Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19151113
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191511136
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19151113
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-11
- Tag1915-11-13
- Monat1915-11
- Jahr1915
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 265, 13. November 1915. nicht fehlgehen, wenn mir diese gedanklichen und sprachlichen Unstim migkeiten einer allzu flüchtigen Abfassung znschreiben. Als Bei spiel hierfür nur noch die pathetischen Schlußworte (Seite 116): »in denen der Mensch sich w i e d e r e r k e n n t als das Wesen, das zum Herrn über die Natur gesetzt ist und seinen Ursprung wie den un wandelbaren Gang seines Geschickes in den Sternen miederer kennt (!). Dahin (!) möge die Größe der Zeit unser heranwach sendes Geschlecht erleuchten«. — Die Ausstattung des Büchleins ist, im Gegensatz zu seinem Inhalt, gut. Julius Brann. Kleine Mitteilungen. Anzeigen von Werten, deren Reinertrag zugunsten von Kriegs- wohlsahrtszweckcn bestimmt ist. — Nach der Bundesratsbestimmung vom 22. Juli 1915 muß bei einem öffentlichen Vertrieb von Gegenständen zugunsten von Kriegswohlfahrtszwecken die Erlaubnis der betreffenden Landeszentralbehörde eingeholt werden. Diese Bestimmung ist auch für den Buchhandel von einschneidender Bedeutung. Jeder Buchhändler, der Werke zugunsten irgend einer Kriegswohlfahrtssache in ganz Deutschland vertreiben will, muß die Erlaubnis aller deutschen Bun desstaaten zum Vertrieb haben, wenn er sich nicht strafbar machen will. Das gilt auch für Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, mithin auch für die Inserenten des Börsenblattes. Wir ersuchen daher alle Ver leger, die im Börsenblatt das Erscheinen von Werken anzeigen, deren Reinertrag ganz oder teilweise zugunsten irgend einer Veranstaltung der Kriegswohlfahrt, z. B. des Noten Kreuzes, einer Jnvaliden- schule, der Hinterbliebenen der Mannschaft eines unterge gangenen Kreuzers usw. verwendet werden soll, uns bei Aufgabe des betreffenden Inserates mitzuteilen, ob die Er laubnis der LaudeszcntralbeHörden aller deut schen Bundesstaaten in ihren Händen ist. Wenn auch für die Ankündigung in Zeitungen und Zeitschriften die Erlaubnis der be treffenden Stelle des Bezirks, in dem die Blätter erscheinen, genügt, so hat eine Anzeige im Börsenblatt nach eingeholter Erlaubnis in Sachsen doch insofern keinen praktischen Wert, als die Sortimenter in den andern Bundesstaaten sich durch einen Vertrieb des Unternehmens strafbar - machen würden. Wir bitten deshalb, den Satz »Zugunsten der . . . .« nur danu in die Anzeige aufzunehmen, wenn die Erlaubnis der Landeszentralbehördcn sämt licher deutschen Bundesstaaten vorliegt. Sobald die An gabe bei den Aufträgen fehlt, ist eine Rückfrage unumgänglich not wendig, wodurch die Ausnahme der Anzeige verzögert wird. Die Bun- desratsbestimmuug ist in Nr. 171 des Börsenblattes abgedruckt worden. Post. Ter P o st a n w e i s u n g s - und N a ch n a h m e d i e n st mit der Türkei wird wieder ausgenommen. Der Mcistbetrag einer Postanweisung ist von 500 Fr. auf 1000 Fr. erhöht worden. Der Meistbetrag der Nachnahmen (500 Fr. bzw. 400 ^/i) bleibt vorläufig unverändert. In Österreich verboten: C. S t u r z e n e g g e r, Serbien im euro päischen Kriege 1914/15. Druck und Verlag des Artistischen Instituts Orell Füßli in Zürich. — Das Schicksal Elsaß-Lothringens. Reden eines elsässischen Sozialisten an zwei Nationen. Druck und Verlag Delachaux L Niestle A.-G., Neuchatel 1915.— Es dürfte sich auch für deutsche Sortimenter empfehlen, gegenwärtig von der Verbreitung der in Österreich verbotenen politischen Schriften abzusehen, da es bei der engen Verbindung Deutschlands und Österreichs nicht als im In teresse des deutschen Buchhandels angesehen werden kann, der Ver breitung derartiger Schriften Vorschub zu leisten, gegen die in vielen Fällen auch schon in Deutschland ein Verbot ergangen ist. Sächsische Sachverständigcnkammcr sür Werke der bildenden Künste. — Anstelle des nach Berlin verzogenen Geh. Hofrats Prof. vr. Bestel- mcycr ist der ordentliche Professor an der Technischen Hochschule zu Dresden, Dr.