1125 51 1126 legung: ich bin nicht präsumtiver, sondern wirklicher Uebernehmer der genannten Buchhandlung, da das vorhandene ganze Waarenlager derselben von mir nach §. 425. des allgcm. bürgerl, Gesetzbuches unter rechtmäßigem Titel erworben und in rechtlicher Form zu Folge des §. 427. desselben Gesetzbuches mir übergeben worden ist. Daß ich das Bcfugniß zum Buchhandel vorläufig für meine Person bei der betreffenden, hohen politischen Behörde noch zu erwirken habe, hat seine Richtigkeit, das Gegcntheil davon wurde aber von mir auch nicht behauptet, und eine unter der ausdrücklichen Firma der v. Mayregg'schcn Buchhandlung hierüber erlassene Eröffnung ist auch nicht im geringsten geeignet, eine Bcirrung oder ein Mißverständniß in dieser Beziehung zu veranlassen. Ob übrigens jene Eoncesston zum Betriebe des Buchhandels früher oder später erfolgen dürfte, darüber steht den, jene Warnung Unterzeichneten Buchhandlungen eben so wenig als mir selbst ein Uctheil zu, doch glaube ich von der hohen Behörde diese im Gesetze begründete Gunst baldigst erwarten zu können- Diese Veranlassung benutze ich zugleich, um den vielen verehrten Handlungen, welche mein Unternehmen durch gütige Eonto-Eröffnung zu unterstützen die Gewogenheit hatten, unter der wiederholten Versicherung meinen herzlichsten Dank abzustatten, daß gewiß Niemand je Ursache haben soll, das mir geschenkte Vertrauen bereuen zu müssen. Prag, 19/Mai 1641. Hochachtungsvoll P. H. Neukirchen. ^ Zur Notiz. Da unsere mehrfachen Gesuche: uns dieses Jahr Nichts zur Disposition zu stellen, bei vielen Hand lungen unberücksichtigt geblieben sind, so sehen wir uns zu der bestimmten Erklärung veranlaßt, von derlei Artikeln nach Ablauf des Monats Juliunter keinem Umstand etwas zurück zu nehmen. Stuttgart, den 18. Mai. 1841. Z. Scheible s Buchhandlung u. Artistischer Verlag. s2673.j Da mir der Einsender der „Erwiederung" in Nr. 35 d. Bl. meine Menschenliebe, mit welcher ich ihn, in dem hilfs bedürftigsten Zustande, während der strengsten Winterkälte, in mein Haus aufnahm, auch noch dadurch zu vergelten sucht, daß er meine Ehre und meinen guten Namen anzutastcn wagt: so veröffentliche ich hiermit zu meiner Rechtfertigung das von mei ner Behörde ausgestellte Zcugniß. Constantin Niese. Der Handlungs-Commis Carl Joseph Philipp Kostclctzky aus Augsburg, welcher in dem allgemeinen Polizeianzeigcr (Nr. 15. 3545) wegen Führung eines falschen Namens und zudring lichen Bettclns als gcmeinschädlicher Umtreiber bezeichnet wird, fand in der Buchhandlung des Herrn Stadtältcsten Constantin Niese allhicr ein Engagement. Kostclctzko entfernte sich am 8. März d. I., mit Zurücklassung seines Paffes, heimlich von hier, nachdem er einen Schneider und einen Schuhmacherum 17,^