für den Deutschen Buchhandel uno für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgcgeben ven den Deputirten des Vereins der Buchhändler zn Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvereins. Freitags, den 26. August 18-12. Zum Vereine der Perus«, Sortimcntsbuchhandlun- gcn um Schutz gegen übcrmäpige Cvncurrcnz zu erlangen. Das Börsenblatt No. 68 enthält einen „Aufruf rc." um di esen Verein zu bilden, von einem ehrenwcrthen, und wenn ich nicht irre mir befreundeten Collegen meiner nächsten Nachbarschaft. Ich stimme mit unserm Freunde, der in seiner ganzen Darstellung die Sache gründlich motivirt, vollkommen überein, und bin überzeugt, daß alle Preußischen Sortimenrsbuchhändler, welche eigentliche Buchhänd ler n a ch d em Ber ufe sin d, sich recht bald öffentlich in diesen Blättern dazu bekennen werden, einen Verein in der Weise zu constituiren, wie unser ehrenwerthe College bezeich net, wir alle sind ihm zum Danke verpflichtet, welche cs gut meinen mit dem achtbarcnStande der Buchhänd ler. Möge daher Verfasser obigen Aufrufs sich in den nächsten Blättern des Börsenblattes öffentlich nen nen, ich hoffe mit meiner gegenwärtigen Erklärung einer der Ersten zu sein, welche sich diesem Verein anschließen, und eine gemeinschaftliche Eingabe an hohes Ministerium in Be ziehung der überhand nehmenden Concurcenz in unserm Geschäfte ausarbeiten helfen. Ein Scitenstück zu der Buchhändler-Concession jenes Buchbinders, welches der Hr. Verfasser in seinem Aufruf anführt, werden wahrscheinlich viele Collegen geben können; wie leicht in unserm Staate die Concession als Buchhändler zu erlangen ist, wenn man auch kaum soviel Kenntniß vom Buchhandel besitzt, als ein Lehrling sich in einem halben Jahre erwerben kann, mußte auch ich erfahren. Dem Vernehmen nach werden sich in meinem Wohnorte Siegen nächstens der bisherige Reisende einer Siamoisen- Fabrik und ein früherer Lithograph möiner Steindruckerei, den ich, beiläufig bemerkt, vor ca. 1 Jahre aus meiner lithogr. Anstalt entlassen mußte, da er sich die Freiheit ge nommen, mein Commissions- und Calculations-Buch für gr Jahrgang. die Lithographie behufs seines spätem Etablissements zu co» piren, als Buchhändler etabliren, nachdem sie wirklich dii Concession zur Betreibung des Buchhandels erlangt haben. Ersterer sucht sich seit einigen Monaten in einer rheini schen Buchhandlung als Volontair alle Kenntnisse, die zum Betriebe unseres Geschäftes erforderlich sind, im Fluge anzu- cignen. Die Preuß. Gesetze bedingen ausdrücklich, daß der jenige, welcher die Concession zur Betreibung des Buchhan dels nachsucht, 4 Lehrjahre und 2 Service-Jahre als Com mis einer Buchhandlung und die wissenschaftliche Befähi gung Nachweisen soll, die zum Betriebe des Buchhandels erforderlich sind. Man sieht aus diesen Beispielen, was cs mit der Concession als Buchhändler in unserm Staate für eine Bcwandtniß hat; — der Vcrmögcnsnach- weis von 2000 Thlr. ist nun gar problematisch, weil die Sache durch eine Bürgschaft selbst erlangt werden kann, wie ich bei dieser Gelegenheit beiläufig in Erfahrung brachte. Wenn die Herren Verleger nun auch, durch die Erfah rung belehrt, durch Credit-Verweigern an neue derartige Etablissements einen Damm setzen, und wenn namentlich die ehrenweclhcn Verleger Collegen Rücksicht nehmen auf eine langjährige ehrenwerthe buchhändlerische Carriere tüchtiger junger Gcschäftsgenossen, und meistens nur den Eindring lingen in unser Geschäft die Pforte schließen, so ist cs den noch an der Zeit, daß die Sortimentshändler sich wehren, wo sie können. Dies kann nur durch gemeinschaftliches Zusam mentreten Vieler geschehen und darum säume Keiner uns. Preuß. Collegen, dem Aufruf unseres Freundes und Colle ge» zu entsprechen, und sich dazu in diesen Blättern bereit willig zu erklären. Da ich unseren noch unbekannten Freund in Wcstphalen vermuthe, so möchte zunächst wohl ein Ver ein der westphälischen und rheinischen Sortimentsbuchhand lungen zu Stande kommen, welche die erwähnte Eingabe ge meinschaftlich unterzeichnen. Es ist an der Zeit im Buchhandel, daß man durch Vereinigung Vieler /