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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1841
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1841
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- Deutsch
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2815 108 2816 wo allgemeiner Beifall dem Redner folgt, der seine Stimme gegen solche Raubzüglec erhebt. „Gerechtigkeit ist Pflicht, gegen Fremde wie gegen Ein heimische. Ist der Nachdruck ein Diebstahl: welche Regie rung wird es erlauben, Fremde zu bestehlen?" (p. 243.) — „Wie, unsere Gesetze sollen gastlich sein für die Personen; barbarisch gegen die Literatur? Ein Sklave, sobald er un fern Boden berührt, ist frei; ein fremdes Werk, im Augen blicke da es erscheint, soll dem Nachdcucker verfallen sein! Auf afrikanischer Erde hatten wir unsere Banner gepflanzt, um den Sccraub zu vertilgen, und Frankreichs Erde sollte eine Zufluchtsstätte sein, für die Cocsaren der Literatur?" (t>. 280.) So offen hat man am Bundestage des deutschen Volkes die Nothwcndigkcit anerkannt, den Nachdruck auswärtiger Schriften zu unterdrücken. So unumwunden läßt in der Stände-Kammcr Frankreichs die Stimme der Vernunft und des Völkerrechts sich vernehmen. — Aber welche Gesetze hat der Bundestag gegeben, um der erkannten Nothwendigkeit zu folgen, und was hat die große Nation gcthan, um die sem Vernunstrcchte Gültigkeit und Wirksamkeit zu ver schaffen? „In das Ehaos der deutschen Gesetzgebungen siel der erste Strahl von Licht durch den Bundcs-Beschluß vom 6. Scpt. 1832." (i>. 284) „Die Unterthancn jedes Bundes staates sollen in jedem andern Bundesstaate mit Bezug aus den Schutz gegen Nachdruck den Inländern gleichgestellt sein." (;>. 285) Endlich kam denn auch der Bundes-Be- schluß vom 9. New. 1837 und brachte die Vereinbarung über das bekannte Minimum. Es war eine „„gleichförmige Verfügung"" über eine Schutzschrift von „„mindestens"" zehn Jahren in allen Bundesstaaten. Der Reciproci- tät geschah dicßmal keine Erwähnung." (p. 286) — Also nichts, auch gar nichts, geschah abscitcn des Bun destages um deutsches Schrift - Eigcnthum gegen frem den , fremdes gegen deutschen Nachdruck zu schützen. Man scheint noch immer zu erwägen: erstens „daß ein Ver bot da wo kein Schaden zugefügt wird, unangemessen wäre; zweitens, daß, wenn fremde Staaten nur ihren Einwohnern (d. h. Niemanden der nicht auf ihrem Gebiete wohnt) gegen den Nachdruck Schutz verleihen, die Erwiede rung gerecht ist; endlich, daß manche Gesetzgebung zwi schen dem Grundsätze der Unrechtmäßigkcit und dem der bloßen Unbilligkeit des Nachdruckes unentschieden schwankt." (?. 243.) (Schluß folgt.) Unerhört!!! Die allcrncucstc und gewiß zweckmäßigste Act, um zur Messe einen hübschen Thalcr Saldo mehr zu erhalten, ohne eine bedeutende Eontinuation noch nach Neujahr inalte Rechnung stellen und dadurch den Rechten seiner Eollegen zu nahe treten zu müssen, hat Herr GeorgeW. in B .g kürzlich erfunden und in Anwendung zu brin gen sich erlaubt, indem er 13 Lieferungen eines weitver breiteten Werkes im Voraus berechnet, obgleich die selben, nach dem Maaßstab der bis jetzt wirklich erschienenen Lieferungen, erst in 1^ Jahren geliefert werden. Einer für Viele. Mannigfaltige«. Hört! Hört! Herr Buchhändler Ignaz Kohn in Breslau hat ein neues Mittel erfunden, seinen Büchern Ab satz zu verschaffen, und theilt solches in einem Circulaire, datirt vom 1. Oktober 1841, den Buchhändlern mit. Man höre und staune über diese neue Industrie! Bei Hrn. I. Kohn in Bres lau ist nämlich eine Prcuß. Gcsindeordnung, eine Piece ü b N/ im Preise, und eine Anleitung für Vormünder und Curatoren rc., Preis ION/, erschienen. In seiner Eigenschaft als Sor timenter hat Hr. Kohn nun aber das Mittel erfunden, wodurch er in Breslau von crstcrem Wcrkchen über 500, von dem zweiten über 300 Erpl. selbst abgcsetzt hat. Dies machte er so: er übergab von der Gcsindeordnung allen Gcsinde-Vermicthern, Agentur- und Versorgungsbüreaus rc. eine Anzahl Exemplare mit einem angemessenen Rabatt; ebenso Exemplare von der Anleitung für Vormünder einem Beamten des Stadt-Waisen-Amtes und des Pupillen-Colle- gii zum Verkauf; und nun räth Hr. Kohn den Buchhändlern collegialisch, cs eben so zu machen wie er, meinend, dadurch würdeJe- dcr eben solche Resultate wie er selbst erzielen. — Gegen dies neue Mittel möchte Schreiber dieses protcstircn, denn dasselbe ist eben nicht geeignet, unser ehrenwcrthes, freilich sehr tief ge sunkenes Geschäft wieder zu heben, indem cs gar zu sehr einem Trbdelhandel ähnlich sieht! —r. In Frankfurt a/O. ist ein Amts-Kalender für Geistliche und Schullehrer für das Jahr 1842 erschienen, wobei wieder einmal eine große Rücksichtslosigkeit begangen ist. Die Su bsc ri b c n ten auf diesen Kalender sind nämlich, mit Umgehung der privilcgirte» Buchhandlungen, in Städ ten und Dörfern durch die Geistlichen gesammelt worden, denen allein die Subskriptionslisten zugeschickt sind; und jetzt sind auf dieselbe Weise die Exemplare des Kalenders vertheilt, d. h. ebenfalls wieder, mit Umgehung derprivilcgirtcn Buch handlungen, durch die Geistlichen!!! — Sollte man denn sich nicht vereinigen und die hochldblichen Regierungen um Schutz und Bestrafung solcher Unbill bitten, wodurch dem ehrli chen und redlich seine Abgaben zahlenden Buchhändler sein Ver dienst durch Unberufene geschmälert wird?! — Wenn die Regie rungen freilich solche Dinge nicht erfahren, können sic nicht strafen! — r. Korrespondenz der Redaktion. Die Notiz über den Verkauf der Klosterbibliothek zu H. wird gern ausgenommen, wenn der Einsender sich der Redaktion nennt und dadurch die Richtigkeit des Erzählten verbürgt. — Von P. in C. eingesandte Rüge, dieVcrsendnng eines vor bJahren unter andern,Titel erschienenen Werke« als WeihnachtSbuch fürlsit, kann in ihrer Fassung, besonders da Hr. Ein. scnder nicht Mitglied des BörscnvercinS ist, nicht ausgenommen werden.— VonS. in B. über dcnZeitungsdcbit durch die Posten nächsten«. —Rück, blicke v. Hrn. Z. ebenfalls nächstens. Fortsetzung ist willkommen. Börse in Leipzig Kurze Sicht. 2 Monat. S Monat. am I». Dcccmbcr 1841 Im Vierzetinlhater-Fuß. Ang. Gesucht. Ang. Gesucht. Ang. Gesucht. Amsterdam . . , . - 139 z - 138; Augsburg . . . . - 102z Berlin - 99;. Bremen . 108 — BrcSIan . — 99; Frankfurt a. M. ioir — Hamburg . . . . 149z - 148) — London — — 6,20j - Paris 79s — - 78z Wien 1032 — LouiSd'or 8, Holl.Duc. 4s Kais. Duc. 4s, Bresl. Duc. 4s, Pass.-Duc.4r, Conv.-Species u.°Gulden 3j, Conv.-Zehn- u. -Zwanzig-Kr. 3s. Verantwortlicher Redakteur: I. de Marle.
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