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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1915-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 207, 7. September 1915. bezüglich des Wiedcrgcbrauchs ist um deswillen nicht angebracht, weil der Erlös aus größeren Mengen so erheblich ist, daß dafür unter Um ständen das eine oder andere Werk nötigenfalls später auch wieder neu gesetzt oder, wie bei Notcuplattcn, neu gestochen werden kann. Fu vielen Fällen kann hier auch der anastatische Druck oder der Mauul- drnck als Ersatz hcrangezogen werden, die es ermöglichen, von vor handenen Drucken Übertragungen herznstellen und neue Auflagen ohne die Originalplatten zu beschaffen. Aach neuesten Meldungen hat sich die Lage inzwischen zugespitzt und verschärft, da das Kriegsministcrium von dem im graphischen Gewerbe beschlagnahmten Hartblei jetzt auch die Hälfte für sich be ansprucht. Die Nutzanwendung für sein Geschäft ist jedem Einzelnen über lassen. Der Vorstand des Deutschen M u s i k a l i c n - V e r l e g c r - V c r e i u s I. V.: Max Merseburger. Post. — Vom 1. September ab können die nach Belgien zuge- lasscnen offenen privaten Einschreibbriefsendungen auch mit Nachnahme bis 800 .// belastet werden. Die einzuziehcnden Beträge sind in der Markwährung anzngebcn. Kriegsschadcnsersat; für Ausländsdeutsche. — Man schreibt uns: Kein Teil unseres Volkstums hat durch den Krieg so schwer gelitten wie die Deutschen, die bei Kriegsausbruch in den feindlichen Staaten ihren Wohnsitz gehabt haben. Sie sind fast alle nicht nur ihrer Habe beraubt und des Landes verwiesen worden, sondern haben zumeist auch Hie durch jahrelange Arbeit erkämpfte sichere Grundlage für ihr wirtschaftliches Dasein verloren. Gleichwohl findet mau keineswegs überall Verständnis für die Schwierigkeiten, in denen sich diese Ausländsdeutschen jetzt befinden. Allzu verbreitet ist in unserem Volke noch das alte, längst veraltete Sprichwort: »Bleibe im Lande und nähre dich redlich«. Wer außer halb der Neichsgrenzen sich betätigt, den sieht man nur allzuoft noch als Abenteurer an. lind doch ist es für die Entwicklung Deutschlands von der größten Bedeutung, daß wir gerade im Auslände ein Aufgebot von besonders tüchtigen, umsichtigen und tatkräftigen Männern unter halten. Sie bilden die beste Stütze und Vermittelung für den deut schen Ausfuhrhandel, auf dem doch ein großer Teil der wirtschaftlichen Blüte Deutschlands beruht. Weiterhin ist das Auslandsdeutschtum der Pionier deutschen Wesens und deutscher Kultur. Man handelt also im dringenden Interesse des ganze n deutschen Voltes, wenn man das Auslandsdcutschtum der uns jetzt feindlichen Staaten, das durch den Krieg besonders schwer getroffen ist, bei der Entschädigung auch besonders berücksichtigt. Dabei kommt es nicht nur darauf an, Ersatz in Geld zu gewähren, sondern auch darauf, für die Zukunft das Deutschtum in jenen Ländern sicherzustellen. Wir brauchen auch fernerhin in jenen Gebieten ansässiges Deutschtum, und wer könnte die zerrissenen Fäden friedlichen Verkehrs besser an- knüpfen als die Deutschen, die durch jahrelanges Wirken im Aus lände schon reiche Erfahrung und persönliche Beziehungen besitzen? Mochte daher die Negierung ihr besonderes Augenmerk darauf rich ten, dem Auslandsdcutschtum nicht nur seinen Kriegsschaden zu ersetzen, sondern ihm auch günstige Entwickelungsbcdingungen für die Zukunft zu schaffen! Schulpflicht in Belgien. — Unter Aufsicht der deutschen Be hörden wird das belgische Volksschulgesetz, das erst im Juli 1914 in Kraft getreten war, jetzt durchgeführt. In der zweiten Hälfte des August hatten die Gemeindeverwaltungen dem Kreisschnlinspektor die Liste der Kinder schulpflichtigen'Alters einzureichen. Hierfür wurde das schon bisher vorgeschriebene Formnlar verwendet. In der ersten Hälfte des September erfolgt durch die Gemeindebehörde ein vom zu ständigen Kreisschnlinspektor Unterzeichneter Aufruf, in dem die Fa- milienvorstäude an ihre gesetzliche Pflicht und die Folgen der Nicht erfüllung erinnert werden. Ausdrücklich wird auch darauf hingewiesen, karten verschickt wurden, reichen jetzt die Schulleiter acht Tage nach dem Wiederbeginn des Unterrichts dem Kreisschnlinspektor die Liste der anwesendou Kinder ein. Dieser richtet nun an die Eltern solcher Kinder, die weder in den Schulen gemeldet, noch als anderweitige Unterrichtsgslegenheitcn genießend angezeigt wurden, mittels einge schriebenen Briefes die Aufforderung, binnen acht Tagen den Nachweis über die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu erbringen. Ist die gesetzliche Frist fruchtlos abgelaufeu, so werden die säumigen Fa- milienvorständc dem Friedensrichter zur Anzeige gebracht. Personalnnchriiyteii. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse H-urde Herr Otto Kafema n u, Major und Kommandeur der Landwehr-Feldartillerie-Abteilung I. Armee-Korps, Geschäfts führer der Firma A. W. Kafemann G. m. b. H. in Danzig, ausge zeichnet, während das Eiserne Kreuz 2. Klasse nachstehenden Herren verliehen wurde: Friedrich Alt, Komp.-Feldwcbel im Hess. Landsturm-Jnfau- tcrie-Bataillon Nr. 5, Mitinhaber der Firma Johannes Alt in Frank furt a. M. sauch mit der Hessischen Tapferkeitsmedaille ausgezeichnet): K. Glätte, Leutnant der Landwehr in einem Jnfanteric-Negi- mcut, Gehilfe im Hause Oskar Nothacker in Berlin: August Greve, Leutnant der Landw.-Kavallerie, komman diert zum Stabe des Landw.-Jnfantcrie-Negiments Nr. 13, Inhaber der Firma gleichen Namens in Münster i. W.; Friedrich Kranbauer, Offizier-Stellvertreter und Zug führer in einer Maschinengewehr-Kompagnie, Inhaber der gleich namigen Buchhandlung für Universitätswissenschaften und schöne Lite ratur iu Göttingeu: Erich P r i c s c/Leutnant im 4. Neserve-Jäger-Bataillon, Ge hilfe im Hause A. Buchholz in München; Carl Ninneberg, Sanitäts-Unteroffizier in einem Jnsan- tcrie-Negiment, Gehilfe in der Hände L Spenerschen Buchhandlung Max Paschte in Berlin; Otto Seidler, im Leib-Grenadier-Negiment Nr. 109, Gehilfe im Hause Ernst Kundt in Karlsruhe (auch mit dem Badischen Verdicnst- kreuz ausgezeichnet). Karl Kindcrmaun 's. — In Lübeck ist der Volksdichter und Rezi tator Karl Kindermann im hohen Alter von 84 Jahren gestorben. Er hat zahlreiche hoch- und plattdeutsche Lieder verfaßt, die tiefes volkstümliches Empfinden und glühende Vaterlandsliebe verraten. Ein großer Teil derselben ist in der Ausgabe »Feldblomen«, ein anderer Teil in der Sammlung »Feldblomenstruß« im Buchhandel erschienen. Ter Lübecker Senat hatte dem Dichter einen jährlichen Ehrensold ausgesetzt, das Gaedertz-Stift bereitete ihm ein sorgenloses Altersheim bis zu seinem Tode. ^ ^ ^ Sprechsaal. ^ Der Landkartenhandel in Österreich. Zu der Zuschrift des Herrn Otto Gollmann in Nr. 201 des Bbl. ist zu bemerken, daß das von ihm mit Recht angefochtene Monopol einer einzelnen Firma in Österreich für die Einfuhr von in Deutschland hergestellten Landkarten ja inzwischen ansgehoben worden ist. Durch die im Börsenblatt Nr. 180 veröffentlichte Bundesratsverordnung ist den reichsdeutschen Kartenverlegcrn ausdrücklich gestattet, sämtliche von ihnen erzeugten Landkarten, die im Maßstabe von 1:100,000 und in kleineren Maßstäben (also etwa 1:120,000, 1:200,000 usw.) ent worfen sind, nach Österreich ohne jede Beschränkung wieder anszuführen. Die Bindung der Ausfuhr an eine einzelne Firma in Wien wird nur aufrecht erhalten für jene Landkarten, die in einem größeren Maßstabe als 1:100,000 hergcstellt sind (also etwa 1: 75,000, 1: 80,000, 1:60,000 usw.). Diese Beschränkung ist gerechtfertigt, weil ja das militärische Bedürfnis nach einer gewissen Beaufsichtigung des Han dels mit Generalstabskarten usw. ohne Zweifel besteht. Das österreichische Kriegsaufsichtsamt hat allerdings die Grenze für den freihändigen Verkauf von Landkarten, die das Kriegs gebiet behandeln, enger gesteckt, als die reichsdentsche Militärbehörde. I» Österreich fallen schon Karten im Maßstabc von 1:200,000 unter das Verkaufsvcrbot. Für den reichsdeutschen Ver leger aber ist natürlich dieses österreichische Vcrkaufsverbot, das ja nur den österreichischen Zwischenhändler interessiert, g a n z g l eich- g ü l t i g. Der reichsdentsche Verleger handelt durchaus gesetzlich, wenn er ihm zugehende Bestellungen österreichischer Zwischenhändler auch dann ausführt, wenn sie Karten im Maßstabe von 1:100,000 und solche kleineren Mäßstabs betreffen. Darüber kann gar kein Zweifel sein. Der reichsdentsche Verleger hat bloß die durch die reichsdentsche Ausfuhrverordnung bestimmten Grenzen zu be achten. Es ist Sache des österreichischen Zwischenhändlers, seinerseits die österreichischen Gesetze zu respektieren. Wienl. Hugo Heller.
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