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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1841
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- Erscheinungsdatum
- 24.08.1841
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- Deutsch
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1767 76 1768 merkt, daß allerdings der König in der Regulirung der An gelegenheit der Presse so weit gehen könne, wie sich der Aus schußbericht ausdrücke, als andere Bundesstaaten gegangen seien, und selbst vielleicht noch weiter; daß aber derselbe über die bekannten bundesgesetzlichen Bestimmungen sich gewiß nicht hinwegschen könnte und würde, wovon als von einem feststehenden Pcincip ausgcgangen werden könne. Im klebrigen schließt sich der Vorsitzende denjenigen Mitgliedern an, welche die Hauptnachtheilc der Ccnsur in der Willkür- einzelner Censoren gefunden haben, und sucht die zur Be seitigung dieser Willkür gemachten verschiedenen Vorschläge möglichst zu vereinigen, indem er findet, daß jener Will kür auf keine Weise besser vorgcbeugt werden könne als durch Erlassung eines vollständigen Eensurgesetzes. Denn wenn es möglich sein sollte, ein genügendes Preßgesetz zur nachträglichen Bestrafung zu erlassen, so müsse cs auch möglich sein, ein vollständiges, alle Willkür mög lichst ausschlicßendes Censurgesctz zu erlassen. Wenn auch vorhin die bestehenden Bestimmungen über die Angelegen heiten der Presse Censurgesctz genannt worden seien, so müsse ec doch bemerken, daß bis jetzt kein Censurgesctz bestehe; cs beständen nur Verordnungen zur Rcgulirung des Gegenstandes, welche sich auf die bundesgesetzlichcn Bestimmungen gründeten, und Instructionen, welche wie der aus diesen Verordnungen hervorgegangen seien. Wolle also die Ständeversammlung nicht lieber nach dem Vor gänge der Stände von Ostpreußen und Posen, von wel chen der Gegenstand ausführlich verhandelt worden sei, darauf vertrauen, daß eine so wichtige Angelegenheit die Aufmerksamkeit des Königs im vollsten Maße beschäftigen werde, und deshalb diese Angelegenheit der Sorge des Königs anheim gestellt sein lassen, so würde er Vorschlä gen, an den König die Bitte zu richten, in Erwägung j ziehen zu wollen, ob nicht durch Erlassung eines voll-^ ständigen, alle Willkür der einzelnen Censoren möglichst beseitigenden Censurgcsctzes diese Angelegenheit am beste» geordnet werden könne. Ein Abgeordneter der Städte hält cs für nothwendig, daß die hier vielseitig ausgesprochenen, gewiß von der ganzen Provinz gcthcilten Wünsche dem Könige vorgetragen werden, und trägt auf eine dieses bc-^ zweckende Adresse wiederholt an. Der Vorsitzende schließt ^ sich diesem Vorschläge mildem Zusatz an, daß eine solche Adresse ihm ganz zweckmäßig erscheine. Ein Abgeordneter des zweiten Standes wünscht, daß in der Adresse der Wunsch auch noch von einem Provinzial-Censurcollegium ausgenommen werden möge, was aber von dem Vor sitzenden zu einer besonder» Entscheidung verwiesen wird. Ein anderes Mitglied des dritten Standes wiederholt seine frühere Acußerung und den gestellten Antrag, worauf der Vorsitzende bemerkt, daß dieser Antrag ihn nicht ganz be friedige, und daß er demnach sich bewogen finde, als Verbesserung den Antrag zu stellen: „ Beschließt die Ver sammlung, an den König die Bitte zu richten: die An gelegenheit der Presse durch ein allen Willkürlichkeitcn der einzelnen Censoren möglichst vorbeugendes Censurgesctz zu ordnen." Ein Mitglied des zweiten Standes hält dafür, daß eine dicecte und bestimmte Bitte an den König gerich tet werden müsse, indem diese ehrenhafter sei als eine ! bloße Andeutung, wie es in Vorschlag gebracht worden. ' Es gezieme dem deutschen freien Manne, dem Könige seine Wünsche offen und frei in Ehrerbietung vorzutragen, wes halb ec sich dem Vorschläge des Ausschusses unbedingt an schließe. Der Vorsitzende will selbst dem Anträge auf Er lassung eines Eensurgesetzes nicht entgegen sein; ein Abge ordneter des zweiten Standes schlägt folgende Wortstellung der Frage vor: „Soll dem Könige das gegenwärtige Cen- surwescn als ein Hinderniß dargestellt werden, welches der mit der Ordnung wohl verträglichen Begründung von Selb ständigkeit und Unabhängigkeit im Staate, sowie der freien Entwickelung überhaupt, auf eine höchst nachtheilige Weise entgegcntritt, und ist aus diesem Grunde der König zu bit ten, die bestehenden Censurvorschriften einer Revision zu unterwerfen, bei der ganz besonders die Anonymität, sowie ^ die Anwendung dieser Vorschriften, durch besonders geeig nete Personen zu berücksichtigen sein dürfte?" Der Refe rent spricht die Ansicht aus, ein Preßgesetz könne nur vom Bundestage ausgcarbeitct und erlassen werden, eine Mil derung der gegenwärtigen Censurverordnungcn aber durch Preußen allein erfolgen. Ein Abgeordneter des vierten Standes bemerkt: Man sei nach einer langen Discussion dahin gelangt, daß man aus den vielseitigen Ansichten die hervorhcbcn könne, welche als die allgemeinere der Gegen stand der an den König zu richtenden Bitte sein solle. Er glaube, daß es sicher der Absicht der Majorität der Ver sammlung am entsprechendsten sein werde, bei der Formu- lirung des Antrages den von dem Hrn. Vorsitzenden ge machten Vorschlag zum Anhaltspunkte zu nehmen, und mit Hindcutung auf die dereinstige Erlassung eines allgemeinen Pceßgcsetzes, wenn die äußern Verhältnisse des Staates es leichter gestatten werden als jetzt, die ständische Bitte auf Publikation einer dem Bedürfnisse der Zeit angemessenen Censurverordnung, durch deren Bestimmungen die Uebel- stände beseitigt werden, welche die allgemeinsten Klagen ver ursachen, dermalen zu beschränken. Ob aber, wie dies von mehren Seiten proponirt worden, die Vorlegung des Entwurfs einer Verordnung zur ständischen Verathung er beten werden solle, gebe er der Erwägung der Versamm lung anheim, ihm scheine eine solche Bitte nicht vollständig begründet, indem es sich hier nicht von einem Gesetze handle, welches EigenthumS- und Personcnrechte, im Sinne des allgemeinen Gesetzes vom 5. Jun. 1823, betreffe, son dern von einer Maßnahme auf dem Gebiete der höher» Staatsverwaltung, welche nach seinem Dafürhalten des Beirathes der Provinzialstände nicht bedürfe. Ein anderes Mitglied des vierten Standes sagt: Die Discussion habe das Mangelhafte der gegenwärtigen Censurverhältnisse hin länglich dargelhan, und darüber, daß das klebel vorhanden sei und beseitigt werden müsse, sei man einverstanden, aber nicht über das Mittel, welches dafür das beste sei. Sein Vorschlag gehe dahin, unter Anführung des aus dem jetzi gen Zustand entspringenden Uebelstandes zu bitten: die be stehenden Censurvorschriften revidiren, der Presse eine aus gedehntere Freiheit gestatten und dadurch eine dem Stande der Cullur und den Erfordernissen der Zeit angemessene Preßgesetzgebung herbeifühcen zu wollen. Der Vorsitzende bemerkt, daß der durch ihn gemachte Vorschlag ihm das
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