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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1841
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1841
- Sprache
- Deutsch
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1641 71 1642 s3905.s Erwiderung. ' Theils durch den in der weiten Entfernung begründeten späten Empfang des Börsenblatts, theils durch den Drang der Geschäfte am Lesen verhindert, ist mir der Aufsatz vom 19. MärzI d. I. in Nr. 23 des Börsenblatts, in welchem von meinem, sich auf den Schiffbruch des Schiffes „ die Hoffnung " beziehenden , Circulär die Rede ist, erst jetzt vor Augen gekommen. So viel, besser cs nun auch vielleicht wäre, die Worte eines Unaufgefor-! derten, Ungenannten ganz unerwidert zu lassen, so thue ich es ^ doch nicht, um meinen übrigen Herren Collegcn zu zeigen, wie leicht es sei, das Klare unklar zu machen und auf Jemand ein fal sches Licht zu werfen, wenn man nur den Wunsch dazu hat oder sich angeregt fühlt, über etwas zu urtheilen, was man nicht versteht; und somit zur Sache. Der Verfasser des Aufsatzes wirft mir vor, ich sei in mei nem Circulär nicht „offen" gewesen und habe dasselbe so zu stel len gesucht, daß man glauben müßte, meine verlorenen Ballen seien nicht versichert gewesen, zugleich fügt er aber hinzu, „wer zwischen den Zeilen zu lesen verstehe, würde es sehr wahrschein lich finden, daß die Ballen allerdings versichert waren." Der Mann hat Recht, die Ballen waren versichert, aber wo liegt in meinem Circulär und in folgender, von dem ungenann ten Verfasser herausgehobenen Stelle, wo es heißt: „Ihrer Güte muß ich cs überlassen, ob Sic auf das mich be troffene Unglück Rücksicht nehmen und mir die verloren ge-^ „gangenen Journale und übrigen unberechneten Fort-j „setzungen jetzt noch einmal gratis nachliefern wollen. Thum, „Sie es nicht, so bin ich bereit, dieselben ebenfalls zu be-> „zahlen, da ich meine resp. Kunden nicht leiden lassen darf,! „und daher trotz des großen Verlustes lieber noch mehr aus-, „opfere, wenn ich meinen Abnehmern nur Alles liefern kann," wo, frage ich, liegt darin eine solche Ungewißheit, daß der Leser glauben müsse, sie seien nicht versichert gewesen und ich erbäte deshalb von den Herren Verlegern irgend eine Unterstützung! oder Erleichterung meines Verlustes, außer der nochmaligen: Lieferung der unberechneten Fortsetzungen? Soll dies vielleicht! in den von mir gebrauchten Worten liegen: „auf das mich be troffene Unglück Rücksicht nehmen" und „trotz des großen Ver lustes noch mehr aufopfere"? Fürwahr, wer nur ein bischen zu abstrahiren oder einen einigermaßen vernünftigen Schluß zu machen versteht, wird doch wohl das Gegenthcil in meinen: Worten finden: „ich erbiete mich, die unberechneten Journal-, nummern ebenfalls zu bezahlen, wenn man nicht geneigt sein sollte, mir diese gratis noch mal zu liefern." Was sagt denn ^ dieses ebenfalls? doch wohl nur ganz einfach, „daß ich alles zu bezahlen bereit bin?" Was geht denn am Ende Andere an, ob meine Ballen verassckurirt waren oder nicht, wenn die Bctheiligten nur nichts dabei verlieren? Ich er bettelte keine Unterstützung, sondern erbot mich, alles zu bezah len; es ist mir daher gar nicht mal eingefallen, der Assekuranz, deren Summe jedesmal zum wirklichen Werthe der Ballen so sehr problematisch ist, zu erwähnen, und dieses macht mir nun der ungenannte Verfasser zum Verbrechen- Die ganze Große des an Maaren erlittenen Verlustes ist übrigens gar noch nicht zu ermitteln, weil die Herren Commissionäre in Leipzig die Asse kuranz-Summe doch nur praeter proptsr, ohne irgend einen sicheren Maaßstab zum wirklichen Werth, aufgaben; aber das wahre Unglück und der große Verlust besteht darin, daß ich meinen resp. Kunden durch den Schiffbruch gar nichts liefern konnte, dadurch hinter den Petersburger Herren Buchhändlern, die ihre Ballen ruhig erhielten, unendlich zurückblieb, dadurch wieder manche Kunden verlor, und andrerseits viele Bestellun gen ganz rückgängig werden mußten, weil die Besteller nicht Lust, noch Zeit hatten, 6—8 Monate bis zur endlichen Ankunft zu warten. Dieses hatte ich im Auge, und dieses veranlaßte mich, jene Ausdrücke zu gebrauchen, aber dieses alles hat der ungenannte Tadler nicht bedacht und gekannt, und so trifft mich wahrlich sein Vorwurf des Versteckten in meinem Circulär nicht. Wie gut cs übrigens war, daß ich mich erbot, selbst die Jour nal-Nummern zu bezahlen, wenn ich sie nur nochmal irhaitc, hat der Erfolg gelehrt, denn einzelne Herren Verleger, aber auch nur einzelne, ließen sich wirklich, einer sogar den gan zen Band von 13 Heften, bezahlen, obgleich von letzterem nur 2 Hefte verloren gegangen waren. Nun genug der Erwiderung und der Rechtfertigung, ich glaube durch das Gesagte genugsam gezeigt zu haben, wie weit ich entfernt gewesen bin, durch jesuitischen Kunstgriff im Trüben zu fischen; wer mein Circulär anders verstand, konnte oder wollte es nicht anders verstehen, und höchst angenehm wäre es mir daher gewesen, wenn der Rüge auch der Name des Ver fassers hinzugefügt gewesen wäre: vergiftete Pfeile aus dickem Gebüsch abzuschicßen, spricht nicht sehr zu Gunsten des Schützen. Schließlich sage ich noch allen denjenigen Herren Collegcn, welche mir so bereitwillig und zuvorkommend die Journal- Nummern xrstis noch einmal geliefert habe», mcincn herzlich sten Dank, zugleich füge ich noch die dringende Bitte hinzu, mir clocd sogieiod jeclerroit a I l s dleuiglceit,!» rueuscluclco». Mit Hochachtung und Ergebenheit verbleibe ich Moskau, den 1. Juli 1841. Ariedr. Severin. s3906.j An die löbliche Acdnction de» Börsenblatts für de» veutschen Buchhandel. In dem Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 33. 29. Jänner 1841 Nr. 9 erscheint unter der Rubrik „Gesetzge bung" angezeigt, daß vom Rathe der Stadt Leipzig unter dem 18. Jänner 1841 Schiller's sammtlichc Werke bei Ignaz Klang zu Wien, deren rechtmäßiger Verleger der Herr I. G. v. Cotta zu Stuttgart sei» soll, als Nachdruck mit Beschlag belegt und bei 2l> Thlr. Strafe verboten sind. In eben diesem Blatte 33. 12. Mai 1841 Nr. 44 wird unter der Rubrik „der Leipziger Commissionshandcl und der Nachdruck" von dem Nachdrucke dieser Werke gesprochen und sogar gesagt, daß sich hierbei Ignaz Klang's Wittwc auf das österreichische Recht stützt. Jcherlaubcmir,gegendieseAnzeigend>e feier lichste Protestation einzulegen und dieselbe zu rechtfertigen, wie folgt: Meine Buchhandlung besteht in Wien unter der bei dem k. k. n. ö. Merkantil- und Wcchscl- gcrichte protokollirtcn Firma: „Ignaz Klang." Ich lebe, erfreue mich der besten Gesundheit, cs kann daher von einer Buchhandlung: „Ignaz Klang's scel. Wittwc in Wien" gar keine Rede sein. Ich habe Schiller's Werke niemals verlegt; wohl aber die Ausgaben derselben des Herrn I. A. Kienrcich in Grätz kä uflich an mich gebracht und in den Verkehr ge setzt, wie es mir die österreichischen Gesetze ge statten. Auf jedem Bande dieser Ausgabe in 23 Groß-Oktav-Bändcn ist die Firma des genannten Verlegers, der Verlagsort und das Jahr aufgedruckt; wenn vom Rathe der Stadt Leipzig diese Auflage mit Beschlag belegt und verboten worden sein soll, was ich widerspreche, so müßte zum Behufe der Schöpfung des Er kenntnisses ein Original-Exemplar dieser Auflage vorzulcgcn sein, und hätte in keinem Falle das Verbots- und Straferkcnntniß wider mich, sondern wider den Herrn I. A. Kien reich in Grätz geschöpft werden können. Uebcrdieß werden in keinem civilisirtcn Staate solche Er kenntnisse geschöpft, ohne den Beschuldigten zu vernehmen. Es : ist gewiß, baß weder ich, noch der Herr I. A. Kienreich in ' Grätz in dieser Angelegenheit von irgend einer Behörde, am wenigsten aber von dem Rathe der Stadt Leipzig, gehört odxr einvernommen worden sind. Ich muß demnach mit Grund j diese Beh auptung als eine reine Erdichtung-er klären; indem ich nicht annchmcn kann, daß der Rath zur Schöpfung eines Erkenntnisses gegen alle Formen in civilisirtcn Staaren einer rechtlichen Pcoccdur hat. Sic können aus den Müller- und Schulz'schcn Buchhänd- lerverzeichniffcn entnehmen, daß ich den angekauflen und alten Verlag der fraglichen und andern Werke nur von Wien gegen Nachnahme cxpcdircn lasse — aus diesem Grunde konnte zum Debit für das Ausland und insbesondere nach Leipzig kein Exem-
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