Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19150907
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191509071
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19150907
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-09
- Tag1915-09-07
- Monat1915-09
- Jahr1915
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Dienstag, den 7. September 1915. Umschlag zu 207. In den Landbestellbezirken und den kleineren Städten können diese Zeichnungsscheine schon durch den Postboten be zogen werden. Die ansgefüllten Scheine sind in einem Briefumschlag mit der Adresse an die Post entweder dem Postboten mitzugeben oder ohne Marke in den nächsten Postbriefkasten zu stecken. Uber das Geld braucht man zur Zeit öer Zeichnung noch nicht sogleich zu verfügen, die Einzahlungen verteilen sich auf einen längeren Zeitraum. Die Zeichner können vom ZO. September ab icderzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: des gezeichneten Betrages spätestens bis zum 18. Oktober 1915, „ „ „ „ „ „ 24. November 1915, 25°X> „ „ „ „ „ „ 22. Dezember 1915, 25°/o „ „ ,. „ „ „ 22. Januar 1916 zu bezahlen. Nur wer bei Ser Post zeichnet, muß schon zum 18. Oktober -. I. vollzahlung leisten. Im übrigen sind Teilzahlungen nach Bedürfnis zulässig, jedoch nur in runden, durch IOO teilbaren Beträgen. Auch die Beträge unter 1000 Mark sind nicht sogleich in einer Summe fällig. Da die einzelne Zahlung nicht geringer als IOO Mark sein darf, so ist dem Zeichner kleinerer Beträge, namentlich von 100, 200, ZOO und 400 Mark, eine weitgehende Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Terminen er die Teilzahlung leisten will. So steht es demjenigen, welcher IOO Mark gezeichnet hat, frei, diesen Betrag erst am 22. Januar 1916 einzuzahlen. Der Zeichner von 200 Mark braucht die ersten ISO Mark erst am 24. November 1915, die übrigen 100 Mark erst am 22. Januar 1916 zu zahlen. Wer ZOO Mark gezeichnet hat, hat gleichfalls bis zum 24. November 1915 nur ISO Mark, die zweiten ISO Mark am 22. Dezember, den Rest am 22. Januar 1916 zu zahlen. Es findet immer eine Verschiebung zum nächsten Zahlungstermin statt, solange nicht mindestens 100 Mark zu zahlen sind. Der erste Ainsschein ist am I. Oktober 1916 fällig. Der Zinsenlauf beginnt also am 1. April 1916. Für die Zeit bis zum I. April 1916 findet der Ausgleich zugunsten des Zeichners, im Wege der Stückzinsberechnung statt, d. h. es werden dem Einzahler 5"/o Stückzinsen von dem auf die Einzahlung folgenden Tage ab im Wege der An rechnung auf den cinzuzahlenden Betrag vergütet. So betragen die Stückzinsen auf je IOO Mark berechnet: f«, S.llcke Schu^b>uh- für die Einzahlungen bis zum 70. September 1915 2,50 der Zeichner hat also in Wirklichkeit nur zu zahlen 96,50 96,ZO ^ „ „ „ am 18. Oktober 1915 2,25 „ „ ,, „ „ „ „ „ „ 96,75 ^ 96,55 ^ „ „ ,, „ 24. November 1915 1,75^, „ „ „ „ „ „ „ „ ,, 97,25 ^ 97.05 Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, ermäßigt sich der Stückzinsbetrag um 25 Pfennig. Zür Sie Einzahlungen ist nicht erforderlich, daß öer Zeichner üas Gel- bar bereitliegen hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen öle Zeichnung vornimmt. Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen ihm die Darlehenskassen des Reichs den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese Darlehen ist der Zinssatz um ein Viertelprozent ermäßigt, nämlich auf 5Z4'X>, während sonst der Darlehenszinssatz 5^^ beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinsichtlich der Zeitdauer des Darlehens bei den Darlehenskassen das größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Verlängerung des gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu ungelegener Zeit nicht zu besorgen ist. Wer Schuldbuchzeichnungen wählt, genießt neben einer Kursvergünstigung von 20 Pfennig für je 100 Mark alle Vorteile des Schuldbuchö, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durch Dieb stahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen schützt, mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt und außerdem alle sonstige Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Eintragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebührenfrei erfolgen. Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15. Oktober 1916 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. Die Zinsen erhält der Schuldbuchgläubiger durch die Post portofrei zugesandt; er kann sie aber auch fortlaufend seiner Bank, Sparkasse oder Genossenschaft überweisen lassen oder sie bei einer Reichsbankanstalt oder öffentlichen Kaffe in Empfang nehmen. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schuldbuch gewährt, ist eine möglichst lange Beibehaltung der Eintragung dringend zu raten. flus vorstehendem ergibt sich, -aß Sie Veteiligung an öer Kriegsanleihe nach jeder Richtung auch den weniger bemittelten Volkskiasien erleichtert ist. Die Anleihe stellt eine hochverzinsliche unö unbedingt sichere Anlage dar. Darüber hinaus aber ist es eine Ehrensache des Deutschen Volkes, durch umfangreiche Zeichnungen die weiteren Mittel aufzubringen, deren Heer und Zlotte zur Vollendung ihrer schweren Aufgaben in dem um Leben und Zukunft des Vaterlandes geführten Krieg unbedingt bedürfen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder