Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1932
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19320503
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193205033
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19320503
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
- Monat1932-05
- Tag1932-05-03
- Monat1932-05
- Jahr1932
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Herr Freihen dankt dem Schatzmeister und allen Herren, die sich der Finanzverwaltung des Börsenvereins ange nommen haben. Zu Punkt 3b: Antrag des Vorstandes und des Rechnungs-Ausschusses vertritt Herr Freihen den Antrag, der einstimmig angenommen wird. Zu Punkt 3c: Genehmigung des Voranschlages für 1932 erfolgt ebenfalls einstimmige Annahme des Voranschlags. Zu Punkt 4: Genehmigung des Verwalt ungsberichts, des Jahresabschlusses und des Haus haltplanes der Deutschen Bücherei ergeben sich keinerlei Wortmeldungen. Die Genehmigung erfolgt damit einstimmig. Zu Punkt 5: Genehmigung des Haus haltplancs der Deutschen Buchhändler-Lehran st alt in Leipzig bemerkt der Vorsitzende: Der Haushaltplan sei noch nicht endgültig fcstgelegt und könne deshalb der Hauptver sammlung noch nicht unterbreitet werden. Er bitte daher die Hauptversammlung, den Schulvorstand zur Genehmigung des Haus hallplanes zu ermächtigen. — Das geschieht. Zu Punkt 6: Antrag des Gesamt vor st andes, einem um den Börsenverein und den Buchhandel verdienten Mitglied die Ehren Mitgliedschaft zu verleihen, beantragt der Vorsitzende, die Ehrenmit gliedschaft an Herrn Hofrat vr. Arthur Meiner in Leipzig zu verleihen, der sich in zahlreichen Ämtern im Vorstand und in den Ausschüssen des Börsenvereins um den Buchhandel besonders verdient gemacht habe. Die Hauptversammlung stimmt dem Antrag einstimmig zu. Der Vorsitzende überreicht darauf die Ehrenurkunde. Herr Hofrat vr. Meiner dankt für diese Ehrung in bewegten Worten. Der Vorsitzende gibt Weiler bekannt, daß der Ehrenausschuß beschlossen habe, dem goldenen Ehrenzeichen eine andere Form zu geben, die es möglich mache, daß die Besitzer dieses Zeichens es auch bei festlichen Gelegenheiten wirklich tragen können. Er habe ferner beschlossen, denjenigen Mitgliedern des Vereins, die infolge ihrer hohen Verdienste zum Ehrenmitglied ernannt seien, das goldene Ehrenzeichen ebenfalls zu überreichen. Drittens habe der Ehrenausschuß beschlossen, das goldene Ehrenzeichen Herrn vr. Wilhelm Ruprechtzu verleihen, der sich den Arbeiten des Börsenvereins im Vorstand und in zahlreichen Ausschüssen mit größter Hingebung gewidmet habe. Der Vorsitzende verliest die Ehrenurkunde für Herrn vr. Ruprecht und überreicht ihm sowie den Herren Ge- heimrat Or. Karl Siegismund und Hofrat vr. Arthur Meiner unter dem Beifall der Hauptversammlung das Ehrenzeichen. Herr vr. Ruprecht dankt der Hauptversammlung für die ihm zuteil gewordene Ehre. Zu II Antrag des Gesamtvorstandes aus Satzungsänderung führt der Vorsitzende in Vertretung des Vorsitzenden des Bildungsausschusfes zu Ziffer 4 des Antrags aus, daß der Buchhandel mit der Lehrlingsprüfung kein Berechtigungswesen schassen wolle und keine Überspitzung des Bildungssimmels beabsichtige. Er glaube jedoch, daß durch die Prüfung eine qualitative Hebung zu erreichen sein werde. Tatsächlich sollten nur solche Leute Lehrlinge erziehen, die es wirklich können. Die erstmals praktisch durchgeführte Prüfung habe ergeben, daß die Einführung von Prüfungen zweckmäßig wäre. Mit der heutigen Annahme des Antrages sei nicht endgültig beschlossen, was in die Satzung komme und wie sich die Dinge gestalteten! das würde sich bei der Prüfung durch den