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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1932
- Strukturtyp
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- 1932-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1932
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- Deutsch
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W 116, 21. Mai 1832. Redaktioneller Teil. BOrl-nbl-N f. d.Dtschn Buchhandel. Internationale Vereinheitlichung der Zollnomcnlilatur. Im Ausschuß zur Vereinheitlichung der Zollnomenklatur in Genf ist die dritte Lesung des Entwurfs zum Abschluß gelangt. In den Kapiteln 43—^5, die die Papierindustrie, den Buch handel und die graphischen Künste betreffen, entspricht er nicht den Wünschen des Buchhandels. Der Bericht wird nunmehr ge druckt, im Laufe des Juli wird voraussichtlich die deutsche Aus gabe erfolgen. Es ist dann etiva eine Frist von 6 Monaten ge geben, die Gelegenheit zur Stellungnahme schafft. Es wird dann die Aufgabe der interessierten Verbände sein, den Standpunkt des Buchhandels hinsichtlich der Kapitel 43—45 durchzusetzen, damit eine entsprechende internationale Einwirkung bei der wei teren Behandlung der Zollnomenklatur erfolgt. Zollamtliche Behandlung der Kreuzbandsendungen. Einer auslanddeutschen Mitgliedsfirma wurde folgende Auskunft erteilt: Nach den Bestimmungen der Zollordnung, die fast in allen Staaten in diesem Punkt übereinstimmen, müssen alle Bahnsendungen und alle Postpakete ausnahmslos den Zotl- stcllen zugcführt werden. Auch die Kreuzbänder, selbst dann, wenn der Inhalt zollfrei ist, müssen den Zollämtern überwiesen werden. Nicht über die Zollämter gehen lediglich Sendungen bis 25,0 Gramm schwer. Allerdings haben einige Staaten Aus nahmen zugunsten der Kreuzbänder zugestanden. Es soll eine Überweisung an die Zollämter dann nicht erfolgen, wenn der zollfreie Inhalt bei Eingang der Sendungen von den Post ämtern ohne Schwierigkeiten erkannt werden kann. Diese Aus nahmen sind leider in den letzten Monaten mehr und mehr in Wegfall gekommen, weil die einzelnen Staaten, veranlaßt durch finanzielle Nöte, Einfuhrsteuern, Umsatzsteuern usw. auf die Ein fuhr von Büchern gelegt haben. Es müssen deshalb die Kreuz bänder ebenfalls den Zollämtern überwiesen werden. Das ist der Fall in Frankreich, das 2 Prozent Umsatzsteuer erhebt, ferner in Italien, wo 11§ Prozent Umsatzsteuer erhoben werden. Auch Deutschland erhebt aus di« eingehenden Kreuzbänder eine Aus gleichsteuer von 2 Prozent. Belgien erhebt 2 Prozent Umsatz steuer. Es bleiben nur noch wenige europäische Staaten übrig, die die in Kreuzbändern eingehenden Bücher von Abgaben frei- lassen. Zu diesen Ländern gehören gegenwärtig noch Großbri tannien, Dänemark, Schweden und Lettland. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler hat stets die Ansicht vertreten, daß dem Austausch der geistigen Güter keine Schwierigkeiten bereitet werden sollen und daß es aus kultu rellen Gründen jeder Nation erwünscht sein müßte, die Einfuhr von literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Erzeug nissen von allen Abgaben zu befreien. Den gleichen Standpunkt nimmt der Internationale Verlegerkongreß ein, dem die bedeu tendsten Firmen aller Länder angehörcn. Der Internationale Verlegerkongreß hat aus seinen Tagungen 1886 in Paris, I!>01 in Leipzig, 1908 in Madrid und 1931 in Paris in einstimmig angenommenen Entschließungen die Aufhebung des Zolles für Bücher, Zeitschriften und andere Gegenstände des Buchhandels gefordert. Auch der internationale Verband der Zeitschrifteu- verleger hat sich auf seiner Tagung September 1930 in Brüssel gegen den Zoll für Bücher und Zeitschriften ausgesprochen. Die Frage, welche Erleichterung für den Bücherversand ge troffen werden können, hat auch den Völkerbund beschäftigt. Das vom Völkerbund errichtete Institut international cke Övoxeration intellectuelle in Paris hat im Jahre 1928 