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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1841
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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2903 111 2904 „selben zusenden, und wenn er dann die Fortsetzung noch nicht „nimmt, bleibt laut diesem Briefe die Sache bis zur Vollen dung des ganzen Werkes liegen, wo ich dann den Widerspen- „stigen gerichtlich vornehmen, und sodann die Sache auf einen „Ruck abmachen lasse. Sie brauchen sich darum mit den Sub- „scribcnten in keine Wcitläuftigkeitcn und Schererei cinzulassen, „sondern handeln nur gefälligst nach dieser Vorschrift. — Laut „Prospcctus sollen die Subscribcntcn alle 2 bis 3 Wochen ein „Heft bekommen, darum bitte ich, obgleich ich immer 2 einzelne „Hefte auf einmal versende, doch nur immer alle 2 bis 3 Wo- „chcn ein Heft auszugeben, damit streng nach dem Prospectus „verfahren wird, und die Leute sich nicht beschweren kbnncn. „Die nicht angenommenen Hefte bewahren Sie gefälligst auf, „damit sic beim Eintreten der Klage gleich zur Hand sind; die „dazu gehörigen Bilder bitte gut zu conserviren." Ergebenst E. Flemming. Die Nutzanwendung finden die Leser leicht aus solchen vertrauenerweckenden Maaßregeln. Und wir wollten klagen, daß unser „ehrcnwcrthes" Geschäft mehr und mehr sänke?! «. N ü ck b l i ck e. In der Voraussetzung daß cs der jungem Buchhändlcrwelt nicht uninteressant sein dürfte zu erfahren, w i c eine vielfach geschmäh'te momentane Fremdherrschaft in Deutsch land sich s. Z. über unsere gefeiertsten Dichter ausgespro chen, und deren Werke zu Gunsten ihres Verlegers in Schutz genommen hat, commuuicirc ich hier folgendes Ak tenstück: Wir Hicronymus Napoleon, von Gottes Gna den und durch die Constitutionen König von Wcstphalen, Fra nzö si sch cr P ri n z rc. ha b c n, auf das Ansuchen des Doctors Cotta, Buchhändlers zuLübin- gcn, daß die neue Ausgabe, welche durch ihn von Goe the's und Schillcr's Werke veranstaltet und dem Rufe dieser beiden classi sche n Sch riftsteller ange messen sein wird, von Uns in Schutz genommen und vor dem Nachdrucke gesichert werden möge; in Erwägung, daß dieses Unternehmen zwar nicht in Un- serm Königreiche geschieht, aber Begünstigung verdient, und daß durch die Bewilligung des Gesuches des Herrn Cotta nicht allein, wie rceht und billig, dasEigcnthum gesichert, sondern auch von Unserer Seite zu erkennen gegeben wird, wie sehr Wir Uns für das Vortreff liche wissenschaftlicher Arbeiten, für die Wittwc eines der b cst c n D ich t er, d er Ai erd c D c u t s ch - lands, und für den Herrn von Goethe selbst, un ter dessen Augen diese neue Ausgabe seiner Werke erscheint, intcrcssiren; auf den Bericht Unsres Justizministers, verordnet und verordnen: Art 1. Herr Co tt a, Buchhändler zu Tübingen, wird hier mit ermächtigt, die beide» neuen Ausgaben, welche er von Schillcr's und Goethe's Werken veranstaltet, wäh rend fünfzehn Jahre, vom heutigen Lage an gerechnet, in Unserni Königreiche ausschließlich zu verkaufen und verkau fen zu lassen. Art 2. Allen Buchdruckern und Buchhändlern wird ver boten, die erwähnten Ausgaben nachzudruckcn, oder davon Nachdrücke in den Handel zu bringen, bei Strafe der Con- siscation und einer Geldbuße von tausend Franken, welche zur Hälfte unserm Schatze, zur andern Hälfte Herrn Cotta zufallen soll. Art 3. Herr Cotta hat zwei Exemplare von diesen Ausgaben, das eine an die Bibliothek zu Cassel, das andere an die Universitäts-Bibliothek zu Göttingen, entweder beim Erscheinen des ganzen Werkes, oder der einzelne Theile, zu liefern. Art 4. Unser Justiz-Minister ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Decrets beauftragt. Im Pallaste zu Cassel, am 28. März 1809. Unterschrieben, Hieronymus Napoleon. Auf Befehl des Königs. Der Minister-Staats- Secretär, Unterschrieben, Graf von Fürstenstein. Sollte diese Mittheilung in unserm Kreise Anklang fin den, so werde ich ihr noch manches andere nicht minder Interessante aus jener Zeit, und namentlich dem geistigen und patriotischen Wirken Johannes von Müllcr's, Simcon's, Lei st's, Wolffradt's, Bülow's rc. unter obiger Rubrik folgen lassen. Leipzig, Deccmber 1841. W. Zirges, ehemaliger König!. Westphälischer Ministerial-Secretair. „Was werden die Leute sagen?" Buchhändler-Logik. Vor Kurzem las ich eine Buch händler-Anzeige, i. e. die Anzeige eines Buchhändlers (denn Firma und Besitzer der Verlagshandlung waren mit fetter Schrift darunter gedruckt) folgenden Inhalts: „So eben verließ die Presse Gedichte von Königl. Mcdiz inalrathe Einer Anpreisung dieser Ge dichte bedarf es um so weniger, als der Vers, durch seine urcdiziuischcn Schriften hinlänglich bekannt ist"!!... o sancta simplicitas! Bald werden nun die Verleger jener medizinischen Schriften auscufen dürfen: Kaufet, ihr Aerzte und Kunstjünger, diese Abhandlung „von den Krankheiten des Gehirns — der sensiblen Sphäre u. s. w.! Es bedarf keiner Anpreisung, denn sie schrieb — ein Dichter!! s Holländischer Buchhandel. (Circular.) IVIisn Heer Oonkrater! Hot ral IlLcl. pelligt sielcenc! peren clat cloor mif, be- sialven (nel>8t) clen lloesilianclel met misne rönnen, oolc cle Iiunclel in 6 O 1' LR (Lutter) porclt uitFeoekencl(au8Feiisit). Le LLI. 8 6 II L L O 1' R >8, om cle8relk8 Foecle lroellanigsieclen (Ke8csisllensieit), nlFemeen Ferocsit, en siet i8 misn' siijroncleren toeleg (l»e8trelien) 8teet8 puilc sie8ts (allerbe8te) 8oort te lereren, geliflc (cla) ilc claarvan, bis uitFesireicls sietrelclcinFen (LeriesiunFen), cle be8te vol- cloeninF (Auüpssil) siel». sslvAt LLcl. cluaramtrent Fsene bepalinF siesiben, clsn vertrouev ile, met Foecl FevolF, eenige l)68teIIinF van DUcl. ts Icunnen verpachten. Froste sied ilc cle eer mij te noeiuen Lei kt, Octosier 1841. IlLcl. Lp. Liensar, Verantwortlicher Redacteur: I. de Marle.
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