Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1932
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19320503
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193205033
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19320503
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
- Monat1932-05
- Tag1932-05-03
- Monat1932-05
- Jahr1932
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
II. Antrag des Gesamtoorstandes auf Satzungsänderung: Die außerordentliche Hauptversammlung wolle beschließen, die Satzung des Börsenvereins unter nachstehenden Ge sichtspunkten zu ändern und zur Prüfung dieses Antrags auf Satzungsänderung einen aus den Mitgliedern des Ge samtvorstandes sowie zehn weiteren Mitgliedern des Börsenvereins bestehenden außerordentlichen Ausschuß einzusetzen: 1. Die Kantate 1933 außer Kraft tretenden Bestimmungen der Satzung 8 ö Satz 2 und 3, 8 14b Satz 2 und Z 28a letzter Satzteil („sowie die Wahrung des in 8 6 Satz 2 der Satzung ausgestellten Grundsatzes") bleiben in Kraft, fedoch ist zu erwägen, 8 8 Satz 3 außer Kraft treten zu lassen. 2. 8 9 Ziffer 3 Halbsatz 2 („sofern rechtskräftige Verurteilung vorliegt") ist zu streichen. 3. Die Vorschriften des ß 10 (Ahndung der Verletzung von Mitgliedspflichten) sind zu vereinfachen. 4. Bestimmungen sind aufzunehmen, a) wonach das Mitglied die in seiner Firma ausgebildeten Lehrlinge im Lehrvertrag daraus zu verpflichten hat, sich zu der vom Börsenverein eingerichteten Gehilfenprüfung zu stellen; b) über die Zusammensetzung und den Aufgabenkreis des Prllfungsamtes. s. 8 13 Absatz a ist dahin zu ergänzen, daß, falls sich für die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag Kantate erhebliche Schwierigkeiten ergeben, der Gesamtvorstand berechtigt ist, den Termin der ordentlichen Hauptversammlung zu verlegen und die in der Satzung im Zusammenhang mit Sonntag Kantate angegebenen Fristen entsprechend abzuändern. Am Vorstandstisch sind anwesend die Herren Or. Friedrich OI d e n b o u r g - München, Paul Ni t s ch in a n n-Berlin, Heinrich Boysen - Hamburg, Friedrich Alt- Frankfurt a. M., Di. Hellmuth von Hase- Leipzig, Generaldirektor llr. Gustav K i l P p e r - Stuttgart, Ernst Reinhardt-München, Albert D i e d e r i ch - Dresden, der Geschäftsführer vr. Heß und der stellvertretende Vorsitzende des Rechnungsausschusses, Herr M. Freihcn - Heidelberg. Der Vorsitzende, Herr -Kr. Friedrich Oldenbourg- München, eröffnet die außerordentliche Hauptversammlung um 9.25 Uhr und stellt fest, daß ihre Einberufung im Börsenblatt vom 31. März 1932 satzungsgemäß erfolgt und ebenso die Tages ordnung am gleichen Tage im Börsenblatt veröffentlicht worden ist. Weitere Ergänzung der Tagesordnung liege nicht vor. Er weift darauf hin, daß zur Teilnahme satzungsgemäß nur Börsenvereinsmitglieder berechtigt sind, Nichtmitglieder nur, soweit sie sich namentlich gemeldet haben, selbstverständlich aber ohne Stimmrecht. Das satzungsgemäße Protokoll führt Herr Or. Heß, das stenographische Herr Kammerstenograph Kelch. Die Rednerliste führt der Erste Schriftführer, Herr Heinrich Boysen, in seiner Vertretung Herr Albert Diederich. Als Stimmzähler werden die Herren Bruno H a n ck e l - Osnabrück und IN-. Huch-Gießen bestimmt. Der Vorsitzende bemerkt, daß vor Abstimmungen Glockenzeichen im Saal und im Nebensaal gegeben werden und bittet, der Hauptversammlung möglichst bis zum Schluß beizuwohnen, nur von der Rednerkanzel aus zu sprechen und sich sachlich und kurz zu fassen. Er begrüßt darauf die anwesenden Ehrengäste, als Vertreter der Sächsischen Regierung Herrn Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Klie n, als Vertreter der Stadt Leipzig Herrn Oberbürgermeister vr. G o e r d c l e r sowie das