Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.12.1840
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- 25.12.1840
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- Deutsch
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Or§LM für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u S g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. M 111. Freitags, den 25. Lecember 184«. Der deutsche Buchhandel und seine Reform. Andeutungen von Theodor Lehnhoss. (Schluß.) Es könnte Jemand den Einwurf machen, daß ein solches Institut für die Bildung von Verlegern wohl passend, dage gen für Sortimentshändler entbehrlich sei. Ich habe aber vorhin nachgewicsen, daß der Sortimentshändler kein Bedien ter des Verlegers ist oder sein soll, um mich hier darauf zu berufen, wenn ich für beide einen gleichen Grad von Bildung in Anspruch nehme. Gegründeter würde die Einwendung scheinen, daß dieser Unterrichtsgang zu sehr für künftige Pcin- cipale berechnet sei, und für Gehülfen eine geringere Bildung genüge. Allein zuerst ist niemals vocauszusehcn, ob nicht selbst ein ganz unvermögender junger Mann einmal Principal werden wird. Ferner ist ein Aufschwung des Buchhandels, wie jedes Standes, gerade nur durch das allgemeinste Zusam menwirken aller seiner Glieder möglich. Und man bedenke den moralischen Eindruck, wenn die dem Buchhandel ange- börigen Männer sich vor denen anderer Stände durch ihre Bildung besonders auszeichnen, und die Wirkung, welche diese Erscheinung in Bezug auf Achtung vor dem ganzen Stande und Vertrauen zu ihm nothwendig mit sich bringen wird. Der Verkehr der Gehülfen mit dem Publicum ist aber vielfacher aus dem natürlichen Grunde, weil ihre Anzahl grö ßer als die der Principale ist. Daß aus einer auf diese Weise gewonnenen größer» Achtung und erhöhten socialen Stellung reelle Vortheile für die Geschäfte entspringen würden, leugnet hoffentlich Niemand. Und ist cs nicht endlich auch voctheil- hafter, wenn der Principal seinen Gehülfen die meisten Ar beiten völlig überlassen kann, als wenn er jeden Federstrich, jede Bewegung controliren muß? Es ist nun noch ein Wort über die Schwierigkeiten zu sa gen , welche der Ausführung des Vorschlags entgegenstehen. 7r Jahrgang. Daß wenigstens für die erste Begründung des Instituts von den Buchhändlern ein Opfer zu bringen wäre, versteht sich von selbst, und ohne Zweifel würde Keiner dasselbe vcrweigem, um so weniger, als es im Vergleich mit der Wichtigkeit der Sache nur unbeträchtlich sein könnte. Aber ein wirkliches Bedenken erregt die Frage: Wie kann man einem jungen Mann zumuthen, erst ein Gymnasium bis Tertia, dann eine Buchhandelsschule zwei bis drei Jahre zu besuchen, und dann noch vier bis fünf Jahre Lehre zu stehen? Denn man kann im Ganzen annchmen, daß der Sohn vernünftiger Eltern, die ihre Kinder nicht treibhausen, etwa mit elf Jahren auf das Gymnasium geschickt wird und es also, auf jede Elasse ein Jahr gerechnet, mit fünfzehn Jahren als Tertianer verläßt. Demnach würde ec die Buchhandelsschule mit siebzehn bis achtzehn und die Lehrzeit endlich mit einundzwanzig bis drei undzwanzig Jahren absolviren. Da sich ein junger Mensch von einigem Talent nicht leicht zu einer solchen Laufbahn ent schließen würde, da ferner weder an den vorausgesetzten Vor- kenntnissen etwas nachzulasten, noch an dem Eursus der Buchhandelsschule etwas zu kürzen wäre: so bliebe nichts übrig, als die eigentliche Lehrzeit beim Principal auf eine ge ringere Anzahl Jahre zu rcduciren, und wirklich ist es meine Meinung, als nothwendige Folge obiger Prämissen eine gänz liche Reform des bisherigen Lehrlingssystems in Vorschlag zu bringen. Nehmt es mir nicht übel, wenn ich meine ruchlose Hand ausstreckc und einen durch die Jahrhunderte seiner Exi stenz sanctionirtcn Schlendrian anzutasten wage. Die einzig vernünftige Absicht, mit der man einen Kna ben in die Lehre nimmt, ist die, ihn auf die beste Weise für den von ihm gewählten Beruf zu erziehen. So ist dem Hand werker eine Lehrzeit unerläßlich, daß er sich die gehörige Fer tigkeit in den Manipulationen seines Geschäfts erwerbe, dem Kaufmann, daß er den Geschäftsgang kennen lerne und vor Allem eine hinreichende Waarenkenntniß erlange. Beim Buchhändler ist nun von keinen handwerklichen Fertigkeiten 213
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