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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1841
- Strukturtyp
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- 1841-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1841
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- Deutsch
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1843 78 1844 mehr gewesen als dieser Steinschleifer Gutenberg*), j^ic ganze Art und Weise des Angriffs gegen Gutcnberg und seine Erfindung geschieht in so ordmaircn, gemeinen Aus drücken, daß wir fast fürchten, deren hohe Bedeutung zu be leidigen, wenn wir sie und ihren Gründer solchen Schmä hungen gegenüber weiter in Schutz nehmen! Warum wir grade Gutcnberg und seine große Erfindung so hoch feiern: weil erst von der Zeit an, wo man dahingekommen, beweg liche Lettern — den einzelnen Buchstaben des einzelnen Wor tes wiedergebcnd zum Vücherdruck anzuwenden, — erst von da an die Presse die stärkste Waffe gegen Barbarei und rohe Gewalt, und Nacht und Lüge geworden: weil erst von der Zeit an sie, das Sinnbild der Macht des Lichts, die wichtige Erfindung des Pulvers, durch welche die physische Gewalt ein solches Uebergewicht über den geistigen Willen erhalten hatte, paralysirte! Und nun . . . uns fällt eben bei: Hr. Maximilian Lan genschwarz ist ja der bekannte Improvisator Langen schwarz: ec halte also wohl nur zu einer Improvisation das Thema erhalten: „Beweis, daß Johann Gutenberg nicht Erfinder der Buchdruckcckunst war." Mit einer Impro visation darf man es so genau nicht nehmen, und bitten wir nur die etwaigen Leser der Brochüre, dieselbe eben nur als eine Improvisation anzuschen! B. ' S. *) Gewiß steht Luther höher als Gutcnberg. Was Luther wirkte, war eine unmittelbare Folge seiner hohen Geistes kraft, seines unerschrockenen Mukhes und der gewissenhaftesten Befolgungseiner innern Ucberzeugung. Er war es, der die Ket ten der römischen Tyrannei brach, Vernunft und Freiheit wie der zu ihrem Rechte vcrhalf und die christlichen Tempel zu großem Thcilc ihrer wahren Bestimmung zurück gab. Luther's freier, männlicher Geist ist es, der noch heute die Dämonen der Finsternis bekämpft und so lange bekämpfen wird, bis sie gänzlich von der Erde vertilgt sind. Die Buchdruckerkunst bot schon zur Zeit Luther's und bietet noch heute die Waffen dar, um diesen Kampf zu führen, Waffen, deren sich aber auch die Gegner bedienen und von deren mehr oder minder geschickten Anwendung, wie von dem Geiste in dem sic geführt werden, der Erfolg abhängt. Es bietet also die Buchdruckerkunst nur ein inechanischcs Mittel zu Beförderung geistiger Zwecke dar, der hohe Werth dieses Mittels aber ist es, der den Erfinder desselben für alle Zeiten groß erscheinen läßt, während seine per sönlichen Eigenschaften dabei gar nicht in Betracht kommen. Ganz anders ist cs mit Luther, dessen muthigcs und ent schlossenes Auftreten vor Kaiser und Reich, dessen entschiedener Kampf gegen das damals noch mächtige Papstthum, ihm die Bewunderung aller Zeiten sichern würde, wenn seine großen Lhatcn auch ni ch t de»herrlichen Erfolg gehabt hätten. L u th c r's Große beruhtin ihm selber — möchte doch auch sonst heutiges Tages, wo sein hoher Geist sogar von vielen seiner Verehrer leider so oft verkannt wird, sein Ruhm leicht geschmälert werden. Mit dieser Anmerkung habe ich übrigens der allerdings zum größten Theil als Schmähschrift sich characterisircndcn Piece des Hrn. Langenschwarz nicht das Wort reden wollen. I. d. M. Ncbcr die Verhandlungen des rheinische» Landtags, die Preßfreiheit betreffend. (Aus der Mainzer Zeitung.) Der Antragsteller hat cs offenbar ehrlich gemeint, seine Ansichten wird aber Jeder, der mitden Preßverhältnissen