Ehrenmitglied Herrn Geh. Hof rat Kommerzienrat Or. Siegismund und gedenkt besonders des Herrn Hofrat Ehlermann, der am 23. Mai 50 Jahre Mit glied des Börsenvereins sein wird, und des Herrn Robert VoigtIänd « r, verliest deren Begrüßungsschreiben und gibt die Absendung von Telegrammen an die beiden Herren bekannt. Ferner verliest der Vorsitzende das Begrüßungsschreiben des Reichswirtschafts ministeriums und das Telegramm des Vereins der Buch- und Musikalienhändler im Saargebiet. Der Vorsitzende führt sodann aus, wie schwierig sich die Verhältnisse gestaltet haben. Man habe die Kulturetats zu- sammengestrichen, habe den amtlichen Bücherkäufer vernichtet und dann habe man den Buchhandel vor die Wahl gestellt, den festen Ladenpreis zu opfern oder die Preise zu senken. Von einigen Ausnahmen abgesehen fei die Preissenkung gewählt und damit ein Opfer gebracht in der Hoffnung, daß aus ihm Segen erwachsen möge. Eine von Kliemann aufgestellte Berechnung habe ergeben, daß das Schulbuch z. B. seit 1925 um 2A im Durchschnitts preis gestiegen war, während der Gesamtdurchschnittspreis des Buches im gleichen Zeitraum um 30N gestiegen sei. Der Durchschnitts preis der schönen Literatur aber sei von 1925 bis 1931 um rund 14^, der der Jugendschristen gar um 27A gesunken. Der Buch handel habe also gerade bei der Literatur, die für breite Massen in Frage komme, den ständigen Lastenvermehrungen und den Druck preiserhöhungen zum Trotz seine Preise gesenkt oder zum mindesten gehalten. Dabei sollte man auch nicht übersehen, daß Bücher nicht Konsumware wie andere Artikel seien: Der Buchhandel verkauft nicht nur die Ware letzter Produktion, sondern auch die nicht im Preise der Erhöhung der Produktionskosten angepaßten Bücher früherer Jahre, ja noch solche aus Friedenszeit. Daß der Buchhandel die Preise der wissenschaftlichen Literatur über Gebühr gesteigert Habs, könne nicht behauptet werden. Das gehe schon daraus hervor, daß der Gesamtdurchschnittspreis des Buches gegenüber 1913 um 53?S gestiegen sei, während der Buchdruckpreistaris heute — also nach der Senkung vom Januar — noch um 115^ über Friedenspreis stehe. Und wenn jemand einwende, daß die Tarifpreise praktisch nicht in Frage kommen, so sei ihm erwidert, daß die Buchdrucklöhne heute im Minimum noch 79?S über Frieden stehen. Es sei nicht anzune'hmen, daß der Buchdruck wesentlich unter dieser Erhöhung angeboten werden könne. Zur Preislage der wissenschaftlichen Literatur sei aber noch zu erwähnen, daß gerade die letzten Jahre eine Reihe von umfang reichen Handbüchern gebracht haben, sodaß zweifellos dadurch der Durchschnittspreis bei einzelnen Gebieten in die Höhe getrieben wurde. Zusammenfassend könne vom Buchhandel behauptet werden, daß er weit weniger für Preissenkungsexperimente in Frage kam als andere Wirtschaftszweige. Er hätte deshalb erwarten können, daß hinsichtlich der beantragten Ausnahmen, insbesondere bei den Zeitschriften, das Reichswirtschaftsministerium entsprechendes Verständnis zeigen würde. Dieses Verständnis bestehe aber in ungenügendem Maße. Bis in die jüngste Zeit hinein habe man sichzu wehren gegen behördliche Eingriffe in das Gebiet des Buch handels. Man starre im Reichswirtschaftsministerium ständig auf den festen Ladenpreis des Buches, man habe aber anscheinend noch nicht begriffen, welche Vorteile er bietet, und zwar nicht für Verlag uird Sortiment, sondern für den Bücherkäufer, vor allem wenn er weit vom Erzeugungsort entfernt lebe. Welche kulturpolitischen Vorteile dadurch gegeben seien, scheine man kaum zu ahnen. Man möchte anscheinend durch Lockerung des festen Ladenpreises gerne den Massen in den großen Städten das Buch verbilligen und 354
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder