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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1841
- Sprache
- Deutsch
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2877 110 2878 Noch ist da in meiner Nähe ein Kollege, der auch nicht nachbarlich handelt. Ich will für heute aus Rücksichten seinen Namen noch verschweigen, aber später davon reden. Dieser Nachbar verkaufte erst vor kurzer Zeit laut seiner mir vorliegenden Quittung vom 22. Octvber d. I. einem meiner Freunde ein Heft seines Verlages für 20 Sgr., was 1 >/? kostet, und längst kann jedermann seinen Verlag mit H und Sortiment mit einem bedeutenden Rabatt von ihm beziehen. An das hiesige Seminar verkaufte derselbe Nachbar von einer alten Auflage eines bekannten Buches den Rest von 40 Ex emplaren (Ladenpreis 4 25 Sgr.) für 1 20 Sgr., während er seinen ganzen Verlag gleichzeitig einem Andern käuflich überließ. Die Leute hier im Orte können freilich solche Wohlfeilheit nicht begreifen, und denken, daß ich wenig stens goldne Berge in meinem Geschäft verdienen muß. Noch mehr, dieser Nachbar und Kollege verkaufte vor 1^ Jahren in meiner eigenen Vaterstadt 500 Exempl. eines be kannten Schul- u. Lehrbuches rein zum Einkaufs preise. Der Verleger Herr M. in B. weiß durch mich von dieser Sache. Daß ich die Packcte an Private besorgen und gar am Ende noch den Betrag dafür cincassircn mußte, ist mir übrigens in meiner Praxis auch schon vorgekommen. Uebrigens halte ich mit allen vorbenannten Herren lau fende Rechnung, bekomme deren Novitäten, zahle ihnen pünktlich den Saldo, und obenein verlangen sie, daß ich mich für ihre Artikel interessire! Nein! Es ist wahrlich hoch an der Zeit hierüber laut zu reden, und so oft als mög lich. Es wird nun das Nächste sein, daß ich alle meine hiesigen und benachbarten Kollegen ersuchen werde*), daß wir gemeinschaftlich mit allen diesen Herren, wenn sie fort- fahrcn so uncollcgialisch gegen uns zu handeln, ohne Weite res die Rechnung aufheben. Auf den Nachthcil, der unbezweifelt hieraus für jene Herren Verleger entstehen möchte, will ich hiermit vorläufig aufmerksam gemacht haben. Ein Sortimcntshändler in Preußen. *) Wir werden später noch auf die höchst beachtenswerthcn Vorschläge des Hrn. Frommann hinsichtlich der Kreisvcreine zurückkommen und bemerken nur bei dieser Gelegenheit, daß obige und ähnliche Klagen sich besonders zur Verhandlung und Beschlußnahmc in solchen Vereinen und zur demnächstigcn öffentlichen Mittheilung des Resultats in d. Bl. eignen dürften. d. Red. Entgegnung. In Nr. 104 d. Bl. fordert Herr B. Voigt in Weimar abermals zurEntgegnung seines Aufsatzes in Nr. 38 von 1840 auf, führt denselben noch einmal wörtlich an, und bemerkt dabei, daß der Angreifcnde seinem Gesuch nicht entsprochen. Darin hat Hr. Voigt nun Recht und Unrecht. Recht darin, daß das Börsenblatt jene Entgegnung nicht gebracht, Unrecht aber darin, weil damals die Entgegnung an die vorige Redaktion d. Bl. gelangte, dieselbe aber für gut befand, sol che nicht aufzunehmcn und zurücksandte, weil der Aufsatz persönlich, das übrige Behandelte schon genugsam dagcwcscn sei. Ich bin jetzt zu beschäftigt, um die betreffenden Belege aufzusuchen und der Redaktion übersenden zu können, behalte mir dieß später vor. Die jetzige Redaktion wird, sei es nun aus anderer An- und Einsicht oder gezwungen, jene Entgegnung jetzt einrückcn lassen. Was ich damals Hrn. Voigt