nicht I bloß oberflächlich bekannt ist, für durchaus unpractisch erklä ren müssen. Zeitungen ließen sich z. B. gar nicht in der > angedculcten Weise schreiben; cs ist oft rein unmöglich, daß der Verfasser eines Artikels seinen Namen nenne- Man hat das auch in allen Ländern, einerlei, ob sic freie Presse oder Eensur haben, eingesehcn, und deshalb die Redacteure für den Inhalt der Artikel verantwortlich gemacht. Befugt und berechtigt, seine Meinung über öffentliche Angelegenhei ten zu sagen, ist aber gewiß jeder Staatsbürger, weil Staats angelegenheiten jeden berühren, weil sie etwas Oeffentlichcs und Gemeinsames sind, und deshalb auch das allgemeine Uc- theil sich gefallen lassen müssen. Ob nun ein Individuum, oder die Gesammthcit ein solches Urtheil, ohne welches gar keine öffentliche Meinung bestehen und kein Staat kräftig bleiben kann, mündlich im Hause oder auf der Straße fällt, oder ob dasselbe gedruckt wird, bleibtsich im Wesentlichen gleich. Gesteht man dem Staatsbürger zu, vaß er ein Recht habe, mündlich öffentliche Dinge zu beuttheilen, so kann man fol gerichtig ihm auch das Recht nicht streitig machen, seine An sichten drucken zu lassen. Schlimm genug für ihn, wenn sie albern oder verbrecherisch sind. Im ersten Fall giebt er sich dem Gelächter preis, was Strafe genug ist; im zweiten Fall fällt er der Strenge des Gesetzes anheim. Ohnehin kann keine Eensur Beides verhindern. Man halt ein Preßgesctz für eine ungeheuer schwere Ausgabe und sie ist ein wahres Marterkceuz unserer Gesetzgeber geworden. Vielleicht aber wäre ein besonderes Preßgesctz gar nicht nöthig. Man sollte doch einmal den Versuch machen, ob man mit den gewöhn lichen Landesgesetzen bei der Preßfreiheit nicht etwa ausreiche. Wir halten das für sehr wahrscheinlich. Alle Preßvergehen fallen bestimmt in irgend eine Kategorie der bestehenden Ge setze, z. B. unter die Abschnitte: Vcrläumdung, Injurie, Hochverrat!), Beleidigung der Amtsehce rc. Nun klage man den Schriftsteller, welcher sich eines Preßvergchens schuldig gemacht hat, an, fälle ein Urtheil und bestrafe ihn.*) Will die Redaction seinen Namen nicht nennen, so wird sie selbst von der Strafe betroffen und dem Gesetze bleibt sein Recht. Will man noch einzelne Libellgesctze, wie in England, hinzufügen, *) Wären nur mit der Bestrafung des Verbrechens die Folgen desselben gehoben! Da aber liegt der schwierige Punkt. Ein einmal vorhandenes schlechtes Buch, wenn es auch verbo ten und sein Verfasser bestraft wurde, bleibt, so lange noch Ein Eremplar davon vorhanden ist, eia verbrecherisches Werk, ein Gift, gegen dessen Wirkungen leider oft noch so viele gute Bü cher nicht schützen. Die Erfahrung lehrt dies alle Tage und die Länder, wo es keine Maßregeln zur Verhinderung der Preß- vergchcn giebt, sondern nur eine Bestrafung nach ihrer Ausübung statt findet, sind wegen der Höhe ihres moralischen Stand- punctcs von uns eben nicht zu beneiden. Ich will unserer heutigen Eensur in Deutschland damit übrigens nicht das Wort reden. Während sic die Lheilnabmc des Volks an öffentlichen Angelegenheiten verkümmert und der Presse von dieser Seite einen unnützen Zwang anlcgt, läßt sie den moralischen Inhalt der zunächst für's Volk bestimmten Bücher zu sehr außer Acht. Siehe: Mord-, Räuber-, Geister- und Spukgeschichten, Trac- tätlcin, Anpreisungen der Wundermedaillcn, Gebete zur h. Apol lonia um Vertreibung der Zahnschmerzen u. s. w. u. s. w. u. s. w. Solche und Andere Manchem nur als höchst lächerlich erschei nende Schriften haben ihre sehr ernste Seite. Hier hätte die Eensur ein weites Feld, auf dem sie sich um das Wohl der Menschheit verdient machen könnte. I. d. M.
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