6384 «Sr,en«l°tt° 249, 26. Oktober 1915. In diesen Tage» erscheint in meinem Verlage. Handbuch des kommunalen Verfassung^ und verwaltunasrechtes in Preußen Unter Mitwirkung erster Autoritäten herausgegcbrn und mltbeardeitet von Professor Dr. Stier-Ssmlo hdtoilungs-vireklor Ser Hochschule für kommunale unö soziale Verwaltung in Löln a. Rh. Sand II 1. Abteilung Das Recht Ser inneren Verwaltung polizelrecht, Wege-, Straßen- und Saufluchtlinienrecht, Armenrecht, Recht der Fürsorge erziehung, öer Jugendfürsorge, Schulrecht, Rommunalbeamtemecht. Sie soziale Versicherung und die Gemeinden 43 Sogen Umfang Gebunden in Halbfranz M. 22.— orü., M. 15 75 bar, gebunden nur bar. Gekeftet M. IS.— or»., M. 12.H0 bar, M. 1Z.S2 ä cond. 4- Einbanddecke für die Sezieher öer Lieferungs-Ausgabe M. Z — ord., M. 2.SS bar. Sand I und Sand » 2. Abteilung erscheinen später. . . . Die Darstellung zeichnet sich durch übersichtliche Gliederung und einfache, klare Sprache au» Die einfchlagende Literatur wird nicht nur für die Abschnitte, sondern auch für alle wichtigeren Einzelfragen ausführlich nachgewiefen. So ist das Werk geeignet, allen In Ser Rommunalverwaltung tätigen Männern eine geeignete Auskunftsstelle und einen zuverlässigen Ratgeber für die zahlreichen in dieser Verwaltung auftauchenüen Rechtsfragen zu bieten. Seine Anschaffung ist deshalb den Rowmunalverbänden angelegentlichst zu empfehlen- . . . Graf Hue de Srais, Reg.-Präsident a. D-, Wirkl. Geh. Gbrrregierungsrat. . . . Sie bringen durch gewissenhafteste Serücksichkigung öer vderst-ichterlichen Entscheidungen, Ministertalerlaffe u!w. bis lns kleinste dasjenige Material in spstematitcher Searbettung herbei, an das, sonst allübersll zerstreut, nur bei mühseliger und zeitraubender Nachforschung, für die der Verwaltungsbeamte, öer Richter, öer Rechtsanwalt, öer stäötische Ehrenbeamte, öer Stuöent usw< keine Zeit hat, heranzukommen ist Den ö-üükfniffen öer kommunalen Hochschulen unö Universitäten kann nicht besser als hier e.itgrgengekvmmen werden. Gerhard Stallmg Verlag, Oldenburg j. Ox.