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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1841
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1841
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- Deutsch
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1875 79 1876 behandeln und sich natürlich hüten, das anzufassen, was in der Tinte sitzt, haben selbst die, vor deren Stiefeln sie in den Staub sinken, keine Freude. Nun so lege man den Biblio- meter mit niedergeschlagenen Augen wieder aus der Hand, krieche in einen Winkelund lisple: Gott sei den Sündern gnädig! Die wenigen aus eigener Kraft in und aus Deutsch land Erwachsenen suche man hübsch mit Vergrößerungsglä sern und Laternen heraus und schenke ihnen die verdiente Beachtung. Geschäftliche Personal-Chronik. A- Arnz hat unter der Firma: A- Arnz L Co. in Leiden ein lithographisches Institut und eine Kunsthandlung ctablirt. Commissionair in Leipzig: F. L. Herbig. W. Cornelius hat die Concession zum Betriebe des Buch- und Kunsthandels in Berlin und Stralsund erhalten, wird sich jedoch vorläufig auf Vcrlagsgeschäfte in diesen Bran chen und auf den Betrieb einer artistischen Anstalt beschränken. Commissionaft in Leipzig: G- Wigand. Die Etlingcr'schc Verlagsbuchhandlung in Würzburg hat angezeigt, daß ihre Commissionen jetzt in Leipzig von Jgn. Jackowitz, in Nürnberg von Stein und in Augsburg von der M. Riegcrschen Buchhdl. besorgt werden. M. Geber hat in Hamburg eine Buch- und Kunsthand lung errichtet. Commissionair in Leipzig: J-G- Mittler. F. G. L. Gr c ßl e r hat in Langensalza ein Verlags- und Sor- timcntsgcschäst unter der Firma: Sch ulbuch Hand lung des Thüringer Lchrervereins errichtet. Commissionair inLeipzig: C- H- Rcclam sen. Fr. Hofmeister in Leipzig hat die Musikalienhandlung von Julius Wunder käuflich an sich gebracht. Je nt L Gaß mann haben das S a u e r l ä n d e r'sche Filial-Sortimentsgeschäft in Solothurn übernommen und werden dasselbe unter ihrer Firma foctsetzen- Commif- sionair in Leipzig: K. F. Köhler. E. Meyer in Berlin hat daselbst ein Kunstverlagsgeschäft unter der Firma: E. M eye r's Kunstverlagshand lung und lithographisches Institut etablirt. Commissionair in Leipzig: B. Hecmann. Thcod. S che r k ist aus dem Geschäft: Gcbr. Schcrk in Posen ausgetreten. Letzteres wird von Julius Scherk für alleinige Rechnung unter der alten Firma fortgesetzt. G. Schubert in Leipzig hat sein Musikalicn-Sortiments- gcschäft an F. Whistling übertragen. Im- Tr. Wöller*) in Leipzig hat bei Auflösung der Lchnhol d'schen Buchhandlung das Verlagsgcschäst über nommen und führt dasselbe unter seinem Namen fort. *) Nicht Wolter, wie in Nr. 70. irrig angezeigt wurde. Mannigfaltige». Als ein Beispiel des intelligenten Schutzes, den das lite rarische Eigcnthum in Frankreich genießt, ist ein Urtheil bemcr- kenswerth, welches neulich Victor Hugo erwirkt hat. Seit langer Zeit beschäftigen sich die untergeordneten Talente in Paris damit, aus beliebten Romanen Theaterstücke anzufertigen. Dieses Gewerbe dehnten sie später auch auf Theaterstücke selbst aus, indem sie z. B. aus Drama's Opern machten. Ein Herr Etienne Monnier hatte sich zu diesem Zwecke Victor Hugo's Lucretia Borgia auscrsehcn, bat den Dichter um die Erlaubniß dazu, erhielt aus Bcsorgniß vor seiner Ungeschicklichkeit eine abschlägige Antwort, und entwarf dann seine Oper ohne Er laubniß nach einer italienischen Bearbeitung des Hugo'schen Werkes, wodurch er sich gegen die Strafe des literarischen Dieb stahls zu schützen glaubte. Victor Hugo nahm die Sache jedoch im Interesse seiner Collegen ernster auf, legte sic dem literari schen Vereine vor und dieser beschloß gemeinschaftlich die Hülfe des Gerichts gegen jene Verletzung des Eigcnthumsrechts in Anspruch zu nehmen. Vergebens versuchte Herr Monnier, sich mit seiner Rückübersetzung aus dem Italienischen zu entschuldi gen, das Gericht verfügte Consiscirung seines Werks und ver- urthcilte ihn, sowie seinen Verleger, jeden zu einer Geldstrafe von 100 Fr. Auf Entschädigung hatte Victor Hugo im Voraus verzichtet, was freilich die Pariser Corrcspondenten einiger deut schen Zeitungen nicht abgchalten hat, ihn bei dieser redlichen Vcrthcidigung seines guten Rechts im Interesse der Literatur eigennütziger Gesinnungen zu beschuldigen. (Fig.) Paris. Im Buchhandel bemerkt man mit einigem Er staunen die starke Zunahme der sogenannten illustrirten, das heißt mit Vignetten und Kupferstichen versehenen Werke. Zu dieser Art von Druck ist der Buchhandel vorzüglich durch den in Belgien regelmäßig eingerichteten Nachdruck gezwungen wor den. Nur die mit Vignetten und Kupfern versehenen Werke können die Belgier nicht nachmachen; sie haben wohl Nach drucker, aber keine Nächste eher. Alles übrige wird ohne Gnade von ihnen wieder abgcdruckt, so bedeutende Kapitalien auch die ersten Auflagen den Pariser Verlegern gekostet haben mögen. Daher erscheinen gegenwärtig auch weniger wissen schaftliche Werke, weil der Nachdruck in Belgien den ohnehin schon nicht sehr beträchtlichen Absatz der Exemplare erschwert und die Verleger in Schaden bringt. Ist ein Buch aber mit Kupfern und Vignetten ausgestattct, so geht es; die belgischen Nachmacher müssen es unberührt lassen und können den Absatz nicht hindern. Zu keiner Zeit sind daher so viele Prachtwerke hcrausgckommcn. Ein Buchhändler, Namens Curmcr, besitzt eine» bedeutenden Verlag von dergleichen illustrirten Ausgaben und hat die Befriedigung, dieselben ohne Furcht vor Belgien
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