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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1915
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- 1915-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1915
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Nr. 21L. Leipzig, Sonnabend den 11. September 1915. 82. Jahrgang Redaktioneller Teil, Bekanntmachung. Wir teilen mit, daß das Warenhaus Geschwister Knopf in Karlsruhe (Baden) auch für feine Filiale M. Knopf L Cie. in Colmar (Elsaß) die Bestimmungen der Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum und die Verkaufsbesttmmungen der Orts- und Kreisvereine — sowohl für die Bncherabteilung als auch für die Musikalienabteilung — als bindend anerkennt. Das genannte Warenhaus hat die übliche Verpflichtung auch für diese Filiale übernommen. Leipzig, den 19. September 1915. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmann. Oscar Schmorl. Zum Angestelltenbuchhandel. Von vr. Orth. Ein leistungsfähiger, innerlich gesunder Sortimentsbuch handel ist der Grund für die überragende Stellung und den Erfolg des deutschen im Verhältnis zum ausländischen Buch handel. Selbst diejenigen, die nicht restlos zustimmen und glauben, daß für gewisse Teile des Verlags der Vertrieb durch das »zünftige» Sortiment allein nicht mehr ausreiche, um lohnend zu sein, müssen vorläufig wenigstens noch die Erfahrung bestätigen, daß der Vertrieb durch das Sortiment unter Benutzung der durch die buchhändlerische Organi sation gebotenen Einrichtungen und Hilfsmittel die beste allgemeine Vertriebsform für den Verlag ist; so wird es vermutlich auch noch auf absehbare Zeit bleiben. Daher bedarf es keiner weiteren Ausführung, daß der denkende Ver leger an den Daseins- und Berusssorgen und den daraus entspringenden Klagen des Sortiments nicht acht- und teil- nahmlos Vorbeigehen kann; er wird sie prüfen müssen und sie abzustellen bereit sein, wenn dies in seiner Macht liegt, da er sich sagen mutz, daß die Verelendung des Sortiments auch für ihn schwere Folgen mit sich bringen würde. Es liegt nicht im Rahmen dieses Aussatzes, das Bild »Sortimenters Leiden« mit neuen Farbentönen zu versehen oder es zu zergliedern und einer Prüfung mit der Lupe zu unterziehen. Dies wäre eine wenig dankbare und zugleich umfangreiche Aufgabe, die einem objektiven und gewissen- hasten Beurteiler die Verpflichtung auferlegen würde, sich u. a. auch mit der an die Beteiligten zu stellenden Gewissens frage abzufinden, ob sie selbst in der erforderlichen Weise an der Beseitigung eines Mißstandes oder an der Herbeiführung gebesserter Verhältnisse mitgewirkt haben. In meinen nach stehenden Ausführungen will ich mich darum nur auf die Behandlung eines Gegenstandes beschränken, der ebenfalls einen Ausschnitt aus »Sortimenters Leiden« bildet und m. E. am leichtesten durch zielbewusstes, gemeinsames Vorgehen und außerdem auch ohne Opfer geregelt werden könnte: es ist der Angestelltenbuchhandel. Über dieses Thema ist bereits viel gesprochen und ge schrieben worden, von Zeit zu Zeit findet man es auch wieder einmal auf den Tagesordnungen der buchhändle- rtschen Versammlungen. Auf der Herbstversammlung des Verbandes der Kreis- und Orlsvereine im deutschen Buch handel 1912 zu Bayreuth unterschied der Referent bet Behand lung des Gegenstandes richtig zwei Hauptformen des An gestelltenbuchhandels: die Weitergabe der bezogenen Gegen stände an Freunde und Bekannte und Wohl auch entfernte Verwandte zum Anschaffungspreis ohne Nutzen (Gefälligkeits- besorgungen) und dann die Wetterveräußerung an dritte Per- sonen mit Gewinn. Die Geschäfte beider Arten sind dem Angestellten gesetzlich verboten, wenn sie der Chef nicht aus drücklich oder stillschweigend gestattet, darüber lassen Handels gesetzbuch und Bürgerliches Gesetzbuch keinen Zweifel. Einem Prinzipal, der ernstlich gewillt ist, dem unberechtigten Handel seiner Angestellten zu steuern, ist also rechtlich die Möglichkeit dazu gegeben. Bei dieser Sachlage mutz das bisherige Ergebnis der Bestrebungen gegen den Angestelltenbuchhandel überraschen; es läßt sich nicht bestreiten, daß es recht wenig befriedigt, und doch könnte der Erfolg ein voller sein, wenn man diesen am gesunden Körper des Buchhandels zehrenden Schaden energischer zu bekämpfen sich entschließen könnte. Fragt man, warum dies nicht geschieht, so mutz man sich mit der Anwort genügen lassen, daß unter dem Angestelllenbuchhandel vor nehmlich das Sortiment der großen buchhändlertschen Haupt plätze zu leiden hat, von einer allgemeinen Sortimentsnot, die das gesamte Sortiment erfaßt und zur Abwehr auf den Plan ruft, süglich nicht gesprochen werden kann. Das Sortiment der Großstädte des Buchhandels weiß ein Lied von dem Ange- stelltcnbuchhandel zu singen, es hat auch wiederholt gegen diese Vorstöße unternommen, ebensooft scheint es sich aber auch mit dem Mitzstand als einem notwendigen, durch die Länge der Zeit gleichsam eingebürgerten Übel abgefunden zu haben, sonst müßte der Lindwurm längst verblutet am Boden liegen. Ein Mißbrauch bleibt immer ein Mißbrauch und mutz be kämpft werden; durch längere Duldung verliert er nichts von seiner Natur und Schädlichkeit. Veränderte Zeitverhältnisse können es nun aber ratsam erscheinen lassen, aus der mehr oder minder freiwilligen Zurückhaltung herauszutreten und ihn endgültig abzutun. Der Zeitpunkt dazu ist jetzt gekommen, die Zeit der Halbheiten ist hoffentlich in Deutschland für immer 1253
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