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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.01.1841
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.01.1841
- Sprache
- Deutsch
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91 5 92 gen im Stande ist, an der Zeit, mit einem das allgemeine In tereste bezweckenden Vorschläge hervorzutrcten. Sollte cs demnach nicht für vortheilhaft, bequem und am leichtesten ausführbar befunden werden, wenn jährlich je nach dem Bedürfnis 2 bis 4, zu rechter Zeit vorher bekannt gemachte, öffentliche Versteigerungen älterer, von den Verle gern vorher dazu angemcldeter Verlagswerke, entweder im Ganzen mit dem Verlagsrechtc, oder in kleineren Parthien ohne dasselbe, unter den landesüblichen gesetzlichen Formali täten Statt fänden? Es würde dadurch eine Concurrcnz eröffnet werden^ welche bei einzelnen Verkäufen bisher fühlbar mangelte und für die Interessenten nur vortheilhaft einwirken dürfte. Für die Verkäufer würde dann das oft beschwerliche Aufsu chen von Käufern, das Ausbieten einzelner Sachen en bloc, durch Eirculair, oder öffentliche Blätter Wegfällen und durch das Zusammcntreten Vieler zu einem gemeinsamen Zwecke auch die Kosten bedeutend verringert werden, besonders wenn die Ausführung von einem zu erwählenden Vorstande oder der Leipziger Deputation übernommen würde. Es kann hier als Verkäufern nicht von Handlungen gesprochen wer den, welche sich bereits auf eine industrielle Weise von ihrem Niedcrlagshütcrn zu befreien gewußt haben, noch weniger von solchen, welche ihren Nachkommen einen Schatz von Bü- cherballcn zu hinterlasscn die Absicht haben; noch weniger können diejenigen gemeint sein, welche die Hoffnung nicht aufgcben werden, dennoch einmal, was man sagt, einen Schlag zu machen, oder solche, welche es für Sünde halten in ihren wohlgeordneten Niederlagen ein Derangement zu treffen, — nein cs wird obiger Vorschlag nur denjenigen zur Berücksichtigung an das Herz gelegt, welche cinsehen, daß auch ein geringes Resultat besser bleibt als gar keines, welche zugebcn, daß mit dem Erlös für alte ungangbare Sachen, sich etwas Neues, Zeitgemäßeres unternehmen lasse und welche vor allen Dingen nicht zu sehr an dem alten Schlendrian hängen und nicht jede neue Maßregel zaghaft als den Um sturz bestehender und erprobter Institutionen betrachten. Man sage was man wolle, aber es bleibt gewiß, daß jetzt im Allgemeinen unendlich mehr Bücher nicht nur gedruckt, son dern auch gekauft werden. Es ist nicht nur die durch alle Elasten mehr verbreitete Bildung, die den größeren Sinn für Literatur Hervorrust, ein Beweis für diese Behauptung, son- ^ dcrn auch die Menge von Produktionen der Presse, das leider zu häufige Ausarten in Büchermacherei, das Ent-! stehen und Bestehen von Uebersetzungs- und Romancnfabri-! ken. Wo bliebe cs auch sonst erklärlich, daß von einem und demselben Werke und wieder von so vielerlei Werken' Tausende von Exemplaren untergebracht werden. Dies aber führt uns zu denKäufcr n. Es mehren sich täglich dieje nigen Handlungen, welche, neben dem sogenannten Antiqua riatsgeschäften, es sich zur Aufgabe gemacht haben, größere Parthien einzelner Werke anzukaufen und weiter zu vertrei ben. Wie solche Geschäftsleute es anfangen, z. B. von ei nem veralteten Romane, wovon sie zum Parthicpreise eine Anzahl an sich brachten, 100 und mehr Exemplare zu ver kaufen, möchte Vielen so unerklärlich bleiben, wie es hier nicht die Absicht sein kann, eine solche Industrie näher zu be leuchten ; es möge vielmehr genügen auf dergleichen vorlie gende Facta zu verweisen. Eben so giebt cs Handlungen/ und man erinnere sich nur des zahlreichen Verkaufs von al ten Taschcnbücher-Jahrgängen, welche auch mit älteren Wer ken noch etwas anzufangen wissen. Wie Vieles wird durch unsere Eollegcn in den Seestädten nach dem Auslande vest trieben, wie manches eignet ch'ch von Sammlungen, die zu einem bestimmten Preise ausgeboten werden, wie Vieles wie der zur Vervollständigung einesEhange-Unternehmens und wie oft kann der neue Eigenthümcr auf sonst eine Art und Weise etwas zu Gelde machen, die dem ursprünglichen Verleger verargt werden könnte, oder die er als ehrenrührig zu betrach ten gewohnt sein dürfte? Deshalb aber stellt sich noch keinesweges die Nothwen- digkeit heraus, dasjenige was man zur Auction bringen möchte, durchaus mildem Vcrlagsre chte zu veräußern, — im Gegentheil dürfte anzurathen sein, vorläufig mit klei neren Parthien, wie sich von selbst versteht, solcher Artikel ei nen Versuch zu machen, bei denen der Verleger wegen stocken den Absatzes eine Eoncurrcnz wohl riskiren könnte, solcher Wecke zuvörderst, bei welchen die Aufnahme in dem schon erwähnten Frvm mannschen Eataloge unzweckmäßig er schiene. Ja, es könnten diese Auktionen zugleich als Markt für Makulatur dienen. Ueberhaupt wäre vielleicht jedem Verleger zu gestatten, ein limitnm des Verkaufspreises zu stellen, um auch abwesende Käufer vor zu empfindlichem Ver luste zu bewahren, derjenigen Einrichtungen nicht zu geden ken, welche zur Schadcnbewahrung des Lager haltenden Sor timentshändlers, wegen der Zeit des Erschicncnscins der zu verkaufenden Werke und sonst überhaupt im Interesse des Allgemeinen und des Einzelnen festzustcllen wären. Einsen der begnügt sich deshalb diesen Gegenstand vorläufig ange regt und „zur Besprechung" vorgelegt zu haben, indem er ihn allgemeiner Aufmerksamkeit werth haltend, der Prüfung der Erfahrenem zu empfehlen sich erlaubt, gleichzeitig aber der Ueberzeugung lebt, daß dieser wohlgemeinte Vorschlag ebenso ein frommer Wunsch bleiben wird, wie leider so Vieles in diesen Blättern Besprochene, wenn nicht einer derjenigen ge achteten Männer unseres Vereins, welche allgemeinen Ver trauens sich erfreuen, dem Unternehmen vielleicht besonderes Interesse abgewinnen und sich persönlich und wirksam für die Ausführung verwenden sollte. — n. Bescheidene Andeutung. Als die sächsische Staatsregierung am Schlüsse des letzten Landtages das in die Kammern gebrachte Preßgesetz zurückgenommen hatte, beantragte der Abgeordnete Eoith, die hohe Staatsregierung möge nun mittelst Verordnung diejenigen Erleichterungen in Handhabung der Eensur ein- treten lassen, welche in Vereinbarung mit den bestehenden Bundestags-Gesetzen möglich seien. Der Staatsministec Nostiz und Jänkendorf erwiedertej hierauf, daß es ohnehin die Absicht der Regierung gewesen sei, einige erleichternde Bestimmungen auf dem Verordnungswege eintrelen zu lassen. Jetzt aber werde die Regierung in Erwägung ziehen, welche Erleichterungen im Einklänge allenthalben mit der Landes- und Bundesgesetzgebung dem Buchhandel und Druckereigeschäfte gewährt werden könnten. Seit
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