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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.09.1915
- Strukturtyp
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- 1915-09-02
- Erscheinungsdatum
- 02.09.1915
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Redaktioneller Teil. ^ 203, 2. September 1915. sterium ergebenst mit, daß das Verbot für die den Briefmarkenhandel betreffenden Ankündigungen sich nur auf solche Postwertzeichen und Wohltätigkeitsmarken erstreckt, die seit Beginn des Krieges vom feind lichen Ausland ausgegcben sind und noch ausgegeben werden. Hierher gehören u. a. die sogenannten Wohltätigkeitsmarken in Frankreich zu 10 Cent und Zuschlag für das ,Note Kreuz* von 5 Cent (zwei ver schiedene Ausführungen); für Marokko, Tunis und Französisch-Jndo- china Marken gleicher Art. Dazu tritt Monaco mit dem gleichen Werte. Von der belgischen Negierung, zurzeit in Le Havre: zu 5, 10, 20 Cent und Zuschlag von 5, 10, 20 Cent (drei verschiedene Ausgaben). Zn Nußland zu 1, 3, 7, 10 Kopeken und Zuschlag von je 1 Kopeke. An gewöhnlichen Freimarken für die Kolonial- usw. Gebiete: in Groß britannien etwa 100 Sorten, darunter sind annähernd 40 Sorten durch Anbringung eines Überdrucks auf beschlagnahmten deutschen Kolonial marken geschaffen worden; in Frankreich etwa 20 Sorten, darunter sind 13 Sorten durch Anbringung eines Überdrucks aus beschlagnahmten deutschen Kolonialmarkcn geschaffen worden. Von dem erlassenen Ver bote sind nur die bereits bestehenden Preisverzeichnisse ausgenommen, die keine Ankündigungen über die vorerwähnte Art von Postwertzeichen und Wohltätigkeitsmarken enthalten, so daß also vor dem Kriege hergc- stellte Preisverzeichnisse bestehen bleiben können. Von einem Verbote des Handels ist abgesehen worden, da die bestehenden Zahlungsverbote, die gegen den Ankauf gerichtet sind, genügende Handhabe bieten, den Handel zu unterbinden.« Deutsche Bücher auf dem französischen Markte. - Von einer amerikanischen Buchhandlung wird uns das nachstehende Rundschreiben zur Verfügung gestellt: ?ari8, August 1915 heim zur kostenfreien Aufnahme und ärztlichen Behandlung der kur- bedürftigen Künstler errichtet werden. Außerdem bezweckt der Verein, soweit im eigenen Erholungsheim noch freie Plätze vorhanden sind, die gleichen Hilfeleistungen an solche Künstler, die nicht durch den Krieg, wohl aber in der Ausübung ihres Künstlerbcrufes gesundheitlich Schaden genommen haben. Der Vorstand der neuen Vereinigung setzt sich zusammen aus dem Grafen Max v. Wartensleben, ersten, Vor sitzenden, Friedrich v. Schack, zweitem Vorsitzenden, Rechtsanwalt I)r. Hartwig Neumond, Schatzmeister, Geh. Neg.-Nat Prof. I. Brix von der Technischen Hochschule in Berlin-Charlottenburg, Direktor H. Brückmann, Oberleutnant v. Schräder und Generaldirektor Heinrich Zeller. Perstiralnachrichlen. Gefallen: am 14. August durch Kopfschuß im Kampfe fürs Vaterland Herr Hans Edel, Ersatz-Reservist, im Alter von 24 Jahren. Der verstorbene Berufsgenosse war zuletzt im väterlichen Ge schäft in Dessau tätig. Julius v. Payer f. — In Veldes in Oberkrain ist am 30. August nach langem Leiden der österreichische Nordpolfahrer und Maler Julius v. Payer kurz vor Vollendung des 73. Lebensjahres gestorben. Der Name Payers, des Entdeckers von Franz Joseph-Land, wird mit der Geschichte der Peckarforschung im 19. Jahrhundert für immer un trennbar verknüpft bleiben. Schon aus seiner ersten Nordpolfahrt 1869 gelang es ihm, auf Schlitten an der Ostküste Grönlands bis zum 77. Breitengrade vorzudringen. Im Jahre 1871 unternahm er zu sammen mit seinem Landsmann Weyprecht seine zweite Nordpolfahrt, der sich im folgenden Jahre die dritte anschloß. Unter dem 76. Brei tengrade wurden die kühnen Forscher von Eis eingeschlossen und an die Küsten eines bis dahin unerforschten Landes getrieben, das Payer »Kaiser Franz Joseph-Land« taufte. Tie Ergebnise seiner epoche machenden Forschungen hat er, außer in zahlreichen kleineren Arbeiten in geographischen Fachzeitschriften, zusammenfassend in dem Werke »Die österreichisch-ungarische Nordpol-Erpedition« 1872/74 nieder gelegt. Bald nach seiner Rückkehr nahm Payer seinen Abschied als Offi zier und bildete sich in München zum Maler aus. Seitdem ist er wiederholt mit Bildern an die Öffentlichkeit getreten, deren Stoffe seinen Entdeckungsfahrten im Norden entnommen waren. UOV V^Il' L CNl! Abschaffung des Wortes Saisonausverkauf. — Den Ausdruck »Sai sonausverkauf« durch gleichbedeutende deutsche Ausdrucke, wie Sommer oder Winterausverkauf, zu ersetzen, hat die Handelskammer zu Bonn angeregt und den Regierungspräsidenten zu Köln.ersucht, die Verfügung über die Ausverkäufe entsprechend zu ergänzen. Der Re gierungspräsident trug Bedenken, die vorgeschlagene Bezeichnung zu zulassen, weil sie sich nicht in Einklang bringen ließe mit dem Wort laut der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen. Er hat deshalb eine ministerielle Entscheidung herbeigeführt, die folgendermaßen lautet: »In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Handels kammer in Bonn bin ich der Ansicht, daß durch die in der Ankündi gung von Ausverkäufen erfolgende Ersetzung der Bezeichnung .Saison ausverkauf* durch gleichbedeutende deutsche Ausdrücke, wie Sommer-, Winterausverkauf und dergleichen, die Anwendung der Vorschriften in H 9 Absatz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht in Frage gestellt wird. Ein Bedürfnis zu einer Abänderung dieser Gesetzesbestimmung vermag ich hiernach nicht anzucrkenncn.« Zcllstossmangel in Rußland. — Nach einem Bericht in der »Nvwoje Wremja« hat die Zellstoff-Fabrik Waldhof in Pernau, die bis dahin mit beschränktem Betrieb arbeitete, ihren Betrieb vor kurzem eingestellt, und die Sulfitstosf-Fabrik in Wloclawek ist schon fast seit Beginn des Krieges außer Betrieb. Diese beiden Fabriken, die nach der genannten Quelle rund 8 Mill. Pnd Zellstoff im Jahre für russischen Absatz herstellten, waren die Hauptzellstoff-Lieferer in Ruß land, und die russischen Papierfabriken sind nunmehr gezwungen, mit hohem Zoll belegten Zellstoff aus Finnland oder Skandinavien ein- zuführcn. Der Papierpreis sei infolgedessen bedeutend in die Höhe gegangen. Gründung eines deutschen Künstlerhilfsbundes 1915. — In Berlin ist jetzt ein Deutscher Künstlcr-Hilfsbund 1915 gegründet worden, der die bestmögliche Hilfe für alle aus dem Felde zurück- kehrcnden Künstler gewähren will. Es soll ein Künstler-Erholnngs- Sprechstal. »Nur bar!« oder Mit Rem.-Recht in ..!« «Vgl. Rr. 188, 198 u, 2»2.> Schon seit Anfang des Krieges habe ich meinen Kommissions bezug fast ganz eingestellt und fast ausschließlich bar, bar mit Remis sionsrecht oder auf Quartalskonto gekauft. Ich bin im allgemeinen sehr gut damit gefahren, nur mit der Zurücknahme der mit befristetem Remissionsrecht gelieferten Artikel nicht. Da habe ich genau wie der Kollege in Nr. 188 die traurigsten Erfahrungen gemacht. In der vorigen Woche habe ich allein fünf Sendungen von den angesehensten Verlagshandlungcn zurückerhalten, weil der Remissions-Termin überschritten war. Manchmal nur um ganz kurze Zeit. Darunter war eine Sendung, die ich ausnahmsweise zur Ansicht bestellt hatte, und die mir der Verlag mit achtwöchigem Nemissionsrccht lie ferte. Wenn man bei den acht Wochen die Zeit des Hin- und Her- sendens abzieht, so bleibt nur eine kurze Spanne Zeit übrig, um sich für den Artikel zu verwenden. In diesem Falle hätte der Verleger- unbedingt erst anfragen müssen, ob mir der Nemissionstermin genehm wäre. Ich habe leider damals versäumt, die Sendung sofort zurück gehen zu lassen, da ich noch immer Optimist war und annahm, cs werde mit der Fristberechnung nicht so genau genommen. Nun stehe ich vor der Frage, was ich in den fünf Fällen tun soll. Ich bin über zeugt, daß, wenn Klage angestrengt würde, mancher Richter unter Berücksichtigung der besonderen Umstände zu einem mir günstigen Urteile käme. In zwei Fällen bin ich fest davon überzeugt, da die Verspätung nur nach wenigen Tagen zählt. Da jedoch ein Sortimenter im allgemeinen nnd im besonderen in der Jetztzeit nicht in der Lage ist, gegen einen Verleger vorzugehen, so werde ich wohl den Schaden tragen müssen. Auch hier zeigt sich wieder, wie not ein starker nnd einiger Sortimenter-Verein wäre. Einer solchen Vereinigung würde es ein Leichtes sein, durch Verhandlungen oder einen sanften Druck mehr Rücksichtnahme zu erzielen. Allein solange dieser Verein nicht existiert, muß der Sortimenter weiter leiden. v. 1220^
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