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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1850
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1850-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1850
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- Deutsch
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198 ^ 15 geben. Der ohnehin kümmerliche Lohn der Buchbinder, welche für dir Buchhändler arbeiteten, werde noch dadurch geschmälert, daß sie in der Regel statt des Geldes Bücher in Zahlung nehmen müßten, was nichts Anderes als ein verstecktes Trucksystem sey. Gegen diese Motivirung sowol, als gegen die Anwendbarkeit der Be stimmung des §. I Entwurfs und des §. 34 der Verordn, vom 9. Fcbr. v. Z. auf die Buchhändler überhaupt, hatten die hiesigen Sortimentöbuch- händlcr in einer an die Versammlung gerichteten Eingabe energisch pro testier. Sie behaupteten, daß eine solche Maßregel ihre Rechte als Buch händler antastc, ihr Geschäft cntwcrthen, den Buchhandel Magdeburgs dem Ruin nahe bringen, das Publicum beeinträchtigen und dem Buchbinder selbst eher Nachthcil als Vortheil stiften würde. Sie führen aus, daß ein Buch dadurch, daß cs einen Einband bekomme, keine Handw e rker- waarc werde, von der der erwähnte §. nur spreche; wenn die hiesigen Buchhändler genothigr seyn sollten, ihren auswärtigen Kunden nur ungebun dene Werke zu schicken, so würden diese nicht hier, sondern in dem Wohn ort der Käufer oder in dem nächstgelcgcncn Städtchen gebunden werden, und die hiesigen Buchbinder keinen Verdienst davon haben, während jetzt die Buchhändler das Arbeitslohn für einen ansehnlichen Thcil gebundener Bücher, die sie, ohne sie zu verkaufen, auf dem Lager behielten, zum Nutzen der Buchbinder aufwendeten. Das kaufende Publicum seu daran gewöhnt und verlange, daß cs die deutschen Klassiker, schdnwisscnschaftliche und poetische Werke der Neuzeit, und überhaupt solche, die sich zu Ge schenken eignen, beim Buchhändler gebunden bekommen könnte, andernfalls möchte leicht dieser Handel bald ganz in die Hände auswärtiger Buchhänd ler übergehen. Es sey richtig, daß die hiesigen Buchhändler von aus wärts gebundene Bücher zugeschickc erhielten, jedoch wären dies nur wenige und solche, wie z. B. Taschenbücher, Bilderbücher, gewisse Dichtcrwerke w., die von den Verlegern in Berlin, Leipzig und Stuttgart gar nicht un gebunden verkauft würden. Die Beschuldigung des Trucksystems gegen die hiesigen Buchbinder scy eine völlig unbegründete- Es komme allerdings häufig vor, daß die Buchbinder Bücher von den Buchhändlern auf Gegenrechnung entnähmen, um sie einzubinden und zu verkaufen, denn der Handel mit Schulbüchern, Gesangbüchern und Bibeln sey fast ganz in den Händen der Buchbinder. Von einem Trucksystem oder Zwange könne aber dabei keine Rede seyn. Zugleich hatten die Unterzeichner der Eingabe eine Erklärung von einer Anzahl hiesiger Buchbinder beigebracht, worin diese die Anführung der Buchhändler bestätigen und die Beschuldigung des Trucksystems als unwahr bezeichnen- Auf Anlaß des Protestes der Sortimentsbuchhändlcr hatte der Ma gistrat sich in einem späteren Schreiben an die Stadlverordneten-Vcrsamm- lung dahin ausgesprochen, daß er bei Auslegung des betreffenden Paragra phen nicht in kleinlicher Weise verfahren werde und bei der gegenwärtigen Gestaltung des buchhändlerische» Verkehrs nicht der Meinung sey, den Buch händlern den Verkauf gebundener literarischer Werke zu verkümmern. Von der Majorität der Commission, welcher diese Angelegenheit in der vorigen Sitzung nochmals überwiesen worden, war folgender Zusatz zu §. 1 beantrat: „Der Handel der Buchhändler mit gebundenen, cartonnirten und brochirlen Büchern soll durch diese Bestimmung nicht beschränkt werden." Der Referent erklärte sich gegen diesen Zusatz und verlhcidigle mir einem andern Mitgliede der Versammlung den Paragraphen im Interesse der Buchbinder. Es wurde darauf hingewiesen, daß die angefochtene Be stimmung schon bei der ersten Vorlage des Statuts von beiden S ta dt b eh ö rd e n gut geheißen sey und jener Beschluß jetzt nicht wieder umgestoßen werden könne, wogegen andererseits angeführt wurde, daß es sich nur um eine Declaration handele und erst aus den bekannt ge wordenen Motiven die Tendenz jener Bestimmung näher hervorgetreten sey. — Man müsse, hieß es weiter, die Buchbinder wieder mehr in directen Verkehr