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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1841
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18410618
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1229 57 1230 seit 1694 öffentlich, vermehrt durch die Sammlungen des Frech. Carl v. Zicrotina 1641 und des Cph. Colerus.I ä) Bernhardine rbibliothek mit 10,000 Banden, j bereichert durch die Bibl. des Öberkammercrs Jach. v. Rampusch u. Rommecstein 1692. (Fortsetzung folgt.) An die Redaction des Börsenblattes in Leipzig. Nachdem ich Nr. 50 des Bdrsenblatts erhalten und darin eine sehr großartig sei» sollende Abfertigung meines Aufsatzes in Nr. 42:dasTrciben dcrAntiquare betreffend, gefun den habe, begnüge ich mich, Ihnen einstweilen nachstehendes notariell beglaubigte Aktenstück einzuscnden, mit der Bitte, dasselbe sammt meinen heutigen Zeilen im Börsenblatt abdrucken zu lassen: Der Unterzeichnete erklärt hiermit, daß er im Monat Mai 1841 für Hrn- Anton Baer in Bockcnhcim (in Frankfurt Schnur gasse bei Herrn Flürschheim L Co.) gebunden hat: (drei) 3 Goethe Werke, Hcrisauer Nachdruck. Offcnbach, 7. Juni 1841. L. Lutz, Buchbinder. Der Buchbindermcistcr Herr L. Lutz zu Offcnbach hat vor mir, Notar, die auf dem beigehefteten Schema befindliche Unter schrift unter Genehmigung dessen Inhalts anerkannt, was auf Ersuchen hiermit beglaubigt wird. Frankfurt um Main, den zwölften Juni Achtzehnhundcrt Ein und Vierzig. vr. sur. Friedrich Siegmund Jucher, (I.. 8.) Notar der freien Stadt Frankfurt. Ich kann außerdem eidlich erhärten, daß ich die fraglichen Exemplare des Herisauer Nachdrucks von Goethe, bei dem Buch binder Lutz selbst gesehen habe, und auf Befragen dem Herrn Anton Baer in Bockenhcim als Eigcnrhümer derselben bezeichnet erhielt; ebenso weiß ich, daß Herr Anton Baer in Bockenhcim diese Ercmpl. in Frankfurt persönlich in Empfang nahm. Die von Herrn Anton Baer so brillant ausgesetztcn 100 Louisd'or möchten hiernach nicht schwer zu verdienen sein, und behalte ich mir vor, die Ansprüche an diesen Preis irgend einer milden Anstalt zu überweisen. Ich werde noch mit andern Beweisen über Aehnliches dienen können, obiges mag aber für heute genügen. Der Einsender des Aussatzes in Nr. 42. Herr G. Reimer d. ä. hat gegen den Bdrsenvorstand, welchem ich in der diesjährigen Ostcrmesse noch angehört c, einen heftigen Ausfall in das Börsenblatt Nr. 54 (S. 1171 und 72) cinrücken lassen. Ich kann nicht wissen, was die gegenwärtigen Mitglieder desselben hierauf thun werden, auch ist es gar nicht meine Ab sicht, mit ihnen in dieser Sache zu concurrircn, da ich nicht mehr zum Vorstande gehöre. Was ich jetzt sage, nehme ich auf meine eigene Rechnung, weil ich der Ansicht bin, daß der Vorstand wohl die Bcfugniß hat, es aber keineswegs in sei ner Bestimmung liegen möchte, sich gegen eine so feindliche An klage eines einzelnen Börsen-Mitglicdes zu vcrtheidigcn. Ist Herr Reimer in seinem Recht, so mag er den Vorstand (siche §. 41) bei der nächsten General-Versammlung verklagen, wozu es ihm als Präsident des Wahlausschluffes nicht an Gelegen heit fehlt, aber nicht gegen diesen im Börsenblatte so schonungs los zu Felde zieh». Ich habe das Protokoll der Cantate-Ver sammlung mit unterzeichnet und an der Redaktion Tbeil genom men; ich bestätige hiermit vollkommen und mit fester Ueberzeu- gung die Wahrheit der Stelle, (Börsenblatt Nr. 46 S. 1015 i^r. VIII.) welche auf den Vorschlag des Herrn Reimer Sohn Bezug nimmt, und füge noch bei „daß ich denselben jetzt auch öffentlich mißbillige, wie! es bereits von mir und von Andern in der General- Versammlung selbst geschehen ist. Ich will cs nicht mit Gewißheit behaupten, aber er in-! nerlich ist cs mir nicht, baß auch nur Einer aus der Ver sammlung für den Vorschlag des Herrn Reimer Sohn das Wort genommen, wohl aber ist cs eine Thatsachc, daß sich Stim men und zwar mißbilligende erhoben haben. „Das die Grenzen der Befugniß einer solchen Versamm lung verkennende Mitglied". hat den Wunsch geäußert, den in Rede stehenden Vorschlag im Börsenblatte gar n i ch t zu veröffentlichen, was jedoch der Conse- quenz wegen abgclehnt wurde. Ein passender Ausweg wäre vielleicht der, daß Herr Reimer Sohn selbst seinen Vortrag, so wie er ihn gehalten, im Börscnblatte oder wo cs ihm be liebt, abdrucken ließe, dann würde es sich Herausstellen, daß die ser mit dem im Protocollc stehenden Resume in der Haupt sache conform gehet, während aber über das Resultat, wel ches derselbe in der General-Versamiplung erfahren, kein Zwei fel mehr entstehen kann. Während einer beinahe sechsjährigen Lhcilnahme an den Geschäften des Vorstandes habe ich allemal gesehen, daß derselbe die fürs Börsenblatt bestimmten Protokolle redigiren und mehr eine resu miren d c als de tai ll irtc Abfassung wählen mußte, und so ist es auch in diesem Jahre gehalten worden. Es soll aber von Ostern 1842 ab anders werden, und ist dieses im Börsenblatt (48 S. 1044) zu lesen. Wenn Herr Reimer Vater das Recht freier Männer an ruft: in der General-Versammlung frei und ohne Furcht seine Ansichten auszusprechen, so glaube ich wird sich dieses thcure Kleinod keiner nehmen lassen, da wir keine Privilegien haben wollen, noch dergleichen unter uns dulden werden. Es eristirt aber in den Berathungen freier Männer die Pflicht, keinem Stande, auch wenn wir wenig Sympathie für ihn empfinden, wehe zu thun. Solche Erscheinungen sind eben so wenig statthaft, als sie dem eigentlichen Wesen des Buch handels nur schaden müssen. Habe ich nun versucht, mich durch vorstehende Erklärung über das von Herrn Reimer d. ä. in Frage gestellte Protokoll der Cantatevcrsammlung auszusprcchcn, so liegt darin auch die Antwort auf folgende Stellen in seiner Anklage vom 20. Mai: z. B. „unstatthafte Veröffentlichung", „Entstellung des Vorganges", „Berichtigung seiner (des Vorstandes) falschen Mit theilungen" und muß ich deren weitere Begründung Herrn Reimer Vater überlassen. Ob es Herrn Reimer Vater möglich werden wird, die Befugnisse zu solchen verletzende» Aeußerungcn, in wel chen schwere Vorwürfe für den Börsenvorstand liegen, nachzu weisen und die Wahrheit derselben darzulegen, muß für jetzt erwartet werden. Denjenigen Herren College«, welche in der Cantate-Ver sammlung zugegen waren, ist die wahre Sachlage genau bekannt, für diese ist eigentlich meine heutige Erwiederung nicht bestimmt, sondern für die vielen achtbaren Vereins-Mitglieder, welche die Messe nicht persönlich besucht haben. Diese mögen die einfache Versicherung beherzigen, daß der Bdrsenvorstand schon seiner Zusammensetzung nach, keiner willkührliche» Handlungsweise fähig ist, wie Herr Reimer Vater meint, weil die Mitglieder dessel ben ihre eignen Rechte eben so lieb haben, wie Herr Reimer Vater die seinigen. In dem Aufsätze derselben von 20. Mai liegt übrigens eine eigne Lehre, es ist die: daß Väter — deren Söhne die General-Versammlung mit ihnen zugleich besuchen können — sich von dem Inhalte einer von diesen beabsichtigten Motion unter richten, um nicht in die für Vater und Sohn empfind liche Verlegenheit zu gerathen, öffentlich zu sagen: der Vater ist mit dem Vorschläge des Sohnes auch nicht einverstanden. Für jetzt wußte ich ein Mchreres nicht zu sagen und werde das Weitere ruhig abwarten. Potsdam, den 14. Juni 1841. Fr. Riegel. Verantwortlicher Redakteur: G. Wigand.
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