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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1841
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- Erscheinungsdatum
- 24.08.1841
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- Deutsch
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1765 76 1766 zwischen Gut und Böse belassen, denn nur in der Freiheit! liege Tugend und Laster, wogegen die ewige Bevormun dung des Menschen selbstständige Entwickelung zum Guten ^ wie zum Bösen nimmer hervvrtreten lasse. Er knüpft an das Beispiel, welches uns in zwei Lehrern vvrgeführk, seine Bemerkungen über die deutschen Universitäten. Hier ent wickele der Mensch sich selbstständig, Herz und Ohr sei je dem Guten wie auch den Verführungen des Bösen geöffnet, und doch seien unsere Universitäten der Boden, aus wel chem unsere erleuchteten Staatsbeamten groß gezogen, wo die weisen Männer Deutschlands ausgebildcl würden. Von unserm Könige befürchte er keine beschränkende Eensur und erwarte mit Gewißheit ihre zeitgemäße Milderung; allein nicht dies allein müsse man erbitten, auck für die Zukunft uns eine Erbschaft sichern und durch ein Gesetz fest begrün den. Das Referat habe auch in diesem Sinne sich ausge sprochen und vor der Hand Revision der Eensurverordnung, danach die Erlassung eines Pceßgesehcs von dem Könige er bitten wollen. Er schließe sich demnach dem Anträge des Hrn. Referenten vollkommen an, und bemerke ferner, der Hr. Antragsteller wolle die Eensur für anonyme Verfasser und die Freiheit für den unterschriebenen privilcgirtcn Schriftsteller. Hierbei sei aber wohl zu erwägen, daß auch der Privilegirte seine Besugniß überschreiten und straffällig werden könne, daß also für alle Fälle ein Pceßgesetz noth- wendig wäre, wobei man auf dieselben Beschwernisse wie bei einem allgemeinen Preßgcsctze stoßen werde. Einer der frühem Redner aus dem dritten Stand erklärt: Mit dem Referate stimme er in keiner Weise überein, indem er die Preßfreiheit nicht wolle und sich mit Revision der Eensur- gesetze gern begnügen werde. Der Hr. Referent zeigt, daß auch der Ausschuß die Bitte um Preßfreiheit nicht bevor- wortet habe, daß aber in dem gegenwärtigen Zustande der Gesellschaft eine bedeutende Milderung der Preßgcsctze ohne Nachtheil stattsinden könne und müsse, und daß die Erlas sung eines Preßcodex für die Zukunft nicht umgangen wer den könne. Der Hr. Vorsitzende äußert, daß, wenn der Ausschuß nur die Absicht habe aussprcchcn wollen, daß die Erlassung eines Preßgesetzes in Zukunft möglicherweise zu erwarten sei, es eines besonder», an den König zu richten den Antrages nicht bedurft hätte. Ein Abgeordneter des vierten Standes bemerkt: Man umkreise die vorliegende Frage wie die Katze den warmen Brei. Alle Ansichten, welche sich hierüber hätten geltend gemacht, stimmten darin überein, daß die bestehende Eensur zu beschränkend und hemmend für die Geistcsentwickclung sei. Wie dies zu he ben, darüber seien die Ansichten verschieden. Inzwischen bliebe der chrenwerthen Versammlung nur die Wahl übrig zwischen jener und der vom Referat beantragten, unter Obhut von Strafbestimmungen zu stellenden Preßfreiheit. Eine Eensur sei durch allgemeine Gesetze nicht zu regeln, da die vorkommenden Fälle in ihren unendlichen Abstufungen und Verschlingungen unmöglich so genau bezeichnet werden können, daß die Censoren nach ihren individuellen Aus bildungen nicht eine verschiedene, von der festgesetzten Norm abweichende