683 28 684 nach dem Schlüsse der Generalversammlung eine freie Berathung der Anwesenden über die bereits mehrfach angeregte Frage zu eröffnen, ob und wie die Eintheilung des ThalcrS in die Buch- händlerrcchnungen mit möglichster Schonung der bestehenden Verhältnisse cingeführt werden könne, da eine Vereinbarung über diesen Punkt zu Vermeidung von Verwirrungen und Erschwerungen in un- serm Geschaftsvcrkehre sehr wünschenswert!) erscheint. Endlich müssen wir uns Vorbehalten, weitere Gegenstände der Berathung, deren Nothwendigkcit sich etwa noch ergeben dürfte, später zur Kenntniß des BörsenvcrcinS zu bringen. Diejenigen Mitglieder dcS BörscnvercinS, welche nicht persönlich zur Messe kommen, jedoch wünschen, daß ihre anwesenden Geschäftsführer an den Berathungcn Thcil nehmen, werden ersucht, solche mit einer ausdrücklich zu diesem Bchufe und in ihrem eigenen Namen (nicht in dem ihrer Handlung) ausgestellten Voll macht zu versehen, weil ihnen nur unter dieser Bedingung der Zutritt gestattet werden kann (§. 20). Andcrweite vor die Generalversammlung zu bringende Anträge und Vorschläge sind dem Vorstande möglich st früh, sp ätestenS am Tage zuvor (§. 17) mitzutheilen. Jena, Leipzig, Potsdam, am 28. März 1841. Der Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. Fronimann. Rost. Riegel. Bekannt rn a ch u n g. In den Börsenverein ist als Mitglied ausgenommen worden: Herr Johann Heinr. Gott fr. Hunger in Leipzig. Jena, Leipzig, Potsdam, den 29. Marz 1841. Der Börsenvorstand. Fr. Frommann. A Rost. Riegel. Ausführlicher Bericht über die Thcrler-Ncduc- tion in Würtemberu- Die Neduction des Thalcrs von Seiten der würtember- gischcn Buchhandlungen ist zwar in unfern Buchhändlecblät- tern bereits mehrfach besprochen worden, eine ausführliche Darstellung aber der Veranlassung und des Hergangs der Sache wurde noch nicht gegeben. Da nun der Vorgang einen nicht uninteressanten Beitrag zur Geschichte des Sor- limcntshandels in Würtcmberg liefert, so halten es die Unter zeichneten für angemessen, einen ausführlichen Bericht in diesem Blatte niederzulcgen. Die Berechnung des Thalcrs zu 2 fl. wurde in den letzt- verflossenen Jahren mehrere Mal angefochten, theils von den hiesigen öffentlichen Bibliotheken, theils von einzelnen Ge lehrten; die Unzufriedenheit darüber aber wurde immer all gemeiner. Bisher wiesen wir die verlangte Abänderung jedesmal zurück, indem wir uns auf die Uebereinkunft sämmtlicher Württemberg. Buchhändler ocriefen, gegen welche wirnichtbandelnLönntcn, ohneunsgrojienUnannehmlichkeitcn und bedeutendem Schaden auszusetzen. So blieb es denn hier in Tübingen beim Alten, bis zum Ende des vorigen Jahres. Unterm 18. Decbr. vor. Jahres ging uns ein Beschluß des Ausschusses der hiesigen MuseumSgesellschaft zu, dahin lautend: „daß von nun an für das Museum weder Bücher noch „Zeitschriften von uns bezogen werden dürften, wenn wir „uns nicht dazu verständen, den Thalcc zu Ist. 48kr. „zu berechnen, unbeschadet des bisher üblichen Rabatts „von 10F." Zugleich wurde hiezu bemerkt, daß eine auswärtige Buch handlung sich erboten habe, die Lieferung unter dieser Be dingung zu übernehmen. Der Erklärung der Muscumsgesellschaft folgte eine ganz gleichlautende von Seiten einer andern hiesigen Bibliothek. Ueberdieß erfuhren wir, daß unter den hiesigen Professoren und Studenten mit günstigem Erfolg eine Vereinigung da rüber betrieben werde, „allen Bedarf an Büchern von obenbcmerkter Handlung zu beziehen." Die Nothwendigkcit anerkennend, daß wir über diese Sache eine gemeinschaftliche und gleichförmige Erklärung abgeben, haben wir uns am 2l. Decbr. v. I. für diesen Zweck zu einer gemeinschaftlichen Berathung versammelt, in welcher sich, nach Erwägung der erwähnten Umstände, die Ansicht geltend machte, daß nun die Zeit gekommen sei, wo wir überhaupt aufhören müßten, drn Thaler zu 2 fl. zu berech nen, wenn wir nicht unser Interesse aufs Spiel setzen und unserer Ehre beim Publikum nicht schaden wollten. In die ser Ueberzeugung faßten wir denn folgenden Beschluß: 1) Die bisherige Thalerberechnung mit dem Schluß des Jahres 1840 allgemein aufhöcen zu lassen, und da