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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1841
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1841
- Sprache
- Deutsch
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611 25 612 Statut des Vereins zur Unterstützung hilfsbedürftiger deutscher Buchhändler und Buchhandlungsgehülfen und ihrer Wittwen und Waisen. §. 1. Zweck des Vereins. Der Zweck des Vereins wird durch seine» Namen bezeichnet. §. 2. Sitz des Vereins. Der beständige Sitz des Vereins ist sein Stiftungsort Berlin. 8. 3. Mitglieder des Vereins. Die Mitgliedschaft erwirbt jeder Buchhändler und Buch- bandlungsgcyülfe durch die Verpflichtung zu einem jährlichen Beitrage an die Casse des Vereins, oder durch einen Beitrag ein für allemal, im letzteren Falle nimmt er aber an den jährli chen Beamtcnwahlen nicht Thcil. 8- 4. Erlöschen der Mitgliedschaft. Wer drei Jahre hintereinander seinen Beitrag nicht zahlt, hört auf Mitglied des Vereins zu sein. 8- S. Zahlung der Beiträge. Die bewilligten Beiträge sollen jedes Jahr in der Ostcr- mcsse in Leipzig gegen Quittung des Vorstehers und Cassirers gezahlt und die Mitglieder im Februar durch besondere Zettel daran erinnert werden, ihre Commissionairs deshalb mit Auf trag zu versehen. 8- 6. Beiträge der Gchülfen. Die Beiträge der Gchülfen sind von den Principalen einzu- sammeln und werden mit den ihrigen zugleich entrichtet. §. 7. Erweiterung des Vereins. Jeder Buchhändler, welcher sich neu ctablirt und mit dem deutschen Buchhandel in Verbindung tritt, soll eine Aufforderung zum Beitritt und das Statut des Vereins sofort nach erfolgter Etablisscmcntsanzeige erhalten- 8- 8. Bedingungen der Unterstützung. Um von dem Vereine untcrstüyt zu werden ist erforderlich, daß die sich Meldenden ihre Hülfsbedürfcigkcit genügend nachwei- I scn. Es ist aber nicht erforderlich, daß der Unterstützung Su- I! chendc Mitglied des Vereins ist, oder früher war, auch bei Wittwen und Waisen wird nicht gefordert, daß deren Erblasser es gewesen sei. Fortlaufende jährliche Unterstützungen können nicht bewilligt werden, es ist vielmehr bei fortdauernder Hülfsbcdüefrigkeit der Antrag auf fernere Unterstützung, so oft es die Umstände erfor dern, zu wiederholen. Die Namen der Unterstützten werden bf- ' fentlich nicht genannt. 8- 9. Anmeldung. Die Bescheinigung über diese Punkte ist gleichzeitig mit dem Unterstützungsgcsuch und einem glaubwürdigen Zeugniß über die Hülfsbedürftigkcit der Unterstützung Suchenden bei dem Vor steher (8- 17.) einzurcichcn. 8- 10. Erstattung. Alle Unterstützungen, welche der Verein bewilligt, sind in der Regel als Vorschüsse anzusehen und die Empfänger verpflich tet, sobald sic in eine bessere Lage kommen, die erhaltenen Sum men der Vercinscaffc zu ersetzen. 8- 11- Verwaltung- Die Verwaltung geschieht unentgeltlich und liegt einem aus sechs Personen bestehenden Vorstande ob, nämlich: s) einem Vorsteher, II t>) einem Ca stirer, I e) einem Sccrctair, ck) e) k) drei Prüfungs-Commissarien. Von diesen sechs Beamten scheiden alljährlich zwei durch das Loos aus, und zwar einer der drei erstercn und einer der drei letzteren, welche durch neue Wahl ersetzt werden. Die Ausgeschiedenen sind sofort wieder wählbar, keiner ist aber verbunden, sein Amt länger als sechs Jahre zu verwalten. 8- 12. Modalität der Wahlen. Die Wahlen werden sämmtlichen Mitgliedern des Vereins übertragen, welche in der Ostermcffe in Leipzig anwesend sind und wird zu diesem Behuf von dem Vorsteher eine General- Versammlung des Borscnvcrcins zusammcnberufcn. Die Wah len erfolge» nach absoluter Stimmenmehrheit sofort in dieser Versammlung durch Stimmzettel, nachdem öie Auslosung vor hergegangen ist. 8- 13. Wählbarkeit. Wählbar sind nur Berliner Buchhändler, welche dem Ver ein als Mitglieder angchbrcn. 8- 14. Vocstandsconferenzen. Der Vorstand versammelt sich regelmäßig monatlich einmal, außerdem aber auf Einladung des Vorstehers, so oft dringende Geschäfte zu erledigen sind. Um gültige Beschlüsse fassen zu können, müssen wenigstens vier Mitglieder des Vorstandes anwe send sein. 8. 15. Geschäftsordnung. In den Versammlungen führt der Vorsteher den Vorsitz und hat die den Verein betreffenden Schriften und Anträge zum Dor trag zu bringen. Die Entscheidung darüber wird nach Stim menmehrheit gefaßt, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstehers, und der Beschluß wird durch den Secretair, und, wenn es Cassensachen betrifft, durch den Cassirer zur Ausführ ung gebracht. 8- 16. Form der Ausfertigung. Alle Ausfertigungen des Vorstandes sind außer von dem Vor steher auch von dem Secretair, oder wenn sie Cassensachen betref fen, von dem Cassirer zu unterzeichnen. Urkunden oder Verträge müsicn von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden; auch soll der Verein sein eigenes Siegel haben. 8. 17. Befugnisse des Vorstehers. Der Vorsteher empfängt, eröffnet und prüfet alle an den Verein gerichteten Anträge und Gesuche. Sind die vorgeschric- bcnen Bescheinigungen mangelhaft, so überträgt derselbe die wei tere Untersuchung einem der Prüfungs-Commissarien. In Fällen, die keinen Zweifel zulasten und namentlich in solchen, wo die Bedürftigkeit und Würdigkeit des Hülfesuchendcn durch zwei glaubhafte Mitglieder des Vereins bescheinigt ist, darf der Vorsteher in Uebeccinstimmung mit dem Cassirer eine vorläufige Unterstützung bis zur Höhe von zehn Lhalern bewilli gen. Solche Bewilligungen sind der nächsten Vorstandscon- ferenz anzuzeigen. 8- 18. Entscheidung des Vorstandes. Können beide sich nicht vereinigen, so ist die Entscheidung der Vorstandsconfcrenz zu überlassen. 8- 19- Function des Secretairs. Uebcr alle Sachen, welche in den Conferenzcn des Vorstan des zum Vortrag kommen, hat der Secretair ein Verzeichniß zu führen, in welchem Ein- und Abgang sowie die gefaßten Beschlüsse, deren Expedition ihm ebenfalls obliegt, zu bemerken.
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