Mitglieder der dreißig vom Vorstande des Börscnvereins anerkannten Vereine (vgl. Börsenbl. v, 13. Febr. 1889) können sowohl bei den Wahlen, als bei allen aus der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegen ständen ihre Stimme auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimme über tragen. Die Vollmachten müssen lt. H 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäfts stelle eingcgangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgesertigt sein (vgl. Börsenbl. vom 20. März d. Js). Eintrittskarte zur Hauptversammlung, Ausweiskarte für Stimmstellvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmungen und Wahlzettcl sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend, den 18. Mai 1889 nachmittags von 3—5 Uhr (ev. Sonntag Kantate, vormittags von 8—>9 Uhr) im Ausschußzimmer, Eingang nächst der Platostraße, parterre links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Bestellanstalt zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenverzcichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis Freitag, den 17. Mai 1889 nachmittags 3 Uhr, mittelst ihnen noch zugehenden Anmeldezettels der Geschäftsstelle angezeigt haben, ob sie zur Buchhändlermcsse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein, ob sic selbst oder durch ihren Kommissionär abrechnen und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis steht von Sonnabend, den 18. Mai 1889, vormittags 9 Uhr ab in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. Zn der diesjährigen Buchhändlermesse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 20. Mai 188H von morgens 8 Uhr bis nachmittags 1 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden (K 49 der Satzungen). Dieselben sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, welche sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten ab- rcchncnd bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemelhct haben und in dem von derselben anzusertigcndeu Fremdcn- verzeichnis ausgesührt sind. Diejenigen Mitglieder, welche durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben demselben eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und mit beglaubigter Unterschrift cruszustellsn. Die Beglaubigung geschieht durch den Leipziger Kommissionär des Ausstellers, falls derselbe Mitglied des Börsenvereins ist, andernfalls behördlich oder durch zwei Mitglieder des Börsenvercins. Die Vollmachten sind dem Geschäftsführer des Börscnvereins zur Prüfung und Abstempelung vorzulegen; ein Exemplar bleibt bei den Akten, das zweite wird dem Bevoll mächtigten zur Legitimation ausgehändigt. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürsen die Abrechnung nur durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, und nur mit Genehmigung des Vorstandes. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, über welche der Vorstand Vereinsmaßregeln verhängt hat, darf im Buchhändlerhause nicht-abgerechnet werden. Bei Meßzahlungen sind nur im Reich und im Königreich Sachsen umlauffähige Scheine und Münzen zulässig. Als Meßzahlungen gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate d. h. bis einschließlich den 25. Mai 1889 geleisteten Zahlungen. Als letzter Termin für rechtzeitiges Eintreffen der Rcmittenden beim Verleger oder dessen Kommissionär ist derselbe Tag festgesetzt. Berlin und Leipzig, den 18. April 1889. Der Vorstand des Dörsenvereins der Deutschen Liichhändler zu Leipzig. Paul Parey. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Betreffs der während der Buchhändlermesse stattfindenden Ausstellung und der geselligen Vereinigungen rc. erfolgen besondere Mitteilungen seitens der betreffenden Ausschüsse.