem die mei sten (bruchlosen) Ncugroschenprcise (1. 2. 3. 4. 6. 7. 8. 9. 11. 12- 13. 14.16. u. s. w.) sich auf jene Weise nicht be-! zeichnen lassen. Ec ist alsogcnöthigt, sein ganzes Lager um-, zuzeichnen, was keine kleine Arbeit ist, zumal in grö ßeren Geschäften. Und auf welche Weise soll die neue Be zeichnung geschehen? Will man die Ngr- dabei, analog wie früher die gGr., mit Buchstaben ausdrücken, (also 1 Ngr. durch s, 2 Ngr. durch 1> u. s. w.), so fehlt cs an Buchstaben; — das deutsche Alphabet wenigstens hat nicht so viele Buchstaben als der Thaler Ncugroschen zählt. 3) Der neue sächsische Thaler steht zwar dem preußi schen Thaler und der Neugroschen dem Silbergroschen an Geltung gleich. Aber die Eintheilung des Ncugroschen ist eine andere als die des Silbergroschcn; jener zerfällt in 10, dieser in 12 Pfennige. Auch dieser Umstand ist, wenigstens für preußische Handlungen, bedeutungsvoller für unser Thema, als cs anfangs scheint. Kommt z. B. ein Werk in etwa 100 kleinen Lieferungen ü 1 Ngr. 3 Pf. heraus (wie denn die Zersplitterungsmetbode bei Büchern noch keineswegs ihr Ende erreicht hat), wie soll ich da meinen Abnehmern die Lie ferung in Preuß. Cour, ansctzen? Setze ich 1 Sgr. 3 Pf., so erhalte ich zu wenig, setze ich 1 Sgr. 4 Pf., so nehme ich ;ü viel. Bei 100 und aber 100 Lieferungen ist diese Dif ferenz immerhin schon an sich der Beachtung nicht ganz unwcrth, wird aber erheblich, weil auch hierdurch nach Um ständen Kunden abgestoßen werden können oder wenigstens oftmalige weitläuftige Auseinandersetzung nöthig wird. — Kostet eine Lieferung oder Schrift 1 Ngr. 3 Pf. oder 2 Ngr- 5 Pf. u. s. w-, so ist das zwar ganz gleich mit 1 Sgr. 6 Pf., 2 Sgr. 6 Pf. u. s. w.; allein ein großer Theil des Publi kums weiß das eben nicht und wird sich, wenn es meinen Ansatz mit der Anzeige des Verlegers vergleicht, so lange für beeinträchtigt halten, bis ich jedem Einzelnen wieder das Ver hältnis; auseinander setze, wozu cS mir — weiß Gott — an Zeit und Lust fehlt. Man sage mir nicht, das ganze deutsche Publikum werde sehr bald mit dem neuen sächsischen Münz füße vertraut werden! Dem widerspricht jede in analogen Fällen bisher gemachte Erfahrung. Das Königreich Sachsen ist bekanntlich nicht all zu groß; außer Sachsen wird — bis zur speziellen Belehrung von Seiten desSortimentshänd- lcrs — immer fast nur das kaufmännische Publikum, und selbst dieses nicht durchgängig, vom sächsischen Münzfuß etwas Genaues wissen, >— es sei denn, daß dieser einmal auch vom übrigen Deutschland, oder doch einem großen Theile desselben adop ti rt werden sollte, wozu fürs erste noch keine Aussicht ist. Und wenn hundert Mal und noch öfter die Sache in Zeitungen ;c. vorkäme, so würden sich doch stets noch Leute genug finden, die einer speziellen Belehrung von Seiten des Soctimentshändlers bedürften. 4) So lange die au ßc csächsischen Handlungen unter einander noch in Thalcrn und gGr. rechnen, ist die Neue rung der Herren Leipziger doppelt fatal. Da erhalte ich z. B. so eben von meinem Herrn Commissionär einen (zum ersten Mal) in Neugeld ausgestellten Cassaauszug. In derGroschc n rubrik desselben kommen folgende Zah len vor: 11 Ngr. 2 Pf-, 1 Ngr. 8 Pf., 5 Ngr., 3 Ngr. 8 Pf-, 14 Ngr-, 2 Ngr. 5 Pf., 1 Ngr. 2 Pf., 3 Ngr. 7 Pf-, 26 Ngr. 9 Pf. u. s. w. Die Zahlungen, wozu diese Groschcn und Pfennige gehören, kommen sämmtlich von solchen College», mit denen ich noch in Thlrn. u. gGr. 161 *
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