für den Deutschen Buchhandel - und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegcben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^ 24. Freitags, den 25. Marz. 1842. Bekannt in a ch u n g. Nachstehendes an uns gelangte Communicat Eines Königl. Hohen CensurcollegiumS, bringen wir hiermit zur Kenntniß sämmtlicher Mitglieder des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, den 23. März 1842. Die Deputirten des Buchhandels zu Leipzig. Jn Num. 21 und 22 der allgemeinen Preßzeitung von diesem Jahre wird S. 215 behauptet, cs sei die Bestimmung §. XVI b. der nachträglichen Verordnung über die Verwaltung der Prcßpolizei vom 20. Deccmber 1838: daß die Censorcn zu keiner Veröffentlichung eines Büchervcrbotes das Imprimatur crthcilen sollen, mehrfach auf die als Nachdruck in Beschlag genommenen oder confiscirten Schriften angewendet worden. Da dies aber weder in den Worten, noch in dem Sinne obiger Vorschrift liegt, vielmehr es jedem durch einen Nachdruck Benach- theiligtcn freisteht, die von ihm dagegen ausgebrachten polizeilichen oder gerichtlichen Maaöregeln zur öffentlichen Kenntniß zu bringen; so sind sämmtliche Central- und Local-Censoren des Leipziger Kreisdirections-Bezirks in Ge mäßheit hoher Ministerial-Verordnung vom 12/17. d. Mts. angewiesen worden, dergleichen Veröffentlichungen Schwierigkeiten nicht entgegen zu sehen, was auch dem Verein der hiesigen Buchhändler andurch eröffnet wird. Leipzig, am 18. März 1842. Königlich Sächsisches Censur-Collegium v. Falkcnstein. Bekannt in a ch u n g. Wie bisher werden auch dieses Jahr die Beiträge für die Zeit vom Schluffe der Jubilatcmcsse 1841 bis dahin 1842 zu 2 Thlr. Prcuß. gleich nach Ostern von den verehr!. Mitgliedern des Börsen vereins bei ihren Herren CommissionairS in Leipzig gegen Quittungen des Kassircrs, Herrn L. Ochmigke in Berlin, «ungezogen werden. Die außerhalb Leipzigs wohnenden Mitglieder werden daher ersucht, ihre dortigen Commissionairs zur Einlösung dieser Quittungen anzuwciscn. Diejenigen Mitglieder, welche seit dem Schluffe der vorjährigen Ostcrmcsse ausgenommen worden sind, haben für die nächste Messe den Beitrag schon mit dem Eintrittsgeld«: entrichtet, also dicßmal einen solchen nicht zu zahlen. Jena, Leipzig und Berlin, den 1. März 1842. Der Börsenvor stand. Fr. A Frommaun. I Nost. L. Vchmigkc. Sr Jahrgang.