die Aushebung des Zolles wie folgt begründet: kesokutlou cke la Sous-Oommission äes Droits illtolteoluols. Urheberrechtsschutz siir Schriften. Nach unserer Meinung kann für Drucktypen oder Schrift arten Urheberrechtsschutz nur dann beansprucht werden, wenn es sich um ein besonderes Erzeugnis im Sinne des Kunstschutzge setzes handelt. Drucktypen für den gewöhnlichen Gebrauch können allenfalls Geschmacksmusterschutz erlangen. Die Sütterlinschrift beabsichtigt, den Schreibunterricht zu verbessern. Wir haben nicht seststellen können, daß diese Schrift irgendwie geschützt ist. Justizrat vr. Hillig hat sich über die Schutzfähigkeit der Sütter linschrift ausführlich in seiner im Verlag des Deutschen Ver legervereins erschienenen Sammlung »385 Gutachten über Ur heberrecht, Verlagsrecht und verlegerische Fragen» geäußert. Zum zehnjährigen Bestehen des Verbandes der Deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler und Verleger in der Tschechoslowakischen Republik. Das Ende des Jahres 1918, das alte Reiche zerstörte, um neue Reiche aufzubauen, das alte durch Generationen 'bestandene Be ziehungen und Verbindungen löste, zwang auch die deutschen Buch-, Kunst-, Musikalienhändler und Verleger der ehemaligen Neichsländer Böhmen, Mähren und Schlesien zum Austritt aus dem Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler in Wien. Dieser Verein als RcichSverbanL der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie war zugleich Kreis- und Auslandverband des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig; er konnte ihnen fürderhin weder nützen noch helfen, konnte ihre Interessen nicht mehr vertreten. Es blieben wohl von früher her in der neuen Republik einige deutsche Provinzverbände, und zwar der Verein der deutschen Buchhändler- Böhmens, der mährisch-schlesische Verein, das Gremium in Prag so wie die Genossenschaft für den Egerer und Neichenberger Kammer bezirk in Aussig; — doch waren diese teils Zwangsverbände im Sinne der Handelsgremien, teils freiwillige Vereinigungen mit be schränktem Wirkungskreise. Der Börsenverein, der bisher seine Interessen durch den öster reichisch-ungarischen Verein vertreten und geschützt wußte, verlor da durch Macht und Einfluß auf den deutschen Buchhandel in der Tschecho- 414 slowakischen Republik, konnte nicht mehr ratend oder helfend ein- greifen, Übelständen nicht abhelsen, ja nicht einmal die Rechte und Interessen seiner alten Mitglieder in diesem neuen Staate vertreten. Ein großes Chaos drohte dem deutschen Buch-, Kunst- und Musi- kalienhaudel in der Tschechoslowakischen Republik; seiner Jahr hunderte alten Kulturarbeit drohte Verfall und Zusammenbruch. Preistreibereien, Preisunterbietungen, unlauterer Wettbewerb, schwankende Devise auf der einen Seite — Wuchevgesetze, Zoll, Ein- fuhrschwierigkciten, Mangel an Vertrauen aus der anderen Seite, die Entwertung und Verschleuderung der Warenlager, die Konkurrenz durch Unbefugte und Hausierer, Neugründungen auf oft recht frag würdiger Basis und vieles andere mehr, bedrohten den durch die Kriegsjahre ohnehin stark geschädigten Buchhandel schwer. Wohl hatten die Vorstände und Vertreter der vorgenannten Provinzverbände alles versucht, um dem Unheil zu steuern, sie hatten an den Beratungen der Sektion für Auslandliteratur beim »Svaz« in Prag teilgenommen, um nach langwierigen Beratungen und Verhandlungen Richtlinien und Weisungen für ihre Mitglieder herauszugeben. Sie hatten an den Preis- und Umrechnungsbestimmungen mitgcarbeitet und Schutz gegen Übergriffe und falsche Gesetzesauslegung gesucht. Aber all dies reichte auf die Dauer nicht aus. Da fanden sich in schwerer Zeit die -»rechten Männer, die den Augenblick erfaßten«, zu einheitlicher Tat zusammen und beschlossen die Gründung eines Verbandes der Buch-, Kunst- und Musikalien händler und Verleger für die Tschechoslowakische Republik. Die
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