1265 58 1266 Anzeige gemacht, daß er dahier eine Verlagsbuchhandlung, ver bunden mit Commission u. Spedition unter der Firma: „Comptoir für Litteratur und Kunst" PhilguS. für alleinige Rechnung und Verbindlichkeit errichtet habe; der selbe ersuchte mich zugleich, hiervon auch hiesig löblicher Kauf manns Börse, hochobrigkeitlicher Verordnung vom 2V. Oktober 1825 gemäß, die erforderliche Anzeige zu machen; daher ich dann diese Requisition, mittelst gegenwärtigen öffentlichen Anschlags, habe befolgen wollen. Frankfurt a/M., den 30. September 1834. In killem. (1.. 8.) vr. Carl Jacob Moritz Schulz, Wechsel - Notar. Ist nach rechney- und rentenamtl. Beschluß äs 15. Okto ber 1834 zu slligiron. Alliß. llen 17. October Zur Beglaubigung 1834. Haus. Der hiesige Bürger und Handelsmann Herr Carl Au gust Philgus, Inhaber der Verlags-Buchhandlung, verbun den mit Commission u. Spedition unter der Firma: „Comptoir für Litteratur und Kunst" „Philgus." hat mir unterschriebenem Wechsel-Notar die Anzeige gemacht, daß er dieses Geschäft mit allen Aktiven u. Passiven, der hiesig vcrbürgerten HandlungHerrn DictrichReus, abgetreten habe, welche solches unter der seitherigen Firma: „Comptoir für Lit- tcratur und Kunst" für ihre alleinige Rechnung und Verbind lichkeit führen und fortsctzcn würde. Der zugegen gewesene Herr Johann Conrad Reus, Inhaber der Handlung von Dietrich Reus, bestätigte das Vorstehende vor mir Notar, und beide Herren Interessenten ersuchten mich, hiervon auf hiesig löblicher Kaufmanns-Börse hochobrigkcitlicher Verordnung vom 20. Oktober 1825 gemäß, die erforderliche Anzeige zu machen; daher ich denn diese Requisition, mittelst gegenwärtigen öffent lichen Anschlags habe befolgen wollen. Frankfurt a/M., den 26. November 1838. (l.. 8.) 0r. Carl Jacob Moritz Schulz, Wechsel-Notar. Ist nach rechnen- und rentenamtl. Beschluß vom 28. No vember 1838 zu aMgiren. AtNß. äen l. vecbr. Zur Beglaubigung. 1838. HauS. In sxlem kxtr. prvt., auf Verlangen, Frankfurt a. M. den siebenten Juni Achtzchnhunderl ein und Vierzig. (l,. 8.) I)r. Carl Jacob Moritz Schulz, Wechsel-Notar. Vorstehende notarielle Unterfertigung wird als ächt hiermit beglaubigt. Frankfurt a/M., d. 8. Juni 1841. (1-.8.) Canrlei des Stadtgerichts. Voigt, Secr. Vic. »- 3037 Erste und letzte Erwiderung auf Herrn P. Neukrrchens sogenannte „wahrheitsgemäße" Aufklärung in Nr. 51 dieses Blattes. Ans dem zwischen Hrn. v. Mayregg und Hrn. P. Nenkirchen geschloffenen Original-Verkaufs- Contrakte über des Erstem Buchhandlung, geht unwiderleglich hervor, daß 1) Hr. P. Neukirchen die Passiva jener Handlung nicht unbedingt mit übernimmt, sondern nur succeffive und blos in so weit, als selbe von Hrn. v. Mayregg anerkannt und die von ihm zur Deckung bestimmte Summe von 1000 fl. Mze. reichen wird, bezahlen will; 2) daß Hr. v. Mayregg, im Falle Hr. Nenkirchen eine Ratenzahlung nicht erfüllt, sich vor« behält, die Handlung sogleich wieder als Eigenthümcr an sich zu nehmen, und daß 3) für diesen Fall der wichtigste Paragraph, wer dann von beiden Theilen Zahlung an die neuen Creditoren zu leisten habe, gänzlich übergangen ist. Diese drei „Motive" bestimmten die Prager Buch- und Kunsthändler, die dem Hrn. Neu« kirchcn bereits eröffnete Rechnung bis zur nähern Sicherstellung wieder aufzuheben und ein weiteres „Motiv" zu der in Nr. 44 und 45 dieses Blattes befindlichen Verwahrung wurde ihnen von Hrn. Nenkirchen selbst, als bis jetzt allerdings blos noch „präsumtivem Ucbernehmer" durch seine geheime, mit Umgehung der hierortigen Buchhandlungen geschehene Vertheilung seines jedenfalls „vor eiligen" Circulars aufgenöthigt. Zur „wahrheitsgemäßen Aufklärung" hätte vor Allem die Mittheilung der oben «ub 1 — 3 angeführten Fakta gehört. Prag, den 2. Juni 1841. Borrosch Sk Andre. Friedrich Ehrlich. p. p. I. G. Calvc'sche Buchhandlung. Gottlieb Hanse Söhne Buchhandlung. (F. Tempsky.) Kronberger Kr Rziwnatz. I. Dirnböcks Buchhandlung. Franz Scheib. 8r Jahrgang. 97