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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1840
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1840
- Sprache
- Deutsch
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2879 107 2880 Erfolg dieses Gesuches gebauten Hoffnungen gingen aber leider nicht in Erfüllung; das Königliche Handelsgericht erklärte, de» Einspruch der Crcditoren verwerfen zu müssen. So sehen wir uns denn nun verpflichtet, uns einstweilen ohne Murren den ge setzlichen Bestimmungen dieser Instanz zu fügen und eine Menge zeitraubender und kostspieliger Formalitäten zu erfüllen. Ob es den Gläubigern als rathsam erscheint, den Versuch zu machen, durch Hülfe eines hohem Instanzen-Zuges das Verfahren abzu- kürzcn und das ganze Guthaben sämmtlicher Collegcn durch mich selbst zur augenblicklichen Auszahlung zu bringen, um dadurch das Geschäft zu retten, ist noch nicht zu bestimmen, weil wir den Verhandlungen nicht vorgreifen dürfen. Inzwischen stcht so viel fest, daß, wie die Sachlage noch ist, kein Verlust droht, und daß die Herren College», welche mich persönlich nicht näher ken nen, sich versichert halte» können, daß ich kein spcculativer, son dern ein wirklich unglücklicher, gewissenhafter und chrliebendcr Fallit bin. Ich werde deshalb auch aus eigenem Pflichtgefühle kein mir nur immer zu Gebote stehendes Mittel unangewendet lassen, um ihr Interesse wahrzunehmcn. Wenn ich auch, gestützt auf das Bewußtsein, in zwei und zwanzigjähriger Wirksamkeit unter vielen harten Prüfungm mein ganzes Bestreben dahin gerichtet zu haben, der Wahrheit, Ge wissenhaftigkeit und Ehre zu leben, und in ächt christlich-patrioti schem Sinne die ersten und höchsten Pflichten des Buchhändlers zu erfüllen; wenn ich auch unausgesetzt trachtete, mich der Achtung der Bessern unseres erhabenen Standes möglichst würdig zu zei gen, und deshalb mit wohlthucndcm Gefühle die collegialische Theilnahme einigermaßen voraussetzcn zu dürfen glaubte, so übcr- traf doch der mir auch von auswärtigen Collegcn so reichlich und von Herzen freundlich gereichte Trost alle Erwartungen. Obschon ich mich zuweilen der Freude hingab, bei vielen mir sehr wcrthen Collegcn in einem freundlichen Andenken zu leben, und ich es daher auch meinen Genüssen zuzählte, ihnen, neben der pflicht gemäßen Forderung ihres Nutzens, noch kleine Gefälligkeiten zu erzeigen, und dadurch meine achtungsvolle Anhänglichkeit zu be weisen, so kam es mir doch wahrlich nicht in den Sinn, voraus- zusctzcn, daß ihre Güte und Nachsicht, daß die, sich in groß- müthigen Anerbieten so schön ausgesprochene, Thcilnahmc selbst vieler, mir persönlich ganz unbekannter, Collegcn gegen mich so groß sein könnte. Mögen diese wahrhaften Ehrenmänner sich mit meinem auf richtigsten, herzlichsten Dank begnügen und die Versicherung ge nehmigen , daß ihre schriftlichen Zeugnisse so warmer Theilnahme mir stets wcrthvollc Denkmale ihrer großen Uncigennützigkeit, ihrer, sich bei einer großen geschäftlichen Wirksamkeit ungeschmälert er haltenen, Menschenwürde bleiben werden! Mögen sie sich über zeuge», daß, wie ich dem, im Glücke und Unglücke rein erhaltenen, Gewissen stets einzig die Bestimmung über die Rcchtmäßigkeit und das Ehrenhafte des Gewinnes gegen vorherrschende, entgegenge setzte Ansichten zugestand, ich auch jetzt und immer nur nach die sem Urtheilsspruche meine Verhältnisse geordnet wissen will, um mich ihres Vertrauens auch ferner würdig zu zeigen. Mein Gottvertrauen ist mir geblieben; dieses erhebendste aller mensch lichen Gefühle wird mir den Frieden erhalten, welchen die Welt nicht rauben kann! Ich darf, Gott sei Dank, ruhig auf die Vergangenheit zurückblicken; ich schöpfe aus dem Bewußtsein, nur das Gute gewollt zu haben, trotz des Gebelles unsinniger Wider sacher den Muth für die Zukunft! Für diejenigen, welche, durch ihre Unbekanntschaft mit den nähern Verhältnissen, in den letzten Zeiten unseres Geschäftsver kehrs sich zu der irrigen Voraussetzung