mit dem Publicum bringen, sie würden sonst mehr und mehr in ihrem Erwerbe Herabkommen und tagelöhnernde Arbeiter der Buchhändler werden. Das Publicum, wie die auswärtigen Verlagshandlungen würden sich bald an die neue Einrichtung gewöhnen und danach accommodiren. Ueberdies handele es sich ja nicht um ein unbedingtes Verbot, sondern es solle künftig nur die fragliche Erlaubniß von dem Ermessen der Commu- nalbehörde, des Gewerberaths und der Innung abhängen. Dagegen wurde auch auf die nothwendigen Consequenzen der Annahme eines solchen Princips aufmerksam gemacht und beispielsweise die Frage aufgeworfen, wer künftig fertige Wagen verkaufen solle, der Sattler, Stell macher oder Schmidt? Wenn die Buchhändler nicht mehr mit gebundenen Büchern handeln dürften, so könnten sich doch auch die Buchbinder dies Recht nicht ausschließlich vindiciren wollen. Nach langen Debatten wurde der obige Zusatz zu Gunsten der Buch händler mit 21 Stimmen gegen 6 Stimmen angenommen. Magdeburg, 4. Februar 1850. Emil Baensch. Auch zur Hohbach'schcn Angelegenheit! In Nr. 2 des heurigen Börsenblattes ist diese unreine Geschichte endlich einmal gebührend in Anregung gebracht und dabei der Wunsch' um weitere Auskunft ausgesprochen worden. — Vielleicht kann dem am Besten durch die nachfolgende Etablissements-Anzeige entsprochen i werden, welche in Nr. 25 des heurigen Bamberger Tageblattes, <l. «l. < 25. Januar, enthalten ist: „Hiermit erlaube ich mir die ergebene Miltheilung zu machen, daß ich das Literarisch-artistische Institut dahier, ohne Activa und Passiva am 1. Januar 1849 käuflich übernommen und von der hohen Regierung nunmehr die Erlaubniß zur Ausübung dieses Geschäfts erlangt habe. Von heute an werde ich Friedrich Enke's Buch-, Kunst- und Musika lienhandlung sirmicen. Durch bereits eingeleileten regelmäßigen Bezug aller in Deutschland erscheinenden literarischen und musikalischen Novas bin ich in den Stand gesetzt, den Freun den der Literatur und Kunst stets das Neueste vorlegen zu können rc. rc- Bamberg, den 25. Januar 1850. Friedrich Enke." Diese Sache bedarf wahrlich keines weiteren Eommentars, denn da der Buchhandel, namentlich die vielen betheiligtcn Verleger, gar kei »Wörtchen erfahren, so decken sich, allem Anscheine nach, gewisse in loco befindliche Herren allein, und Herr Friedrich Enke befördert durch die Art und Weise seiner Geschäftsübernahme die saubere Manipula tion. Es fragt sich nur, ob die Verleger so ruhig zusehcn und na mentlich vorläufig den „Enke'schen bereits eingeleiteten regelmäßigen Bezug aller in Deutschland erscheinen den Novas und Musikalien" auf Eonto oder gegen baar unterstützen werden? R Der bekannte Nachdrnckcr Spitz, früher in Köln, fängt jetzt wieder an, in Ehrenbreitstein sein Wesen zu treiben. Dem Einsender liegt das Exemplar eines Mach werkes vor, welches unter dem wörtlich entlehnten Titel: „Amor und Hvmen. Enthüllte Geheimnisse der Liebe und Ehe. Ehren breitste in, bei I. V. Spitz. Druck von I. Hildenbcandt in Eoblenz" in seinem zweiten Theile (der erste ist wahrscheinlich aus einem andern Werke gestohlen) einen wortgetreuen Nachdruck der in Leipzig (in Klinkhardt's Separat-Eonto) erschienenen Schrift gleichen Titels enthält, nur mit dem Unterschiede, daß die einzelnen Kapitel bunt durch einander gewürfelt, so wie größtentheilS gekürzt sind. Es mag nicht überflüssig scheinen, die Herren College«, namentlich in den Rheinprovinzen, auf das neue Auftauchen dieser berüchtigten Nachdruckersirma aufmerksam zu machen, da sie es hauptsächlich sind, die das Treiben derselben am ersten unschädlich machen können. *ckt. Zur Beachtung für Verleger. Einer neuen Verordnung des Handels-Ministeriums zufolge ist den Preußischen Postanstalten untersagt, bei Versendung politischerZei- tungen auch denselben beiqegebene literarische Anzeigen zu befördern. Diese Verfügung hat ihre Motive ohne Zweifel in der Erfahrung gefun den, daß hie und da auch Ankündigungen mißliebiger politischer Schrif ten alsZeitungsbeilagen verbreitet wurden, wozu natürlicherweise, unbe schadet der freien Presse, ein Staats-Institut nicht die Hand bieten soll, wenn es eben einen Vorwand hat, sich einer so unangenehmen Pflicht zu entledigen. Ob bei der, gegen eine Provision, übernommenen Pflicht, die Zeitungen selbst zu befördern, ein richtiger Vorwand gefunden wer-
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