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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1842
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- 1842-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1842
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- Deutsch
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363 14 364 jenige eines Druckers sein, der sein Etablissement diesen beson der» Arbeiten widmet? Es giebt Drucker in Paris, die alle Tage sich mit 8—10 Journalen befassen. Sollen diese einen Repräsentanten bei jedem Journale haben? Aber die Schwie rigkeit mehrt sich, die Fiction der Verantwortlichkeit breitet sich aus und die Chancen der Unfehlbarkeit nehmen ab. Sie ist eine materielle Unmöglichkeit, diese von den Druckern in Be- rracht der Rcdaction der Journale verlangte Verantwortlich keit- Mehr noch: Die Behörde, welcher das Gesetz das Recht überträgt, den patcntisirtcn Druckern Erlaubniß von Succursalcn für die politischen Journale zu verleihen, scheint in Betreff der erster» entwaffnet zu sein. In der That, ein solches Journal wird im Viertel der Chauffe d'Antin gedruckt, während Derjenige, welcher es als Drucker unterzeichnet, in einem sehr entfernten Viertel wohnt; so ein anderes in einer nicht geringer» Distanz von einem Titulardrucker. Hört man, daß diese Drucker die strenge Aufsicht ausübcn werden, welche die formulirten Anklagen zu verlangen scheinen? Das ist un möglich. Diese Schwierigkeiten oder vielmehr diese Unmöglich keiten wurden von allen Gerichten, welche sich in ähnlichen Fra gen auszusprechen hatten, erwogen: immer wurde der Drucker freigcsprochen. Wen» die Gesetze über die Verantwortlichkeit der Journale; wenn ihre Erfordernisse in Betreff der Geran ten; wenn die Garantie der Caution nicht hinreichen, so mögen die Kammer» aufgefordert werden, sich auszusprechcn; mache man aber nicht Drucker, die endlich und vor Allem, was die Journale angcht, nichts sind als wahrhaft Industrielle, zu trä gen, von jedem Einflüsse, jeder Gewalt, jeder Fähigkeit zu ur- theilcn Beraubten; setze man nicht Agenten der Behörde mit dem ganzen Nachthcil einer commerziellcn Stellung beständig in Opposition mit sich selbst. Tausend Mal besser die Wieder einführung der Censur! Mit ihr wird wenigstens, wenn der Drucker nicht mehr als passives und unverständiges Instrument ist, sein Vermögen, seine Industrie, sein, seiner Familie und seiner zahlreichen Arbeiter tägliches Brot nicht in der Willkür eines politischen Jrrthums oder einer Schätzung von Worten liegen." (Folgen 40 Unterschriften.) Ein Brief Zschockc's, Verfassers der Stunden der Andacht. Die Berliner Voß'schc Zeitung enthält in einem Schreiben aus Magdeburg v. 9. Fcbr. Folgendes: Der Sohn des älteste» und vertrautesten Freundes von unscrm berühmten Landsmann Aschocke meldete diesem den Tod seines kürzlich hier verstor benen Vaters, als des letzten von Zschockc's hiesigen Jugend freunden, und berührte in seinem Briefe zugleich die in der Magd. Zeitung über Zschocke als den Verfasser der Stunden der Andacht gegebene Notiz. In dem Antwortschreiben <>. c>. Aarau vom 1. Februar 1842, laßt sich Zschocke über seine Autorschaft dieses trefflichen Weckes in folgenden Worten aus: „Ja wohl wäre mir's Freude gewesen, wenn ich Ih rem und meinem Verklärten die Frage wegen der Stunden der Andacht noch vor seinem Heimgang mit einer Antwort hätte erwiedern können. Vielleicht wär' cs ihm angenehm gewesen. Daß meine Anonymität nun vernichtet ist, kann mir weder leid noch lieb sein. Daß aber von meiner Vater stadt Magdeburg eben der erste Laut in die Welt ausfliegen mußte und man cs daher erst in der Schweiz vernahm, ich läugne es nicht, that mir heimlich wohl. Ich liebe Magde burg, das mich wieder zu seinem Sohne angenommen hat. Das seit einem Menschenalter treu bewahrte Geheimniß mei nes Namens wird sehr unfreiwillig gelöst. Ich hatte be stimmt, es sollte nach meinem Tode geschehen, und zwar in einer Schrift, welche mit der Entwickelungsgeschichte meines Geistes in einem viel angeregten Leben zugleich die Darstel lung meiner innern Welt, meiner Welt- und Gott-Anschau ung enthalt. Weil aber meinem treuen Freunde und Ver leger, der in Würtembcrg ein neues Privilegium gegen den Nachdruck der Stunden suchte, Zweifel gegen das Noch-Le ben des Verfassers geäußert worden war, in welchem Fall kein Privilegium ertheilt werden könne, fragte er, ob ich mich, oder vielmehr er mich nennen könne und möge. Zu seinem Besten hatte ich nichts dagegen; und so habe ich jetzt auch nichts mehr dagegen, daß jene Darstellung meines Innern ebenfalls noch während meines Lebens erscheine und zwar an der Neige desselben." C u r i o s u m! In Nr. 10 des diesjähr. Börsenblattes befindet sich die Anzeige, daß in einer Preuß. Provinzialstadt (Rcg.-Bez. Magdeburg) die einzige Buchhandlung nebst einigen Ver- lagsartikcln, Leihbibliothek ic. zu verkaufen stehe. Sollte man nicht meinen es handle sich, da noch überdies ein dispo nibles Eapital von 3—4000 Thlr. gefordert wird, um den Verkauf eines festbegründcten,, werthvollen Geschäfts? Und doch ist dem nicht also! Der Besitzer und Führer desselben ist ein Barbier, der, sein Handwerk nicht niederlcgend, vor einigen Jahren die Concession zur Anlegung einer Leihbi bliothek erhielt, und bald darauf, nachdem er mit Hülfe einiger auswärtigen dienstfertigen Handlungen den Bücher handel zu betreiben angefangcn hatte, in Leipzig seinen Com missionair annahm, seinen Namen in die Adreßbücher des Buchhandels setzen ließ und sich aus eigner Macht vollkommenheit zum Buchhändler creirtc, ohne bisher die gesetzliche Concession erlangt zu haben. Der Ort selbst, eine unbedeutende kleine Stadt ohne ein größeres Beamtcn- pcrsonal, Garnison oder andere unser Geschäft begünstigende Umstände, auch nicht in einer reichen Umgegend gelegen, dürste nicht besonders geeignet sein, das Bestehen einer eige nen soliden Buchhandlung zu sichern, wenn der Besitzer nicht wie der Inhaber des jetzigen so benannten Geschäftes das Barbierhandwcrk oder einen andern Erwccbszweig dane ben betreibt. Rcf. glaubt Collegen, die auf die Verkaufs- Offerte etwa zu reflectiren geneigt wären, diese kleine Auf klärung schuldig zu sein, auch sie vor unnützen Weitläufig keiten zu warnen. E. D. F a l l i t s a ch c» Das Handels-Gericht zu Hamburg macht in öffentlichen Blättern folgende Anzeige: Mittcwochen, den 9. Februar, hat Lase Joseph Magnus, in Firma L. Magnus K Co. (neue und anti quarische Buchhandlung, Neueburg No. 57), mit Court. Mk.3990. 15 st, Beo. Mk. 382.1 st, Frcs. 6874. 50 Cs. und preuß. Crt-^ 3047. gGr., bei dem Handels-Gerichte Insolvenz erklärt. Wahl der 6 »rat. bonorum: Freitag, den Ilten dieses Monats, Nachmittags 1A Uhr. Verantwortlicher Nedacteur: I. de Marie.
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