veranlaßt finden sollten, als hätte von meiner Seite irgend eine Absicht Statt gehabt, setze ich die Versicherung hierher, daß ich bis zum letzten Augenblicke die reellsten Hoffnungen hatte, mein unausgesetztes Bemühen, das Unglück abzuwchrcn, mit dem günstigsten Erfolge gekrönt zu sehen und daß demnach derartige Veranlassungen nur in unglück lichen Zufälligkeiten ihren Grund haben. Außer den gewöhnlichen Uebcrträgcn und ein paar, unglücklicherweise von meinen Leuten in der Aahlungslistc vergessenen, sind in und nach der Ostermesse die vorjährigen Saldi sämmtlicher nord - und süddeutscher Hand lungen bezahlt; dazu werden die vielen gesandten und nicht verkauften Artikel, als Commiffionsgut von dem Svndik der Massa, Hrn. Joseph Boisseräe, den Hrn. Absendern gehörig remittirt; es stcht somit zu erwarten, daß die Restbeträge nur klein sein werden. Die Regulirung dieser Angelegenheit und die Remission sind aber nach unfern Gesetzen durch die Anfertigung des Inventars bedingt; um nun diese zeiterfordcrnde Arbeit nicht auf das In teresse der Herren Collegcn nachtheilig einwirken zu lassen, bitte ich angelegentlichst, die, in meinem Circulair vom 2. November d. I. ausgesprochene Bitte, gefälligst bald zu erfüllen. Das König!. Handelsgericht hat unter Controle des Syndiks die Druckerei bereits zu meiner Verfügung gestellt und die Bc- fugniß ertheilt, den Druck der angcfangcncn Werke und Accidenz- Arbeiten zu beendigen; unter diesen befinden sich auch Daniels, von, Handbuch der für die König!. Preuß. Rhcinprovinzen verkündigten Gesetze, Verordnungen und Regierungsbeschlüsse aus der Zeit der Fremdherr schaft VI. und VII. Band. welche bis auf wenige Bogen ausgcdruckt sind und wodurch dann dieses treffliche, die in der Rhcinprovinz noch geltenden französi schen Gesetze und Verordnungen rc. enthaltende, Werk vollständig ist; diese Anzeige zur Beantwortung der vielen an mich gerichte ten Anfragen. Auch hat das Königl. Handelsgericht die Auslie ferung meiner Verlagswcrke unter der vorangeführten Controle erlaubt; ich habe meinen Herren Commissionären zu Leipzig und Frankfurt bereits die betreffenden Nachrichten micgetheilt und bitte nun die Herren Collegcn, davon gefällige Notiz zu nehmen. Wenn ich mich schließlich nun noch aufgcfordert fühle, dem unbekannten Einsender der, in Nr. 277 der Leipziger Allgemeinen Zeitung vom 3. Oktober d. I. befindlichen, mein Unglück berüh renden, Anzeige für seine so gütige und nachsichtsvolle Beurthei- lung meines Wirkens verbindlichst zu danken, so glaube ich doch, diese Gelegenheit zu der freundlichen Bemerkung benutzen zu müssen, daß sein Urtheil in seiner ganzen Ausdehnung nicht als durchaus richtig betrachtet werden darf; besonders aber muß ich mich gegen die juristische Bedeutung seines Ausdruckes „Bankerott" verwahren, ein Ausdruck, wogegen ich durch die ganz regelmäßig geführten Bücher, welche meine Handelsweise bekunden, in Schutz genommen bin. In Beziehung auf anderweitige, zweifelerregende, Schlußfolgen des fraglichen Aufsatzes glaube ich dem Urtheile der vielen, die mich leitenden Grundsätze näher kennenden, Collegcn um so ruhiger vertrauen zu dürfen, als die ganze Mittheilung zeigt, daß nur wohlwollende Theilnahme die schonungsvolle Fe der führte. Mit der vollkommensten Hochachtung Köln, am 10. Nov. 1840. I- p. Bachem. s658i.) Neunzig Handlungen schulden uns noch Saldo aus Rechnung 1839, viele sogar noch ältere Posten. Indem wir hierdurch nochmals zur unver züglichen Zahlung auffordern, bemerken wir, daß wir die Säumigen bis zur erfolgten Saldirung mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln verfolgen, Berlangzettel unberücksichtigt lassen, Fortsetzungen zurückhalten werden. Braunschweig, 2. Dec. 1840. Dehme n. Müller. s6582.j Hierdurch zeigen wir ergebenst an, daß wir durchaus keine Journale für 1841 ohne feste Bestellung verschicken, und bitten daher, frühzeitige Bestellungen einzuschicken,
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