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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1915
- Strukturtyp
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- 1915-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 265, 13. November 1915. Nr. 27: Bsarnais, I/kläueaticm äs Henri IV. erzielte 280.—, welcher Preis Wohl wesentlich dem schönen Exemplar und dem Einbande zu verdanken ist. Nr. 113, Choderlos de Laclos, I-es läaisons ckavAsreusss, Lond. 1796, in prachivollem, braunem Kalblederband der Zeit, kostete 260.—. Nr. 212: Goethes Faust, der erste Druck der ersten Originalausgabe des Faust-Fragments, der ja, wie man weiß, aus den Bogen des 7. Bandes »Schriften« zusammengesetzt ist, brachte 660.— ; Nr. 238: Die erste Ausgabe der »Leiden des jungen Wertherz« von 1774 mit dem Druckfehlerverzeichnis auf Seite 225 280.—; Nr. 388: Die erste Ausgabe von Lessings Minna von Barnhelm, in einem Ganzlederband der Zeit 405.— ; Nr. 438: Die Ausgabe von Molisres Werken, p»r la oompLAnls clss libraires »ssoeiss, 1773, in sechs prachtvollen, roten Maroquinbänden (Ds- röme), erzielte 2400; Nr. 643: Oeuvres poissarcks von Bade von 1796 mit breitem Rand 1950.— ; und Nr. 659: Vol taires komaus et Oontes von 1778, drei marmorierte Kalbleder bände, 480.— — für Kriegszeiten immerhin recht annehm bare Preise. Auch die Städteansichten und Trachtenbilder in der Auktion von Carl Ernst Henri ci sind recht gut bezahlt worden, so Nr. 5: Altenburger Bauerntrachten, 4 Blatt Original Aquatinta, Blätter von C. F. Thiele mit ^ 46.— ; Nr. 63: die Ansicht des Opernplatzes in Berlin mit der neuen Bibliothek und der katho lischen Kirche, ässsins et xravs L Berlin xar llean kosender^, 1782, prachtvoll koloriert, 170.— ; Nr. 73 u: Darstellung des Volkslebens in Berlin, 12 Lithographien, handkoloriert, ./l 230.— ; Ansichten von Bonn, Nr. 112: 46.— ; Nr. 117: 49.-; Nr. 118: 43.— ; Nr. 119: ^ 47.— und Nr. 120 (Poppelsdorf): 53.—. Ein Plan von Danzig, farbiges Aqua rell (1796), Nr. 137: ^ 36.-. Auch die Goethebilder fanden zahlungswillige Liebhaber, so wurden Goethes gestochene Sil houette nach dem Schattenriß von Schmoll, 1783, (Nr. 389) mit ^ 33.—, sein Brustbild en kaes kl. lüps äsl. st so. mit ^ 120.— bezahlt. Sogar zwei Bllcherzettel aus der Weimarer Bibliothek mit Goethes Namenszeichnung »G« (Nr. 418) fanden für 16 einen Liebhaber, während das Widmungsexemplar der Umrisse zu Goethes Faust, gezeichnet von Reisch 1820 (Nr. 419), auf 600 und das Gedicht »Ich möcht' mich, könnt' ich nur, zu einem Stutzer machen . . . .« (Nr. 420) 23 Zeilen, mit Unterschrift »—e«, sogar auf 650 zu stehen kam. Die Buchhandlung ReutzLPollack wird in diesem Win ter eine Reihe Kammerkunstabende veranstalten, deren erster am Sonnabend, 9. Oktober, stattgefunden hat. Frau Resi Langer trug aus den Werken von Wilhelm Busch vor. Die Auswahl, die die Vortragende aus Haarbeutel, Bählamm, Fürs Militär, Kritik des Herzens, Zuguterletzt aus dem reichen Schatz Buschschen Humors getroffen hatte, war sein abgetönt, und namentlich die Reihenfolge ließ keine Ermüdung aufkommen, stei gerte vielmehr von Nummer zu Nummer das Interesse der Hörer. Frau Langer bringt zu einem solchen Vortrage ein wohl lautendes Organ und ein außerordentlich ausdrucksvolles Mie nenspiel mit, und der reiche Beifall, der jeden der einzelnen Vor träge begleitete, zeigte, wie verständnisvoll das Publikum den Vorträgen folgte. Am 16. Oktober fand der zweite Abend statt, der wiederum von Frau Langer eine Rezitation von Mynona und Vorträge von Rudolf Kays er und Richard Hu e lsenb eck brachte. Leider verhinderten mich zu meinem Bedauern andere Pflichten, dem Abend beizuwohnen, so daß ich nicht imstande bin, Näheres zu berichten. Das Vermächtnis Albert Cohns an die Stadt Berlin trägt fortdauernd Früchte. Am Donnerstag, 25. November, wird die aus der Albert Cohn-Stiftung gegründete 4. Kinderlese halle der Stadt Berlin eröffnet. Das Verzeichnis der vorhandenen Bücher liegt bereits vor. Es ist sehr geschickt nach Altersstufen geordnet, beginnt mit Bilderbüchern in Versen, denen sich Bilderbücher mit Märchen, dann Märchen und Erzäh- 1490 lungen anschließen: alles für die unterste Altersstufe bestimmt. Darauf folgen Bücher für Kinder von 10 Jahren an. Den Be schluß machen Bücher für Kinder vom 12. Jahre an. In dieser Abteilung sind sachgemäß auch Gedichte, Theaterstücke, Erzäh lungen, biblische Geschichten und Lebensbeschreibungen vorhan den, und in den einzelnen Darstellungen sind deutsche Männer be sonders berücksichtigt. Es folgt dann Geschichte in mehreren Ab teilungen bis zur neuesten Zeit; den Beschluß machen Erd- und Völkerkunde, Naturkunde, Beschästigungs-, Zeichenbücher und Zeitschriften. Man sieht, daß für jedes Alter gesorgt ist und daß der kundige Direktor der Stadtbibliothek auch hier sein Geschick in der Zusammenstellung bewährt hat. Im Oktober beginnt in Berlin die Schule. Nach meinen Erkundigungen sollen die Verkäufe an Schüler der höhe ren Lehranstalten sich ungefähr auf der Höhe des vorigen Jahres gehalten haben, was allerdings immer einen Rückgang gegen frühere Jahre bedeutet. Wenigstens scheint nunmehr ein Be harrungszustand erreicht zu sein. Was den Absatz an die Volks schüler betrifft, so läßt sich darüber schwer ein Urteil gewinnen, da der größte Teil dieses Absatzes in den Händen unzähliger Schulbuchhändler und Buchbinder sich befindet. Unter dem 10. Oktober 1915 hat der Reichskanzler eine Ver ordnung über die Anmeldung des im Inland be findlichen Vermögens von Angehörigen feind licher Staaten erlassen, nach der jeder Verwalter oder Ver wahrer solchen Vermögens verpflichtet ist, einen Anmeldebogen unter Aufführung der einzelnen Gegenstände und unter Angabe von Namen, Wohnort und Staatsangehörigkeit des Berechtigten auszufüllen. Auch Guthaben, welche Angehörige feindlicher Staaten bei Buchhandlungen haben, sind anmeldepflichtig; doch werden Buchhändler nur ausnahmsweise davon betroffen wer den, da erst Guthaben über 500 ^ anmeldepflichtig sind. Umso mehr werden es die Banken sein. Diese Anordnung ist eine sehr einschneidende Maßregel, die unfern sonstigen Gepflogenheiten vollkommen widerspricht. Die Ältesten der Kaufmannschaft haben deshalb an den Reichskanzler eine Eingabe gerichtet, in der sie darauf Hinweisen, daß damit ein bisher von der Gesetzgebung mit der größten Vorsicht behan delter Grundsatz, daß die Verwaltung des Vermögens dritter Personen als Geschäftsgeheimnis zu behandeln ist, verlassen wird. Die Verletzung des Vertrauens, das man den deutschen Banken entgegengebracht hat, könnte von den Kunden damit beantwortet werden, daß sie in Zukunft nach dem Kriege ihre Gelder nicht mehr bei deutschen Banken niederlegen, und die Wertschätzung, die bis jetzt der deutsche Kaufmann bei den Ausländern genos sen hat, wird unweigerlich dahin sein. Im gegenwärtigen Augen blick sei eine derartige Aufzeichnung für das Wohl des Deutschen Reiches keineswegs erforderlich; das Reich plant nicht etwa, die Vermögen der feindlichen Ausländer an sich zu bringen: es will lediglich einen Überblick gewinnen, welche Vermögen feindlicher Ausländer im Inland verblieben sind. Die Ältesten der Kauf mannschaft weisen darauf hin, daß hierüber Auskunft zu geben die Banken in der Lage sind, auch ohne daß sie genötigt werden, den Namen des feindlichen Berechtigten und seinen Besitz in Wertpapieren gesondert anzugeben. Die Ältesten bitten also den Reichskanzler, seine Anordnung dahin zu ändern, daß nur allge meine Angaben über das Vermögen feindlicher Ausländer ge macht werden, ohne daß der Name des Berechtigten ausgefüllt zu werden braucht. Im Interesse des deutschen Handels ist zu wünschen, daß die Bemühungen der Ältesten der Kaufmannschaft Erfolg haben. Endlich soll die langenibehrte Inschrift an dem Deutschen Reich stagsgebäude eingefügt werden, und schon erhebt sich, wie auf Kommando, der Streit, ob für die Inschrift Fraktur oder Antiqua gewählt werden soll. Die Inschrift, die »Dem Deutschen Volke«
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