Willkür ausüben sollten, dergestalt, daß das hier Verpönte einige Meilen weiter erlaubt sei; diese Be vormundung vernichte manche geistige Blüte. Der mensch liche Geist müßte sich nach seinen ihm beiwohnenden Gese tzen frei entwickeln und das Errungene mittheilen dürfen, sonst würde aus einem klaren, belebenden Strom ein ver pestender Sumpf. Wenn ein Volk sich für Preßfreiheit eigne, so sei dieses sicher das ruhige, gcmüthliche deutsche, welches wol eher noch einer Aufstachelung aus seinem Phleg ma bedürfe als der geistigen Zwangsjacke der Eensur. Seine Gedanken und Gefühle seinen Mitmenschen nicht unbehin dert mitthcilen zu dürfen, habe viel Aehnlichcs mit dem nord-amerikanischen Absperrungssysteme der Sträflinge, wel ches in seiner vollen Schroffheit häufig zum Wahnsinne führe. Wer nicht tadeln dürfe, von dem habe auch das Lob keinen Werth; ähnlich in seiner Ausdrucklosigkeit sei ein chinesisches Gemälde, dem der Schatten mangele- Möch ten wir uns doch nicht diesem erschlafften Volke beigesellt finden- Man gebe uns, der Vorhut gegen Gallien, au ßer dem Materiellen noch ein geistiges Gut zu vertreten, wenn dann nochmals der gallische Hahn krähte, fände er uns bereit, nicht zur Schlacht allein, sondern auch seinen Uebermuth zu zügeln. Wenn wir die Zerrissenheit Deutsch lands zu beklagen hätten, so hätten wir sie in Bezug auf die Eensur zu beglückwünschen. Obgleich bedauerlich in dem obschwebendcn Falle, wo die weltliche und geistliche Gewalt über deren Grenzen im Hader lägen, so hätte sich doch so viel bei dieser Gelegenheit festgestellt, daß die Preß- cinrichtung nicht einen gegenseitigen befriedigenden Erfolg gäbe. Der Süden klage den Norden und umgekehrt der Norden den Süden an, daß er sich nicht in der vorgeschrie- bencn beengten Bahn bewege. Um aus diesem Dilemma zu kommen, sei das einfachste Mittel, dem Volke die Ver- theidigung seiner eignen Interessen anheim zu geben. Eine volle Preßfreiheit mit gebührlichen Strafbestimmungen über deren Mißbrauch sei ein passendes Auskunftsmittel, um eine unangenehme Berührung der Regierenden zu beseitigen. Ein ferneres Mitglied des zweiten Standes erklärte: Be vor wir zu jder Wohlthat einer allgemeinen Preßfreiheit ge langen können, schließe er sich theilweise dem Amendement des Herrn Abgeordneten der Städte an; denn wenngleich er Preßfreiheit wünsche, so wage er doch nicht zu entschei den, ob der Preßfreiheit ein stets sicherer bändigender Zü gel anzulegen sei. Aber das müsse er vor Allem wünschen, daß es ein Mittel gebe, die Mängel in der Verwaltung, die Wünsche der Untecthanen und Alles, was das Wohl des Landes beträfe, zur steten unmittelbaren und sichern Kennt- niß unsers geliebte» Königs zu bringen; deshalb möchte er darauf antragen, daß in jeder Provinz ein einziges Blatt bestimmt werde, in welchem diese Angelegenheiten frei vor getragen werden dürften und dem Könige dadurch Gelegen heit gegeben werde, dieselben kennen zu lernen. Dem Miß brauche, der hiervon befürchtet werden möchte, könne un bedenklich vorgcbeugt werden, wenn Jeder mit seinem Na men für die Wahrheit seiner Angaben bürgen müsse und Unwahrheit und Verleumdung mit den strengsten Strafen belegt werden könnten. Einem Könige wie der unsrige sei, könne diese Kenntniß der Wünsche und Klagen nur will kommen sein, da sein ganzes Streben auf Beglückung sei nes Volkes abziele. Der Vorsitzende resumirl die Verhandlungen und be-
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