-ing. Richard Müller in Dresden zum ordentlichen Mitgliede der für das Königreich Sachsen bestehenden Sachverstän- digcnkammer für Werke der bildenden Künste (einschl. der Erzeugnisse des Kunstgewerbes und der Bauwerke) ernannt worden. Aus England. — In Ergänzung einer früher hier veröffent lichten Nachricht sei mitgeteilt, daß der als verwundet und vermißt gemeldete Sohn Rudyard Kiplings als gefallen anzusehen ist. Wie Publishcrs' Circular meldet, haben auch noch andere englische Schrift steller den Verlust ihrer Söhne zu beklagen. Zu diesen gehören George Egerton, Neil Muuro und Horace Anncsley Vachel. Ferner sielen von bereits verstorbenen literarischen Größen die Söhne von Oscar Wilde, Marion Crawford und Richard Marsh. X. 1492 PersimalNchrichte«. Gefallen: am 15. Mai bei einem Sturmangriff in der Champagne Herr- Christian Knauer, Leutnant d. N. Der Verstorbene er hielt seine buchhändlerische Ausbildung in Frankfurt a. M., Leipzig und Hannover und war seit drei Jahren dem väterlichen Geschäft, der Firma Gebrüder Knauer in Frankfurt a .M., eine wertvolle, zuverlässige Stütze. Gestorben: am 7. Oktober in New Jork im Alter von 67 Jahren Herr John Bishop Putnam, Teilhaber der Firma G. P. Putnam's Sons, New Jork-City und London, und leitender Direktor der XnielcSi-boelier kre88. Putnam war ein Sohn des Gründers der erstgenannten Firma und Leiter ihrer technischen Zweige. In enger Fühlung mit den Buchdruckerkreisen New Jorks stehend, nahm er stets regen Anteil an der Entwicklung der Kunst Gutenbergs in Amerika. Der Verstorbene darf nicht mit seinem Teilhaber Herrn George Haven Putnam verwechselt werden, der sich leider berufen gefühlt hat, unsere Kriegsführung auf gehässige Weise anzugreifen. Seine beleidigenden Briefe an die »Times« wurden auch im Börsenblatt entsprechend gewürdigt. X. am 11. November an einem aus dem Felde heimgebrachten schweren Leiden Herr Alfred Jüstel, Vizewachtmeister d. R. und Offiziersaspirant im Sächs. Feld-Artillerie-Negiment Nr. 82, Inhaber des Eisernen Kreuzes. Der Verstorbene, einziger Sohn des Herrn Franz Jüstel, Mit inhabers der Firma Jüstel L Göttel in Leipzig, zeichnete als Prokurist dieses Geschäfts. Voll vaterländischer Begeisterung war er in den Krieg gezogen und hat elf Monate lang im Felde gestanden, bis ihn ein tückisches Leiden zur Heimkehr zwang, dem er nun nach schwerer Krankheit erlegen ist. Richard Ulrich 1. — Aus Straßburg i. E. kommt die Nachricht, daß der frühere außerordeutliche Professor der Augenheilkunde vr. Richard Ulrich im Alter von 66 Jahren gestorben ist. Ulrich hat neben einer regen Lehrtätigkeit eine sehr beträchtliche wissenschaft liche Tätigkeit entfaltet, sowohl auf dem Gebiete der klinischen wie auf dem der experimentellen Forschung, sodaß er in der ophthal- mologischen Literatur sich einen sehr geachteten Namen erworben hat. Sprechsaal. Ostermefse-Dordrucke. Könnte nicht jetzt, wo der Einheitsgeöanke im deutschen Volke sich mehr und mehr in die Tat umzusetzen beginnt, der Verlagsbuch handel sich zur Einführung des Einheits-Formates (Postquart) der Ostermesse-Vordrucke entschließen? Eine Reihe von Verlegern hat einen dankenswerten Anfang in dieser Richtung gemacht, aber zu einem wirklichen Einheitsformat (dem kaufmännischen Post quart-Format) ist es leider bis heute noch nicht gekommen. Immer noch sind auch bei diesen Anfängen Größenunterschicde festzustellen, die naturgemäß beim Einbinden der Vordrucke häufig eine nicht un wesentliche Störung bedeuten. Eine ganz besonders jetzt nicht zu unterschätzende Arbeitsverein- fachung wäre durch Einführung des Einheits-Formates in Postquart ermöglicht, insofern die Doppel der Vordrucke mit Blaupapier durch geschrieben werden können; ich habe dieses Verfahren seit vielen Jahren mit dem Ergebnis größtmöglicher Arbeitsvereinfachung und Zeiter sparnis durchgeführt und kann es meinen Berufsgenossen auf Grund langer Erprobung nur aufs wärmste empfehlen. Heilbronn a/N. Theodor Cramer. Anfrage. Am 6. Oktober d. I. bestellte ein Herr vr. M. in Halle persönlich bei uns eine größere Partie »Die Völkerschlacht bei Leipzig«, die am Abend desselben Tages abgeholt werden sollte. Die Abholung er folgte nicht, vr. M. lies; nichts mehr von sich hören und ist in Halle nicht zu ermitteln. Haben vielleicht andere Firmen die gleiche Erfahrung mit dem Buche gemacht? Wir bitten event. um Mitteilung. Leipzig. Ottosche Buchhandlung.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder