Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1850
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1850-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1850
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18500219
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185002190
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18500219
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1850
- Monat1850-02
- Tag1850-02-19
- Monat1850-02
- Jahr1850
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
196 der Mühe nicht mehr werth ist. Dazu wird eine Entscheidung des Eng lischen 6ourt of Lxeliequer mächtig beitragen, indem sie die Amerika nischen Freistaaten am Ende zu Verträgen gegen Nachdruck in fremden Staaten zwingen wird. Sie hatten nämlich bisher das Verlagsrecht von keinem fremden Schriftsteller anerkannt und Amerika hat lange geistig von Englischem Nachdruck gelebt. Jedermann weiß, bis auf welchen Grad sie es treiben, und daß sie Englische periodische Blätter Nachdrucken und ganze Werke auf kolossalen Zeitnngsblättern wiedergeben. So lange die Amerikaner keine Literatur hatten, welche die Aufmerksamkeit von Europa auf sich zog, schien der Vortheil gänzlich auf ihrer Seite, aber sie fühlten mit der Zeit, daß dieser Zustand dem Entstehen einer nationalen Literatur ein großes Hinderniß entgegensetzte, indem der Buchhandel vorzog, Englische Werke nachzudrucken, anstatt einheimische zu bezahlen. Als endlich Washington Irving, Eooper, Stephens, Pres- cott und Andere ansingen, Amerika einen literarischen Namen zu machen und ihre Werke in England nachgedruckl wurden, suchte» sie sich dage gen zu sichern, indem sie Englischen Buchhändlern das Verlagsrecht ihrer Werke, für England, verkauften. Einige Jahre ging es, sie schützte» sich in England und druckten in Amerika nach, aber jetzt hat das oben genannte Gericht entschieden, daß ein Fremder kein Verlagsrechtin Eng land besitzen, und daher auch keines an einen Englischen Buchhändler über tragen könne. Die Folge ist, daß in diesem Augenblick die Geschichte von Mohammed, welche Irving an Murray verkauft und dieser um 6 Schilling hecausgegeben hat, von zwei andern Englischen Bttchhändler» zuerst um 3 und jetzt um 1 Schilling nachgedruckl worden ist, und die ses Beispiel hat gemacht, daß plötzlich alle Verträge zwischen amerika nischen Schriftstellern und Englischen Buchhändler», die im Lause der Ausführung waren, gebrochen wurden, und eine Anzahl Ausgaben, die schon angefangen waren, wieder aufgegebcn worden sind. Die Klagen der Amerikanischen Schriftsteller, unterstützt von der grenzenlosen Ei telkeit der Nation, werden bald einen Vertrag mit England erzwingen, in dem das gegenseitige Verlagsrecht anerkannt werden wird, und dieser wird einen ähnlichen mit Frankreich nach sich führen, der freilich für beide Länder von weit geringerer Wichtigkeit ist als der mit England, aber doch einerseits den Französischen NachdruckAmerikanischerWecke, andrerseits die Einfuhr Belgischer Nachdrücke Französischer Bücher in Amerika hindern wird. Das Bedürfniß des internationalen Verlags rechts ist in der gegenwärtigen Lage der Dinge so groß und so dringend geworden, daß es nicht mehr lange dauern kann, ehe alle großen Natio nen, die wirklich eine Literatur haben, cs anerkannt haben werden. Das größte Hinderniß seiner Einführung liegt bis jetzt in der englischen Papiersteuer, denn wenn einer sich leicht von dem Vortheil und der Billigkeit, zu dem Honorar des fremden Schriftstellers beizutragen, über zeugen kann, so geht es gegen alle Vernunft, daß die Englische Regie rung noch überdies eine hohe Steuer auf Druckpapier erheben und so den fremden Leser besteuern wolle. Sie wird diese aufgeben müssen, sobald es den Vereinigten Staaten Ernst damit wird, das Englische Verlagsrecht anzuerkennen, indem dadurch dem Englischen Buchhandel eine neue Welt eröffnet würde, die ihm plötzlich erlaubte und ihn durch sein eigenes Interesse zwingen würde, seine Speculationen auf eine weit größere Basis zu berechnen, und seine Bücher zu unendlich wohl feileren Preisen, als gegenwärtig, zu liefern. In einem geringeren, aber doch in einem sehr bemerklichcn Grade würde diesauch hier stattsinden, so bald derFranzösische Buchhändler seine Auflagen aufdasFranzösischlesende Publicum der ganzen Welt einrichten könnte, anstatt sich, wie gegen wärtig, mit den Lesern innerhalb der Zollgrenzen zu begnügen. Die Leser Englischer und Französischer Bücher würden unstreitig durch das Unterdrücken des Nachdrucks gewinnen, denn im Grunde liefert dieser doch nur einen geringen Theil der Bücher, die in Frankreich und Eng land erscheinen, während alle Bücher, auch die,welche nicht nachgedruckt werden, durch die Beschränkung der Spekulation auf das eigene Land sehr vertheuert werden. Was daher der fremde Käufer an dem einen 1^715 ^ Buche, das ihm derNachdrucker liefert, erspart, verliert er an denen,die er doch in der Originalausgabe kaufen muß. Im Allgemeinen werden nur frivole Bücher, Romane u. dgl. nachgedruckl, und wenn man die Kataloge von Baudry in Paris oder von Meline in Brüssel ansieht, kann man sich der Verwunderung nicht enthalten, welche unnütze Bü cher vorzugsweise vervielfältigt werden, so daß das Aufhören dieser In dustrie, in jeder Hinsicht, nur gute Folgen haben würde. A- A. Z. Lei chenredc, gesprochen am Sonntage lVIisericoi-äia, Dum. 185I. Da liegt der Börsenverein deutscher Buchhändler in Leipzig. Er ist todt, mausetodt! Schade um den Burschen! Als Kind und als Jüngling versprach er viel, aber kaum hatte er die Volljährigkeit er langt und das erste Vierteljahrhundert seines Lebens noch nicht über schritten, da sing er auch an zu siechen und starb an der Auszehrung. Und wann geschah dies ? In dem großen Stusenjahre des Deutschen Volkes 1848, mit dem die goldne Zeit hereinbrechen, wo einem die gebratenen Tauben in's Maul fliegen, wo jeder Bummler nur zu sagen brauchen solltet „Tischchen, deck' dich"! um vollauf zu haben — in diesem Jahre sing man an, den Börsenverein, wie andre Güter, die man besaß, zu verachten und zu vernachlässigen, um un erreichbaren Dingen »achzujagen. Die hochgeehrte Traucrversammlung möge verzeihen, wenn ich aus dem Bilde, womit ich angesangen habe, bereits heraus gefallen bin. Werfen wir in schlichter Prosa einen Blick zurück auf das Leben unseres abgeschiedenen Vereins. Denken wir der Zeit der Unschuld, da Vater Horvath noch in seiner Ecke saß und seine Kronenthaler einrassirte, wie er dann einmal ausblieb und im Jahre 1824 F. Campe, die Hände zum Himmel erhebend, auf den Boden stampfte, und siehe da! der Börscnverein erstand, später E- Dun- cker an die Regierung kam und mit ihm das erste förmliche Börsen statut, dann Barth dem Börsenvereine die Gründung des Börsen blatts entschlüpfen ließ, darauf das glorreiche Consulat Enslins mit dem Bau der Börse und den „Vorschlägen zur Feststellung des litterarischen Rechtszustandes in den Staaten des Deutschen Bundes." Das waren Thaten des Börsenvereins. Seitdem hat er zwar viel geredet, aber wenig vollbracht: Geld gesammelt, Actien eingelöst, das Börsenblatt erobert, Denkschriften ausgearbeitet, die Nichts geholfen haben, Witwencassenpläne ausgcbrütet, zu denen sich keine Theilnehmer fanden, MeßverlequngSanträge abgeworfen und andres leeres Stroh gedroschen. — So kam das Jabr 1848 heran, mit ihm die Preßfreiheit und der Stillstand der Pressen, große Ebbe in den Cassen der Mitglieder. Da, Cantate 1849, schien sich der Verein zu ermannen durch den Beschluß zur Revision der Sta tuten. Muthig erfaßte der Antragsteller M. Simion das Werk und that in seinem Entwürfe mehr als einen kühnen Griff, pro und contra ward auf Kceisvereincn und sonst darüber verhandelt, bald auch versammelte sich der Ausschuß, saß von Morgen bis Mit tag und von Nachmittags (nach dem auf der Brühlschen Terrasse geschlürften Kaffee) bis in den späten Abend zwei oder drei lange Tage, vollendete sein Werk der Superrcvision, und der Vorstand des Börscnvereins ließ es (nach einer anständigen Pause) im B.-Blatt abdruckcn. — §. 15 dieses Entwurfs verbietet allen buch händlerischen Verkehr mit solchen Handlungen, deren Häupter nicht Mitglieder des B ö r sen v e r e i n s sind — ein Satz, der dem bisherigen Grundsätze des Börsenvereins, un mittelbar durchaus nicht in die Geschäftsthätigkeit der Einzelnen ein zugreifen, schnurstracks entgegenläuft. Wer hätte nicht denken sollen, daß alsbald nach Veröffentlichung dieses Entwurfs durch einen Aus schuß, in dem E n s l i n und F r o m m a n n saßen, bisher die hart näckigsten Ausüber und Verlheidiger der alten Praxis, der heftigste Streit im Börsenblatts unter Schutzzöllnern und Frcihandelsmännern
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder