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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1841
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1841
- Sprache
- Deutsch
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749 31 750 die Redaktionen nufnehmen, auch wenn sie wissen, daß der , Lug und Klatsch alsbald widerrufen werden muß; — rcitzt und kitzelt er doch auf einige Tage. Diese Sorte des literarischen Verkehrs unserer Tage ist mir überaus ekelhaft und nicht minder die Buchhandels- Bijouterie-Fabrikation, die zu solcher staatsökonomischcn Wichtigkeit gediehen ist, daß deren Förderung jetzt in Wür- temberg das Hauptmotiv für Errichtung von Eisenbahnen abgiebt- — Entmuthigen dürfen solche widerwärtige Er- scheinungen nicht, denn die Zeit mit ihrer Noch wird aufcäumen; — aber man soll auch nicht unterlassen, zum Besseren zu unterbauen, wozu sich als gute Grundlagen dar- bielen die jetzt zur Sprache gekommene Unterrichts-Anstalt für Leipziger Buchhandels-Lehrlinge und der Vorschlag zu Prüfungs-Eommissionen für diejenigen, die Buchhandlungen etabliren wollen. Dem im Börsenblatt wieder abgedruck ten Aufsatze vom Jahre 1833: „über den Beruf und Stand des deutschen Buchhändlers", lag mein ernstes Vorhaben unter, den Lehrlingen in Leipzig Unterricht für ihre Fortbil dung zuzuwenden. Dafür durfte ich mir die Theilnahme mehrerer Leipziger Eollegen versprechen; der Begünstigung hoher Behörde war ich sicher. Da aber trat Herrn Fr- Fleischers Idee der Errichtung eines Börsengebäudes, wel ches ich für das wichtigere erkannte, in's Leben; — ich nahm den Unterrichtsplan zurück, da beides sich nicht zugleich durch führen ließ.— Das Bcdürfniß eines Unterrichtes für die Lehrlinge in Leipzig besteht nach wie vor; — im Jahre 1833 waren deren 50 bis 60, jetzt 96. Herr Georg Wigand hat die Sache wieder aufgefaßt und es ist nicht glaubbar, daß dessen rühmlicher Eifer ohne Erfolg bleiben werde. DieStim- men, die bisher dagegen laut geworden sind, können wenig stens meinen Vorschlag vom Jahre 1833 nicht treffen, der ausdrücklich nur den Unterricht für Leipziger Lehrlinge während deren Lehrzeit in Anspruch nimmt und auf ein Anschließen an die Leipziger Handlungsschule oder auch deren Benutzung hinweist. — *) Herrn From- mann's Vorschlag zu Prüfungen derer, die Sortiments- Buchhandlungen etabliren wollen, verdient Anerkennung gar sehr; ich glaube aber nicht, daß Kreisvcreine zum Ziele füh ren werden- An sich wird deren Stiftung schon mit großen Schwierigkeiten verbunden sein, und wenn sie bei der Aus übung Unwürdige oder Unbefähigte zurückweisen, so möch ten die Behörden, welche Eoncessioncn zu geben geneigt sind, dies nicht sehr beachten- Solche Prüfungs-Anstalten sollten, mit Benutzung des Buchhändler-Vereins, von den Regierungen selbst ausgchen, da ihnen von Wichtigkeit ist, daß der Buchhandel in den Händen gewissenhafter und tüchtiger Männer sei. Viel Gehässiges würde dann von Eensur und Polizei Wegfällen.— Bei Evnccssionen *) Ich für meine Person habe die Sache fallen las sen. Denn ich habe nach ruhiger Betrachtung und Ueberlegung zu der Ueberzeugung gelangen müssen, daß die Nothwendigkeic der Gründung einer solchen Anstalt von der Mehrzahl der hiesigen Prinzipale nicht empfunden wird. Man scheint zu denken, es seien ohne eine solche Lehranstalt viele andre Buchhändler gebil det worden und so werde es auch noch forlgehen. Vielleicht fürchtet auch der eine oder andre der Gefahr ausgesetzt zu sein, von seinen Lehrlingen übersehen zu werden, wenn sie eine solche Anstalt besuchen. G. W. tritt der Unterschied zwischen Sortiment- und Verlagshandcl stark hervor: der erstcre bedarf allgemein *) vom Staate der Conccssion, der andere oft nicht, — oft nur ein leichtes Zu- geständniß. — Ein Buch drucken lassen, darf ein Jeder, wenn die Eensur nichts dagegen hat, — die Eremplare können an sich behalten, verlegt, versteckt, verschenkt werden, — Nie mand verwehrt cs. Jemand kann mehrere, viele Bücher drucken und durch einen concessionirten Buchhändler debiii- rcn lassen; ein solcher ist allerdings Verleger zu nennen, aber er ist so noch nicht Verlags-Buchhändler, das wird er erst, wenn er seinen Verlag selbst auf dem Wege des all gemeinen Buchhandels debitirt. Sollte ein solcher Verlags- Buchhändler nicht eben so wie der Soctimentshändlcr ver pflichtet sein, sich Concession zu erwerben? Hier scheint noch viel Unbestimmtes zu walten- Wie verhält sich dies im preußischen Staate?— Bücher drucken zu lassen ist keine besondere Kunst: ein Jeder, sei er Handwerker, Dvcror oder sonst etwas, kann Verleger werden, wenn ec seine Geldhaut zu Markte tragen will- Ob ehrsame Gerber, Schuhmacher rc. etwa Verleger werden, dabei ihr Vermögen vermehren oder verlieren, das kann der Literatur und dem Buchhandel gleichgültig sein. Ist dies ein Unwesen, so darf doch deshalb die Regel nicht ausgestellt werden, daß nur ge lernte Buchhändler Verleger werden dürfen. Dies würde nachthcilig für Wissenschaft und Literatur sein, denen sehr er sprießlich ist, wenn kcnntnißceiche Männer mit bedeutenden Fonds sich dem Verlegen zuwendcn;— für unsere Geschäfts- - sührung schult man sie zu. Sie, geehrter Freund, können ^ hier von ehedem als Beispiel dienen, und aus jetziger Zeit Herr Veit in Berlin, den ich nahmhaft mache, eben weil ec ein Doktor ist und durch würdige, umfangreiche Untcrnch- ! mungen sich ausgezeichnet hat und noch auszeichnel- — Doch genug, sonst wird's auch zu viel! Ihre Preßzeitung wird segensreich werden an sich und durch die Stellung, die sie gewonnen hat, besonders da das für den Buchhandel wichtige Jahr 1842 naht. — Finden Sie, mein theurer Freund, in dem hier Ausgesprochenen et was Nutzbares für die Preßzeitung, so wird mich's erfreuen; sollten Sie meinen, daß der ganze Brief, wie er da ist, als anregend verdiene aufgenommen zu werden, so habe ich auch dagegen nichts, muß aber bitten, daß Sie denselben sprachlich etwas zusammenrumpcln. Sie wissen von Al ters her, daß ich nicht von der Feder bin und leider ist mir der mir gewordenen Doctor-Würde die Gelehrsamkeit über Nacht nicht eingedrungen — nicht die mindeste Spur habe ich davon- Herzlich Ihr getreuer Friedrich Perthes. borrespondcuz - Nachricht. Paris, 6. April 1841. Die Herren Jules Rcnouard u. Eomp. in Paris haben durch ihr Rundschreiben vom 1. Februar s. c. den Herrn Eollegen die Bemühungen des fran zösischen Buchhandels, um das große Princip des litera- *) In Hamburg (wahrscheinlich auch in Lübeck und Bremen) bcdarf's der Concession nicht, — es ist für den, der Bürger ist, freies Gewerbe. In der alten Hamburger Steuer-Rolle stehen auf einer Linie Buchhändler, Friseur und Branntweinbrenner, — vielleicht weil sie alle drei den Kopf bearbeiten. F. P.
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