Satzungsänderungsausschuß noch ergeben. Er empfehle aber Annahme von Ziffer 4 des Antrages. Zu den übrigen Punkten des Satzungsänderungsantrages führt Herr vr. Heß aus, daß nach dem Wortlaut der Über gangsbestimmungen der 1929 angenommenen Satzung die Ktz 6, Satz 2 und 3, 14 b, Satz 2 und 28 a letzter Satzteil außer Kraft getreten wären, wenn nicht die Hauptversammlung 1931 die Vertagung der Entscheidung über ihr Fortbestehen beschlossen hätte. Nachdem inzwischen der wegen Streichung des sogen. Berlegerparagraphens angestrengte Prozeß zugunsten des Börsenvereins entschieden sei, beantrage der Vorstand heute, die genannten Paragraphen dauernd in die Satzung aufzunehmen. Damit die nächst jährige Hauptversammlung diesen Beschluß fassen könne, wäre die Antragstellung in, der heutigen Hauptversammlung erforderlich. Die Änderung zu tz 9 Ziffer 3, Halbsatz 2, sei bereits in der vorjährigen Hauptversammlung von Herrn vr. Ruprecht beantragt! sie sei eine Rückredigierung der jetzigen Fassung auf den früheren Wortlaut. Die Vereinfachungsvorschriften zu H 10 erwiesen sich aus der Praxis heraus als zweckmäßig, um Anfechtungen von Ausschlüssen aus formalen Gründen zu vermeiden. Der Antrag zu A 13» hätte sich aus den in diesem Jahre entstandenen Schwierigkeiten hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung auf den Kantate-Sonntag als notwendig erwiesen. Herr Nitschmann wendet sich gegen die Verankerung der Gehilfenprüfung in der Satzung. Er gehöre zu den ausge sprochenen Gegnern einer Pädagogisierung und könnte sie am wenigsten anerkennen bei einem geistig so differenzierten Gewerbe wie dem Buchhandel. Er befürchte, daß sich große schematische Einseitigkeiten zeigen würden. Gegen die Einsetzung des Prüfungs amtes habe er nichts, aber er wäre gegen die Verankerung einer Pflicht der Mitglieder, ihre Lehrlinge prüfen zu lassen. Er beantrage daher statt des in Punkt 4 des Antrages vorgesehenen Wortlautes: Es soll eine Bestimmung in die Satzung ausgenommen werden über Schaffung eines Prüfungsamtes, dessen Zusammensetzung und Aufgabenkreis. Herr Diederich tritt den Ausführungen des Herrn Nitschmann und seinem Anträge entgegen. Prüfungen seien not wendige Übel; sie sollten ein Mindestbildungsmaß feststellen und ein Ansporn für den Lehrling sein. Die Prüfungen sollten in einfachster Form abgehalten werden. Wenn die Versammlung heute dem Anträge des Vorstandes zustimme, sei damit noch nichts Endgültiges beschlossen. Der Vorsitzende will über den Antrag Nitschmann abstimmen lassen. Herr Diederich stellt zur Geschäftsordnung fest, daß der Antrag des Vorstandes weitergehe, so daß deshalb zuerst über den Antrag des Vorstandes abgestimmt werden müßte. Der Vorsitzende gibt bekannt, daß Herr Nitschmann nunmehr Abstimmung durch Stimmzettel verlange. Herr vr. von Hase schlägt vor, die Abstimmung mit Stimmzetteln erst dann vorzunehmen, wenn sich Zweifel über die Abstimmung durch Händeaufheben ergeben würden. Herr Volckmar bezweifelt, daß der Antrag des Vorstandes der weitergehende ist. Der Vorsitzende stellt zunächst den Punkt 4 des Antrages des Vorstandes in der gedruckten Form zur Abstimmung. Die Abstimmung ergibt, daß 137 für und 87 gegen den Antrag gestimmt haben. Der Vorsitzende stellt darauf den gesamten Antrag des Vorstandes aus Satzungsänderung zur Abstimmung, da wei tere Debatte nicht gewünscht wird. Der Antrag wird gegen vier Stimmen angenommen. Der Vorsitzende beantragt ferner, dem Vorstand und Wahlausschuß die Ermächtigung zu geben, den Satzungsände rungsausschuß zu ernennen. Diese Ermächtigung wird einstimmig erteilt. 35g
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder