1013 46 1014 „Bei diesem Zugestandniß glaubten wir uns beruhigen zu können, müssen aber bei dieser Gelegenheit wiederholt darauf Hinweisen, wie wünschenswerth cs ist, durch beschleunigte Rückzahlung der Actien die Verhältnisse zu vereinfachen und ähnliche Conflicte unmöglich zu machen." II. Den Rechenschaftsbericht über die Vereinslasse erstattete Hr. Fr. Fleischer als Vorsitzender des Rechnungsausschusses, bestätigte, daß dieser Ausschuß die Kassefführung nicht nur in bester Ordnung, sondern auch den Bestand derselben in höchstem Grade befriedigend gefunden )abc. Er ging hierauf alle einzelnen Posten durch, wies nach, wie der Vorstand bei fast allen Ausgabcposten unter den ihm durch das Budget ausgesctzlen Summen geblie ben sei und knüpfte hieran den Vortrag des Budgets auf d. I. 1841/42. — Heber die Verwendung des Kassa-Uebcr- schusses wurde nun die Debatte eröffnet und außer der Bewilligung von 2000 Thlr. zur völligen Ablösung der Grund rente an die Universität wird dem Vorstande statt des beantragten Einschusses in die Amortisationskasse der Börscnactien die zinsbare Anlegung des Kasse - Ueberschusses überlassen, da en kleiner disponibler Fonds für einen Verein wie der Börsenverein keineswegs überflüssig erscheine. Rechenschaftsbericht und Budget wurden hierauf zum Protokoll übergeben und beides von der General-Versammlung einstimmig genehmigt. (S. Beilage -4. 11.) Hl. Der Vorsteher verlas hierauf das Protokoll des Wchlausschusscs vom 8. Mai (S. Beilage 0.) und vcr kündigte die getroffenen Wahlen: 1) Zum Kassirer im Börsenvocstande, an die Stelle des nach dreijähriger sehr dankenswcrther Wirksamkeit ausscheidenden Herrn Riegel und seines Stellvertreters des Herrn Helm : Herr Fudw. Vchmigkc aus Berlin und Herr Anton aus Halle, als Stellvertreter. 2) Im Wahlausschüsse, die ausscheidendcn Mitglieder: Herr MU). Hcinrichohofm und Herr H. Erhard aus Stuttgart. 3) Im Vcrwaltungsausschusse desgleichen: die Herren Friede. Drockhaus und Carl Dnnckcr. 4) Im Rechnungsausschusse: Herr Ed. Mcwcg aus Braunschweig, Herr Fndw. Aorntra'gcr aus Königsberg und Herr Iluthardt aus Breslau. 5) In der Vergleichsdeputation: Herr Enstin und Herr Fcrd. Pümmtcr aus Berlin. (Letzterer trat vor dem mit gleicher Stimmcnzahl gewählten Herrn Nkohr aus Heidelberg, nach Bestimmung des Looses, ein.) Sämmtliche Wahlen wurden, soweit die Gewählten anwesend waren, angenommen.. IV. Der Börsenvorstand fühlt sich durch die bisherige Erfahrung bei Handhabung des Statuts und durch die darüber in seiner Mitte gepflogenen Verhandlungen gedrungen, der Versammlung eine n äh cre B e stim m u n g oder Abänderung des Satzcsim §. 5. des Statuts: „Die Mitgliedschaft ruht auf der Person und von mehreren Theilhabern einer Hand lung muß jeder Einzelne dieselbe erwerben auf verfassungsmäßigem Wege vorzuschlagen. Er wies nach, welche Jnconsequenzen und Härten in der Praxis der angefochtenen Bestimmungen sich merk lich gemacht haben; wie diese den Vorstand in eine falsche und unangenehme Stellung bringen, die seinem Ansehen schade und seine Wirksamkeit schwäche. Nachdem nun der Vorsteher diesen Gegenstand in einer ausführlichen Darstellung ent wickelt hatte, stellte er die Frage: Hält die Generalversammlung die vorgetragenen Bedenken für erheblich genug, um die Berathung derselben, wie es das Statut §. 75. verschreibt, an einen außerordentlichen Ausschuß zu verweisen, welcher, in den nächsten Tagen vom Verein gewählt, darüber zu bcrathen haben würde? Nach einer längeren Debatte wurde mit großer Majorität beschlossen : Einen außerordentlichen Ausschuß von sieben Mitgliedern zur verfassungsmäßigen Vorbereitung dieser Frage für die Eantateversammlung 1842 durch Stimmzettel zu erwählen. Die Wahlzettcl sollten am folgenden Tage an die in Leipzig anwesenden Mitglieder des Börsen-Vereins verthcilt werden, wobei der Vorsteher die Erwartung aussprach, daß Niemand bei der Wahl zu diesem wichtigen Aus schüsse sich entschuldigen werde. Auch wurde diesem Ausschüsse auf Antrag des Herrn Brockhaus die Beantwortung der Frage überwiesen, ob nicht, wenn die vom Vorstande beantragte Aenderung im Statute angenommen werde, den jenigen Geschäststheilhabern, welche seit Publication des Statuts eingetreten seien, wenn dieselben wieder auszutrctcn wünschen, das Eintrittsgeld erstattet werden müsse.