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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1841
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- Erscheinungsdatum
- 10.09.1841
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- Deutsch
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1933 81 1934 Das neueste Hinrichs'schc Bücher-Vcrzeichnifi. l Wir haben keinen Katalog, weder in der deutschen noch ! in einer fremden Literatur, der, was Vollständigkeit und Ge- ! nauigkcit der Angaben über das in diesen Erschienene betrifft, unserem Hinrichs'schen an die Seite gestellt werden könnte. Durch diese Gründlichkeit und die zweckmäßige Anordnung! seines Inhalts hat dieser Katalog bei den Buchhändlern wie ^ beim Publikum ein hohes Ansehen, ja förmliche Authcnti- citäterlangt, so daß es unnöthig und auch schwer ist, zu sei-! nem Lobe ein Mehceres noch zu sagen, als vielfach darüber; schon gesagt ist. — Was das uns vorliegende neueste Verzeichn iß (Januar — Juni 1841) betrifft, so finden wir in demselben j die Preise der Bücher, welche früher in Courant-Groschen! (24 Gr-— 1 Thlc.) und in Silbergroschen (30 Gr. — 1 Thlc.) angegeben waren, hier zum erstenmale (neben der Angabe in Eourant-Groschen) in „Nsgr." aufgeführt, durch welche Bezeichnung (laut der Erklärung) die Preise in „Neu- oder Silbergros chen, wovon 30 auf Einen Thalec gehen" ausgcdrückt sind- Diese neue Rcduction nun, und der Umstand, daß der Neugroschen in 10, der Silbcr- groschcn aber in 12 Pfennige gcthcilt ist, hat zu vielfachen Unregelmäßigkeiten bei Angabe der Preise im vorliegenden Falle Veranlassung gegeben. Die Ungcnauigkeit bei den Angaben der Preise in „Nsgr." ist dadurch entstanden, daß 1 Gr. — 1^ Nsgr. ist, ^Neugro scheu aber, wegen der Decimalcinthcilung, sich in Pfennigen nicht geben läßt, was bei dem Silbcrgroschen — 12 Pfennige sehr wohl sich macht und auch in den früheren Verzeichnissen in diesen stets genau angegeben war; man hat sich nun dadurch zu helfen gesucht, daß man 1 Gr. — 1^ Nsgr. (statt 1^ Nsgr.), 3 Gr. — 4Nsgr. (statt 3^Nsgr.), 5 Gr- — 6^ Nsgr. (statt 6^ Nsgr.) und so fort aufgcführt hat; wir können uns aber mit dieser falschen Rcduction nicht einverstan den erklären, müssen dieselbe im Gegcnthcil, übereinstim mend mit dem uns hierüber gewordenen Uctheile von Privat personen und Bücherfreunden, für eine Eigenmächtigkeit *) erklären, und fühlen uns veranlaßt, dies um so mehr hier aus- zusprcchen, als wir fürchten, daß diese unrichtigen Preis-Anga ben — denn cs sind unrichtige — dem Kataloge in seinem Rufe schaden werden- Auch ist diese Reduction der ungraden Eourantgroschen nicht einmal mit Consequenz durchgcführt: xnF. 81 z. B. steht bei „Gallerte weibl. Schönheiten" 5 Gr. 6^ Nsgr., psg- 172: „Tausend und eine Nacht" (Max) 5 Gr- 6^ Nsgr-, so wie wir auch bei der Reduction der ^ Gr.: psg. 105 einmal 2^ Gr. — 3 Nsgr., 118 aber 2^- Gr. — 3^ Nsgr. aufgeführt finden- Kommen wir nun auf die Angabe der Titel selber, so thut cs uns besonders leid, i>»F. 76 zwischen dem 6. u. 7. *) Eine Eigenmächtigkeit ist dies kcincswcges, vielmehr beruht diese Reduktion auf einer Uebereinkunft der hiesigen Buch handlungen, hierorts die Preise so zu berechnen. Es hängt von den Verlegern ab, diesem Uebelstandc abzuhclfen, indem sie nur das Gute-Groschen System verlassen und ihre Preise selbst in Ncugroschcn fcststellcn dürfen. So lange dies nicht geschieht, werden bei allen ungraden Groschen-Preisen, der Decimal-Ein- thcilung der Ncugroschcn wegen, diese Unregelmäßigkeiten nicht zu vermeiden sein. I. d. M. Titel ein Buch zu vermissen, das ein so bedeutendes Aufse hen in Deutschland gemacht, und das wir auch png. 115 (oben) unter dem Namen des Verfassers, der sich zwar nicht genannt, aber doch durch diese Schrift einen Namen gemacht hat, vergebens suchten, während wir doch die verschiedenen Entgegnungen auf diese Schrift in dem Kataloge wohl finden. Mögen letztere von der Existenz des im Kataloge vergessenen Buches zeugen, dessen Inhalt ja hauptsächlich gegen Maßregeln gerichtet war, denen wir wohl eben auch die Nicht-Aufnahme des Titels in unserem Kataloge zu ver danken haben *). Barbierstubc und — Buchhandlung. Gewiß war cs manchem College» erfreulich, in Nr. 70. d. Bl- einen Gegenstand kurz angeregt zu finden, der zur Zeit wohl unbedenklich zu einem der Grundübcl des Sortiments- Handels, besonders in kleineren Städten, gerechnet werden muß, wir meinen das Eingreifen Unberufener in den Buch handel. Nach Belegen zu dieser Behauptung dürsten wohl nur wenige College» lange suchen müssen, da ihnen Buch binder, Lehrer und allerhand andere Leute bald aus der Ver legenheit helfen würden; selten aber dürften Beispiele so cclatantcr Art sich vorfinden, wie Ncf. davon eines in seiner Nähe zu beobachten das Glück hat, und welches zu merk würdig ist, als daß er cs nicht zu allgemeiner Erbauung mit theilen sollte. In dem Städtchen T lebt ein Bar bier, Namens D -..., der vor mehreren Jahren anfing, nach Höherem strebend, neben seinem Geschäfte eine kleine Leihbi bliothek zu sammeln. Unterstützt durch einige Handlungen in M legte er sich bald auch darauf, auch für Andere Bücher zu besorgen, und sich so in den Buchhandel zu mischen. Nicht lange währte cs aber, daß er sich mit dieser Art Geschäfte zu machen begnügte, denn bald firmirte er D.... sehe Buchhandlung, und wandte sich nach Leipzig, wo er auch einen bereitwilligen Eommissionair fand, der ihn unter die Zahl seiner Eommittenten aufnahm **). In seinem *) Es bedarf wohl keiner Erläuterung, daß der Hr. Derf. hier von den „Vier Fragen eines Ostpreußen" spricht. Dem Kataloge kann die Nicht-Aufnahme dieser Schrift nicht zum Vorwurfe gereichen, da selbstredend verbotene Schriften von demselben ausgeschlossen sind. Die Jnconsequenz und Ohnmacht der heutigen Ccnsur zeigt sich aber bei dieser Gelegenheit im grellsten Lichte. Nicht allein, daß sie die Verbreitung einer Menge von Flugschriften über eine verbotene Schrift gestattet, duldet sie sogar in den Widerlegungen den theilweisen oder gänz lichen Wiederabdruck derselben. Das ist gar zu naiv! I. d. M. **) Herr D. in T. ist thatsächlich Inhaber einer Leihbiblio thek, mit welchem Rechte aber und welcher Qualifikation, das haben zunächst die ihm Vorgesetzten Behörden zu entscheiden und es kann keinem Leipziger Buchhändler verwehrt sein, ihm für diesen Zweck seinen Bedarf privatim zu liefern. Weiter sollte man jcdoch nicht gehen und namentlich cinesolchc Firma nicht unter die Eommittenten aufnehmcn, so lange nichr der Nachweis der Berechtigung zum Buchhandel geliefert worden ist und auf Grund derselben eine Aufnahme in den Borsenvercin stattge funden hat. Ist Letzteres auch nicht direct zu erzwingen, da die Berechtigung zum Buchhandel zunächst nur von der Erlaubniß des betreffenden Staats abhängt, so sollten doch die Mitglieder des Borscnvereins, seien sie Verleger oder Sortimentshändler, nur mit solchen College» Geschäfte machen und Verbindungen
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