erwiedecte, erwiedere ich auch jetzt: der Reisende (je nachdem man will, und nach Belieben auch Colportcur, Hausircr) des Hrn. Voigt hat zu dem Färbereibesitzer A. Schultze und Kaufmann Eabos, beides sehr geachtete Bürger, auf die Bemerkung: selbe könnten ja von ihrem Ortsbuchhändler die Bücher, welche sie brauchten, beziehen, crwicdcrt: dann erhielten sie aber den Rabatt nicht, den er gewährte, denselben, den die Buch händler erhielten. Was heißt das? ob dieß nun jener Mann sagte, um spottwohlfeil zu verkaufen, um anzureizcn oder die Besteller fürs Porto zu entschädigen, ist nicht meine Sache zu untersuchen, daß dem aber so ist kann Hr. Voigt selbst von den nun hier Genannten erfahren, wenn ec sich an dieselben wenden, und Erklärung deshalb einziehen will. Ob dies nun aber mit oder ohne Wissen des Hrn. V. geschehen, behaupte ich nicht weiter. Ob nun das Verfahren des Hrn. Voigt gesetzlich, bezweifle ich, und verweise um kurz zu sein, auf den Wienbrack' sehen Aufsatz Nr. 100. Uebrigens werden hier nicht einmal Subskribenten gesammelt, sondern die Bücher durch den Rei senden gleich verkauft, und ein solcher Verkauf ist nach Hcyde rc. nur den durch Eoncession befugten und besteuerten Buch händlern gestattet, wie bereits die König!. Regierung gegen Kaufmann Kettritz rc. zu meinen Gunsten entschieden. Wäre Herr Voigt ein ansässiger Preuße, so würde das Gesetz ihn verurtheilen. — Dem Colportcur kann ich nicht nach laufen. — Ob nun das Verfahren des Hrn. Voigt moralisch gerecht fertigt, mag ich als Belheiligtcr eben so wenig, als Hr. V. entscheiden, überlasse dies vielmehr der einsichtsvollen Re daktion *) und der öffentlichen Stimme (Vox pnpuli vox De!). Wenn Hr. V. ferner bemerkt: er übertrage oft den Sortimentsbuchhändlern diese Bestellungen, er schone das collegialische Verhältniß und lasse Städte, wo gute Buch- *) Die Redaktion hat vollauf zu thun, den eingehenden Klagen Gehör zu geben, und sie in angemessener Weise zur Publicität zu bringen; wird sie auch in diesem eben nicht ange nehmen Geschäfte unverdrossen und ohne Ansehen der Person fortfahrcn, so muß sie doch das Endurtheil den Lesern, und in dazu geeigneten Fällen den Vorständen des Buchhandels anheim stellen. Was aber die hier berührte Angelegenheit betrifft, so wäre wohl zu wünschen, daß dieselbe zur Ehre des Herrn Voigt und dem gesammten Buchhandel zum Nutzen bald ihre Erledigung finden möge. Hoffen läßt sich, daß ein so ein- und umsichtiger, den Sortimentshandcl sonst gern begünstigender Mann wie Hr. Voigt, thätigen Sortimcntshandlungcn gegenüber gern ein Verfahren aufgeben werde, welches, wenn auch nicht immer un gesetzlicher, und wohl selten eigentlich unrechtlicher Natur, ja wohl gar in manchen Fällen den Absatz eines Werkes ohne augenblickliche Beeinträchtigung irgend Jemandes wesentlich fördernd, im Allgemeinen doch nicht geeignet ist, dem Buch handel die ihm durchaus unentbehrliche Achtung und das Ver trauen des Publikums zu bewahren. Der heutige Verfall un- sers Geschäfts findet aber eben seine Hauptquelle in der so häu figen Verletzung der Würde desselben, und leider wird das Pu blikum immer mehr und mehr dahin gebracht, den Buchhändler auf die Stufe des gewöhnlichsten Krämers zu setzen. Das sollte, das muß und — kann auch anders werden. Ernster Wille und Beharrlichkeit aber wird Noch thun. d. Red.
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