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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1841
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1841
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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1621 71 1622 sition stellen lassen könne, lächerlich. Herr Gross ist seither seiner vor einem halben Jahre verstorbenen Gattin in das Grab gesolgt, er kann nichts mehr erwiedern, daher lhun wir es an seiner Stelle. Nach dem Tode der Gattin des Herrn Gross wurde von dem hiesigen Oberamtc die Aufnahme eines vollstän digen Inventars verfügt, wie es überall da geschieht, wo, wie hier, unmündige Kinder sind. Um der oberamtlichen Ver fügung zu genügen, mußte sich Herr Groos Disponenten verbitten, was er mit Angabe des Grundes that. —Herr Groos hatte sich schon im vorigen Jahre Disponenten verbe ten, und darüber lacht unser Anonymus ebenfalls und meint, hieraus sei ersichtlich, daß nicht allein Todesfälle bei Herrn Groos auf die Disponendcn einwickten; den Grund ver gißt er anzuführen, welcher der vorjährigen Remittenden- Factur beigefügt ist, worauf es heißt: „Ich bitte dringend mir nichts zur Disposition zu stellen, da von einigen Werken neue Auflagen erscheinen." — Für unsere geehrten Herren Kollegen wäre diese Auf klärung überflüssig, denn sie sind von den Verhältnissen un terrichtet; sie gilt nur dem lachenden Individuum, welches sich auf eine des deutschen Buchhändlers unwürdige Weise geberdet, eine fast unglaubliche Ignoranz entwickelt und sich als herzloser Mensch darstellt. Karlsruhe, den 23. Juli 1841. Die Buchhandlung von CH. Th. Groos. Mannigfaltiges. Die französische freie Presse und die Jäger von Bincennes. Oeffcntliche Blätter melden: In Straßburg waren vor Kurzem Probcblättcr zweier Journale erschienen: „die Wespen" und „die Nadeln." Beide hatten satyrische Sit- tcnschilderungen zum Zweck. Als Parodie hierauf las man am 27. Juli an allen Straßenecken den Prospcctus eines angeblich neu erscheinenden Journals, das den Titel führen sollte: „Die Bajonette der Jäger von Bincennes, ein stechendes und schnei dendes periodisches Blatt." Es hieß darin unter Andern : wäh rend die „Nadeln" und „Wespen" ihre Personen nur durch An fangsbuchstaben bezeichneten, so daß man sic höchstens mit Ohr feigen oder Stockschlägcn regaliren dürfte, würde das neue Jour nal die vollständigen Namen nennen, und man dadurch gezwun gen sein, sich auf Säbel oder Pistolen mit ihnen zu schlagen; es werde in das Innere der Familien eindringcn und deren Ge heimnisse entschleiern re." Allein die Folgen dieses Spaßes wa ren ernsthaft. Abends sah man die Jäger von Bincennes die Stadt durchziehen und diese Anschlagzettel mit ihren Säbeln von der Mauer abreißcn. Umsonst suchten mehre Personen ih nen verständlich zu machen, daß diese Zettel nichts enthalten, was sic beleidigen könne und daß es ein Spaß sei, der sie nichts angche; die Soldaten wollten aber nichts hören. Es entstanden mehrere Schlägereien, und die Neugierde, um den Anschlag zettel zu lesen, nahm immer zu. Man hoffte, daß die Offiziere dem Mißverständniß ein Ende machen würden. Dichtcrbelohnungen. Nic. Becker erhielt vom Kö nige von Preußen für sein Rheinlicd 1000 Thlr.; Racine von Ludwig XIV. für ein Hochzcitsgedicht ein Jahrgeld von 600 Livres; Addison für ein Lobgedicht vom Könige Wilhelm ein jährliches Rcisestipendium von 300 Pf. St. und für seinen „Feldzug" die Stelle eines Unterstabssccretairs; Morini von Ludwig XIII. 100,000 Livres; Sannazaro für ein Gedicht von sechs Zeilen auf Venedig von dieser Stadt 600 Goldstücke; Voltaire bekam für die Farce „die Prinzessin von Navarra" allein die Stelle eines Kammerjunkers, die damals in einem Werthe von 60,000 Livres und verkäuflich war; Bessevcr bekam für ein Gelegenheitsgedicht vom Kurfürsten von Bran denburg, nebst dem Lcgationsraths-Titel, jährlich 300 Thlr.; Ronsard von den französischen Königen Heinrich II., Franz II., Karl IX. und Heinrich III. Ehrcnstellen und Geld ohne Maß; Desportes erhielt von Karl IX. für ein einzi ges Gedicht 8000 Thlr., vom Admiral Jeycuse für ein Sonett eine Abtei, mit 30,000 Livres jährlicher Einkünfte, und von Anton Heinrich III. jährlich 10,000 Thlr.; Boursault erhielt für seine poetische „Wochenzeitung" von Ludwig XIV. jährlich 2000 Livres und freien Tisch bei Hofe. (W. Theater;.) Der Rhcinisch-Wcstphälische Anzeiger, dessen Aufhören in Nr. 67 gemeldet wurde, wird nach 3 Monaten aufs Neue erscheinen. I. Bagel in Wesel setzt denselben vom 1. Oktober an fort. Das Leipziger Tageblatt enthält folgende Anzeige: Ein Buchbinder, nahe bei Leipzig, welcher den Verlagsbuchhandel und vorzüglich die Buchdruckerkunst gründlich versteht, sucht in diesen Fächern zu sofortigem Antritt eine Anstellung; als was? gleichviel. In dem franz. Kataloge von Dürand findet sich unter den fremden Büchern auch ein Nachdruck von Bredow's Welt geschichte in folgender Weise angezeigt: Bredow, Welt- gcrchichte. Ncutlingen 1833. Die in der Schweiz kürzlich erschienenen „Gedichte eines Lebendigen" von Georg Herwegh sind in Frankfurt a. M. verboten worden. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marlc. i
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