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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1841
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1841
- Sprache
- Deutsch
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613 §. 20. Function des Cassirers. Der Caffircr nimmt sämmtlichc Beiträge der Mitglieder ein und quittirt darüber, doch müssen die Quittungen von dem Vorsteher mit unterzeichnet sein. Zahlungen hat derselbe außer dem tz. 17. vorgesehenen Falle nur solche zu leisten, welche auf einem Beschluß des Vorstandes beruhen. 8- 2l. Function der Prüfungs - Co m m issaricn. Die Prüfungs-Commissarien haben auf Antrag des Vorste hers bei Mangel an hinreichend glaubwürdigen Nachweisen über die Bedürftigkeit eines Unterstützung Suchenden die nähere Er mittlung zu besorgen. Bei Gesuchen aus Berlin geschieht dies persönlich, bei Aus wärtigen durch einen Collcgen, in dessen Ermangelung aber durch den Magistrat des Ortes, in welchem der Hülfe Suchende sich befindet. Auch sollen sie in Bchinderungsfällcn die drei vorgenannten Beamten in ihren Functionen vertreten. 8- 22. Aufbewahrung der Casse. Zu den laufenden Ausgaben sollen bis zweihundert Thaler in Bereitschaft gehalten werden. Der Mehrbetrag der Casse soll in Sraatsvapieren angelegt und in einer besonder» mit drei verschiedenen Schlössern versehenen Casse, zu welcher der Vorste her, Caffircr und Secrctaic die Schlüssel führen, ausbewahrt werden. 8- 23. Reservefond. Aus den Beiträgen, welche ein für allemal gezahlt, ans den Unterstützungen, welche wieder zurückgezahlt werden (8- 10.), so wie aus dem fünften Theile der jährlich eingehenden Beiträge soll ein eiserner Fond bis zur Höhe von Fünftausend Thaler gebildet und in Staatspapieren belegt werden. Hat der Reser vefond die Höhe von Fünftausend Thaler erreicht, so soll der Vorstand bei der nächsten General - Versammlung der Ver- cins-Mitglieder die weitere Bestimmung des Ueberschusses in Frage stellen und entscheiden lassen. 8- 24. Ausgaben. Die Zinsen der angelegten Capitalien und die verbleibenden vier Fünftheile der jährlich eingehenden Beiträge dürfen zu den Unterstützungen verwendet werden, was aber im laufenden Rech nungs-Jahre nicht verwendet worden ist, soll dem eisernen Ca pital zuwachsen. 8. 25. Rechnungsa b lcgung. Jedes Jahr mit dem Schlüsse des Monats März hat der Caffircr seine Bücher abzuschließen und solche nebst allen Be legen und dem Caffenbestande dem gesammten Vorstand vorzu legen, welcher Alles prüft und nach Richtigbefinden eine vor läufige Anerkennung ertheilt. Die definitive Rechnungs-Revision wird dem Rechnungs-Ausschuß des Börsen-Vereins übertra gen und soll in der nächstfolgenden Leipziger Jubilate - Messe bewirkt werden. 8. 26. Bericht an den Börsenverein. In der Cantate-Versammlung des Börsen-Vcreins wird der Vorsteher jedes Jahr einen öffentlichen und vollständigen Bericht über die Wirksamkeit des Vereins erstatten und soll solcher in den gewöhnlichen Bericht über die Cantate-Versammlung imBdr- senblakte abgedruckt werden. 8- 27. Abänderung des Statuts. Das gegenwärtige Statut ist für alle Mitglieder verbind lich, wird durch Eintritt in den Verein unbedingt als verpflich tend anerkannt und es soll dasselbe nur mit Vorwiffen und Ge nehmigung der Generalversammlung der Mitglieder abgeändert werden können. » 614 <5in Wort ;ur Ncchtfcrtiflun,z unserer ruffischen t^vllcgcu. In Nr. 9 der Süddeutschen Buchhändler-Zeitung glaubt sich jemand durch die Anzeige des Herrn Deubner in Riga im Börsenblatte (wegen Vernichtung mehrcr Sendungen durch Schiffbruch) berechtigt den Beweis zu führen, daß un sere russischen College» Mißbrauch mit unsrem Vertrauen und unserer Gefälligkeit trieben, — daß viele der an sie im October und November jeden Jahres bereits ü Cont. riovn expcdirte Sendungen ihnen, laut Dcubnccs Angabe der Abscndungstage von Leipzig, vom letzten Herbste noch im laufenden Jahre zukämen ?c. — die Herrn mithin nach Meinung des Stuttgarter Schreibers im ungerechten Vor- thcile wären rc. Der Verfasser jener Zeilen zeigt sich eben so unwissend als auf der andern Seite leichtsinnig, indem er seine Mei nungen ohne weiteres als Wahrheiten betrachtet und sich nicht scheut gegen Ehrenmänner Mißtrauen auszusäcn, die seit vielen Jahren (wie namentlich Herr Deubner,) — was Ordnung, Rcellität und Pünktlichkeit betrifft, — alS Muster dastehen. Der Verfasser scheint die Versendungsweise über Lübeck seewärts, nicht im Geringsten zu kennen, — sonst würde er sich nicht wie geschehen mancherlei Blößen gegeben haben. Der Abgang der letzten Segelschiffe von Lübeck nach Rußland oder Schweden richtet sich wie natürlich ganz nach der Witterung. Als letzte sichere Abgangszcit in der Re gel wird Ende October angenommen und um die Güter bis zu dieser Zeit am Vcrladungsplatze zu haben ists nöthig, daß solche hier meckio Octbr. abgehen. Ist ein milder Herbst, so wagt denn wohl noch cin Schiffden ö. oder bis meckin j^ovbr. in See zugehen wie vorigen Herbst, und um von einer dcrgl. Gelegenheit zu prositiren, wird, nach Eingang dcsBcrichts vom Lübecker Spediteur, sogleich noch zur Post nach Lübeck abge- sandt, was an bestellten Sachen, Continuationcn und Neuig keiten vonWerth nachträglich eingegangen ist- — Zu Fuhr sendungen ist in der Regel keine Zeit mehr, weil der Spedi teur oft erst 14 Tage vor Abfahrt des Schiffes Kunde er hält, — welche Zeit nicht zureicht um hierher ^4vi8 zu geben und von hier zur Fuhre (gewöhnlich 10—13 Tage Liefer zeit) Sendungen dorthin gelangen zu lassen. Wie unrichtig übrigens viele Fakturen dem Absendungs datum nach ausgestellt werden, ersehen wir Commissionaire gerade jetzt, wo wir meckio Dlsr^ die ersten Versendungen an überseeische Handlungen per Lübeck machen. — Am 28. Octbr. vorigen Jahres gingen die letzten Fuhrsendungcn nach Lübeck ab, worin alles Eingegangcnc mit beigepackc wurde, demungeachtet zeigt es sich nun jetzt beim Versandt der seit dem eingcgangenen Beischlüssc, daß viele davon noch vor Anfang October, ja Mitte September datirt sind, obwohl die geographische Entfernung der Absendungsortc oft nicht 50 Meilen beträgt. Es würde dem Stuttgarter Schreiber dienlich sein, wenn er um jetzige Zeit einige Tage hier verweilen könnte, um sich zu überzeugen, wie viele von den noch in altcrRechnung expedirten Sachen hier überwintert haben. Lg., 16. Marz 1841- K. Verantwortlicher Rcdacteur: G. Wigand.
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