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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1841
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- 1841-06-01
- Erscheinungsdatum
- 01.06.1841
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- Deutsch
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1131 52 1132 wird noch durch dm Umstand vermehrt, daß der Zweck der Münzconvention eben darauf gerichtet ist, in der Vereins münze einen für beide Münz-Systeme glcichfesten Werth zu schaffen, so daß unzweifelhaft, im regelrechten Gange der Dinge auch den süddeutschen Buchhändlern kein Verlust aus der Annahme jener Berechnung erwachsen kann , weil die selbe, ihrem gesetzlichen Werth nach, nur durch 30 Groschen, nicht aber wie bisher durch 24 Groschen gctheilt werden kann. Noch stärker wird jene Nothwendigkeit hcrvortrcten, wenn, wie cs jetzt den Anschein hat, auch Bcaunschweig und viel leicht binnen wenigen Jahren auch Hannover, Oldenburg und die Mecklenburgischen Länder dem Zollverein bcitreten, und sich wie den übrigen Verträgen, auch der Münzconven tion unterwerfen. Es würde in diesem Falle auch jede Spur von der großem Bequemlichkeit, welche Herr Vicwcg für jetzt noch in der Beibehaltung des bisherigen Rechnungsfu- ßcs zu finden glaubt, Wegfällen, denn es gicbt dann in der Thal kein Land mehr, wo noch nach Thalern zu 24 Gro schen gerechnet wird. Allein auch jetzt schon ist es keineswegs ein kleines Land von Million Seelen, welches nach Hrn. Hoffs Bemerkung den andern Gesetze verschreiben will, son dern cs ist eine Bevölkerung von beinahe 18 Millionen Men schen, die etwa 10 Millionen gegcnübcrsteht, und welche den billigen Wunsch ausspricht, daß die Minderzahl sich der Mehr zahl bequeme und welche den Umstand, daß auch am Abrech- nungsortc die Drcißiggroschcn-Rechnung stattsindct, nur als ein Gewicht mehr in die Wagschaale wirft. Und zu den Gründen des Rechtes, welche in dem gesetz lich bestimmten Verhältniß der Vereinsmünze zu dem Gul- dcnfuß liegen und zu den Gründen der Billigkeit, welche in den Ansprüchen der großen Majorität sich darbictcn, treten noch alle die äußern Nöthigungcn hinzu, welche eine vollstän dige Ausgleichung der Rechnungen hier in Leipzig ganz un möglich machen, wenn die Rechnung in einer Münze geführt werden soll, die nicht mehr vorhanden ist. Gesetzt auch daß die Differenzen sich nur auf Kleinigkeiten belaufen können, so läßt sich doch nicht in Abrede stellen, daß es ein sehr un- vollkommncr Zustand ist, wenn diese Ausgleichung überhaupt nicht erfolgen kann und selbst ein Opfer sollte nicht gescheut werden, wenn es aus einem solchenZustand hcrausführt. Aller dings werden die Folgen der Abänderung nicht ganz so un bedeutend sein, wie dieselben von einigen Seiten vorgestellt werden. Bei der factischen Unmöglichkeit, reine Drittel und Vierteltheilungen bei einem Decimalsystcm durchzuführen, wird fast mit Nothwendigkeit der jetzt übliche Rabatt von 331 und 25js eine Abänderung erleiden müssen. Allein die Frage ist ohnehin schon mehrfach angeregt worden und da in der Hand des Verlegers die Preisbestimmung fast ohne Be schränkung liegt, da das alte System durch Freiexemplare, Partierabatte und Baarprcise ohnehin auf das Acußcrste durchlöchert ist und von vielen Seiten Anträge auf Ermäßi gung des Rabatts, die freilich mit einer allgemeinen Herab setzung der Bücherprcisc selbst und mit Aufhebung des Pri vatrabatts verbunden werden müßte, gestellt worden sind: so liegt offenbar kein unbesiegbares Hindcrniß vor, die Rabatte auf 20 und 30 zu ermäßigen und gleichzeitig eine Herab setzung der üblichen Büchcrpreise um 3^ und 5H eintreten zu lassen, damit die Sorlimcntshändler in den Stand gesetzt werden, um eben soviel die Privatrabatte zu ermäßigen, ohne daß das Publikum dabei verliert. Es versteht sich von selbst, daß diese Maasregel, so lange als nicht in Beziehung aus den alten Verlag die von Herrn Brockhaus beantragten Aus gleichungen erfolgt sind, nur auf den neuen Verlag Anwen dung leiden könnte und für den Augenblick würde vielleicht die Unbequemlichkeit und Verwirrung noch erhöht, sie würde aber mehr und mehr verschwinden, je weniger alter Verlag in den jährlichen Abrechnungen erscheint und je angemessener die Verleger cs finden würden, auch in dieser Beziehung durch greifende und erleichternde Veränderungen eintreten zu lassen. Die Frage des Herrn Frommann, aus welchem Grunde die süddeutschen Buchhändler nicht ihren angeblichen Verlust durch Verminderung des Privatrabatts auszugleichcn geneigt wären, fand bei denselben zwar keinen Beifall, aber noch weit weniger eine irgend genügende Beantwortung. Und in der Thal ist jemals eine Zeit dagcwcsen, wo die Beseitigung dieses Ucbels möglich war, so dürfte es die jetzige sein und eine so günstige Gelegenheit, wie die einer allgemei nen Veränderung des Münzfußes, kehrt sicher nicht so leicht wieder. Alle Parteien sind darüber einverstanden, daß diese Rabattbcwilligung an Privatleute ein Uebcl ist, und gleich wohl wagt Niemand die Hand an die Ausrottung desselben zu legen. Jeder scheut den möglichen persönlichen Verlust und doch fehlt der Beweis, daß ein solcher eintreten würde. Schon jetzt wird an Nettoartikeln kein Rabatt oder doch ein verminderterbewilligt und die Kunden haben sich dies gefallen lassen, denn die Nettoartikel sind mindestens in ihrer jetzigen Ueberhandnahme eine Neuerung. Ist aber diese durchgc- gangcn, warum nicht die weitere Abschaffung alles Rabatts, sobald nur damit eine verhältnifimäßige Ermäßigung der Büchcrpreise im Allgemeinen, unter gegenseitiger Ver- j ständigung der Verleger und Sortimentshändler verbunden, und dem Publikum von dieser Maasregel und von derVer- I anlassung und dem Zweck derselben rückhaltlose Kenntniß ge geben wird. Dann freilich, wenn die Größe des Pcivatra- j batts blos als Vorwand zu Klagen gebraucht wird und nicht wirklich diese Klagen begründet, dann bescheiden wir uns, daß unser Vorschlag ohne Erfolg bleiben muß. Noch ein Bedenken könnte gegen die beabsichtigte Einfüh rung der Dreißiggroschenrechnung aufgestellt werden, die große Wahrscheinlichkeit, daß dieselbe ein bloßer Uebergang zum vollständigen Decimalsystcm sein wird, welches Sachsen wünscht und Altcnburg direct beantragt hat- Möglicher weise würde dann binnen wenigen Jahren eine neue Verän derung, die wenn auch zum Vorthcil doch immer lästig ist, eintreten müssen- Allein cs ist dieses Bedenken mit keinem Worte erwähnt, und eben so wenig die Frage angeregt wor den, ob es nicht angemessen sein möchte, der Gesetzgebung selbst in der Münzfragc voranzuschreiten; vielleicht daß die Zögerung, welche nun jedenfalls in Entscheidung dieser An gelegenheit cintritt, den günstigen Erfolg hat, zu einer um so befriedigenderen Lösung zu führen. Verantwortlicher Redakteur: G. Wigand.
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