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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1841
- Strukturtyp
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- Band
- 1841-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1841
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- Deutsch
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1525 68 1526 vorgelragen wurde. Hiernach soll unter Andern das Straf verfahren zur Sicherung gegen den Mißbrauch der Presse öffentlich und mündlich, das Richtcramt daher einem Schwur gerichte anvertcaut sein. Es wird gesagt, das Wesen der ^ Schwurgerichte bestehe darin, „daß das Urtheil von einer bestimmten Zahl selbstständiger, ganz unabhängiger, recht- ^ licher Männer, die im Gebrauch des gesunden Menschen verstandes nicht gehindert sind, gefällt wird, gegen welche die Betheiligten keine gegründete Einrede machen können, und die bloß nach ihrer innern Ueberzeugung von der reinen Wahrheit nach bestem Wissen und Gewissen ihre Stimme abzugeben haben." Es heißt dann weiter: „die eigene Na tur der Preßvergehen macht ein solches Schwurgericht nöthig. Es muß hier nämlich mehr auf deren Sinn, die Bedeutung, die Absicht der Aeußerungen des Verfassers einer Schrift oder bildlichen Darstellung, als auf den materiellen Buchstaben, die in die Sinne fallende Form, gesehen werden, der That- bestand läßt sich mehcentheils nicht so klar, deutlich und fest im Gesetze bestimmen, das nicht inspscie, sondern nur ingenere und in princijcho abgefaßt sein kann, so daß dabei Vieles der Beuctheilung des Richters überlassen werden muß." Ueber- lasse man dies aber den gewöhnlichen ständigen Gerichtshö fen, so sei zu fürchten, daß die gerichtliche Praxis die freie Pressein eben so enge, oder noch engere Schranken, einzwän gen werde, als dies bisher durch die Eensuc geschehen sei. „Preßvergehen also fordern eigene Gerichte, von deren Mit gliedern man annehmen kann, daß sie durch nichts befangen und ganz unabhängig, bloß nach der innern Ueberzeugung von der Wahrheit des ganzen Thatbestandes einzig durch den gesunden Menschenverstand, der die allgemeinen und beson der» Zeichen der Wahrheit sehr wohl zu erkennen und zu unterscheiden versteht, und durch ihr Gewissen sich leiten las sen. Und grade dies findet bei wohlcingcrichteten Schwur gerichten, deren Mitglieder stets wechseln und durch kein künstliches Zwielicht beirrt sind, in ganz vorzüglichem Grade statt. Auch ohne gelehrte Bildung kann der Bürger richtig beurtheilen, ob eine gewisse Thatsache geschehen sei, ob der Angeklagte sic verübt habe und ob sie das vom Gesetz bczeich- nete Verbrechen in sich enthalte." Der Hr. Vers, faßt dann das Ergebniß aller für die Preßfreiheit laut gewordenen Ansichten in folgende Punkte zusammen: 1) Aufhebung oder doch große Beschränkung der Censur, wenigstens bei allen nicht politischen Schriften, auch wohl freie Wahl des Schriftstellers zwischen Eensur und Verantwortlichkeit; 2) Ahndung des Mißbrauchs der Presse durch Strafgesetze gegen Schriftsteller, Drucker und Verleger; 3) Nothwendigkeit einer möglichst bestimmten und ausführ lichen Pceßgesetzgebung in Verbindung 4) mit einem Schwur gericht" und meint, es sei nun Stoff genug da, „um die Bearbeitung desselben als eine würdige Preisaufgabe einer Akademie zu einem Gesetzentwurf über die Presse wie über das gerichtliche Verfahren vorzulegen und dadurch der gan zen deutschen Nation die allgemein gewünschte Preßfreiheit und mit ihr zugleich den nöthigen Schutz gegen Mißbrauch derselben für alle Folge zu sichern." Im Schlußwort betrachtet derHr- Vers, noch den Stand punkt des Schriftstellers als geistigen Bildners der Mensch heit. „Die Schriften, welche er dem Publikum übergiebt, sind theilweise Erzeugnisse eines angestrengten Nachdenkens, eines eisernen Fleißes, der selbst die Nachtwachen nicht scheut und nur selten Erholung und Vergnügen gestattet, sein Ge- chäft ist also mühsam und schwierig, fordert Entsagung und Verzichtung auf Lebensgenuß und verzehrt nicht selten die Körperkraft in der Blükhe der Jahre." Wenn ihm dafür nun auch der höchste Lohn in dem Genüsse werde, den ihm seine Beschäftigung selbst bereitet, so habe er doch auch phy sische Bedürfnisse als Mensch, Bürger, Gatte, Vater, Em pfänglichkeit für bürgerliche und literarische Ehre, für den Nachruhm unter seinem Volke; diese Bedürfnisse könne ec aber nur selten in vollem Maße befriedigen und sein Loos sei daher eben nicht beneidenswert!). DerHr. Vers, bemerkt, daß dieser Standpunkt nach seiner innern Wichtigkeit und äußern Beschränktheit nur selten von deutschen Fürsten ge würdigt worden sei, weist dann hin auf das herrliche Beispiel Weimar's im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts und j knüpft daran die Hoffnung, „das erste Land jener hohen Intelligenz, die Friedrich II. zum Sieger von Europa machte," werde solchem Beispiele folgen, cs werde „unter dem Schuhe seines kräftigen und freisinnigen Regenten, auf den Aller Augen hoffend gerichtet sind, die nahen und entfernten Beförderer deutscher Wissenschaft und Kunst liebend und belohnend in seinem Schooß sammeln und seine Schriftstel ler mit dem schönsten Lohne erfreuen — mit Erweite rung der Preßfreiheit." Mögen nur die Hoffnun gen des Hcn. Vers, die wir gern zu den unsrigen machen, aber auch aus unser gesummtes deutsches Vaterland ausdch- nen, ihrer Erfüllung nicht mehr fern liegen. I. d. M. Mannigfaltiges. Aus Berlin wird gemeldet, die schöne Bestimmung des verewigten Königs, daß die große königliche Bibliothek sich alle diejenigen Bücher, welche sie nicht besitzt, aus der von ihm hinterlaffencn, an vielen seltenen und prachtvollen Wer ken reichen Privatsammlung auswählcn solle, sei ihrer Erfüllung nahe. Der König habe jetzt dem Bibliothekar Herrn Spieker den Katalog zugefchickt mit dem Befehl, dieser Bestimmung baldigst nachzukommen. Eine in neuester Zeit gemachte, von Sr. Majestät dem Könige von Baiern privilegirte Erfindung, die Lithostereotypie, verspricht für die Buchdruckerkunst unberechenbare Vortheilc. Diese Erfindung besteht darin, daß mittelst einer eigens gefer tigten Tinte eine Zeichnung auf Stein gebracht, dieselbe mit einem Schutzmittel umgeben und durch Säuren hervorgehoben wird und meist die Höhe der Typen und Buchdruckervignetten noch übcrlrifft. Eine solche Platte kann in jeder Buchdrucker presse gedruckt werden, und liefert in Vergleich mit lithogra- phirten Arbeiten bei weitem reinere und klarere Abdrücke. Sic wurde durch die Rösl'sche Hofbuchdruckerei in München ins Leben gerufen. (D. Di-rtelj-chrS^chr.)
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