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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.08.1915
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- 1915-08-10
- Erscheinungsdatum
- 10.08.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. Konkursstatistik. 2. Vierteljahr 1915. <1. Vierteljahr siche Nr. 105.) In unseren seit 1909 veröffentlichten KonkurLstatistiken sind getreulich nach den betreffenden Bekanntmachungen der amtlichen Blätter (besonders des Retchsanzetgers), die ins Börsenblatt übernommen werden, sämtliche Eröffnungen und Beendigungen von Konkursverfahren buchhändlerischer Be triebe zusammengezählt und nach ihrer Art gruppiert und verarbeitet worden. Diese Statistiken geben nun leider, so gewissenhaft und sorgfältig die Beschaffung des die Grund lage bildenden Materials auch betrieben wird, insofern nur ein unvollkommenes Bild von Größe und Umfang des ge schäftlichen Zusammenbruchs im Buchhandel während des je weilig behandelten Zeitraums, als gerade die Konkurse, die für die Gläubiger am ungünstigsten liegen, von unserer Statistik nicht erfaßt werden. Es fehlen alle die Zusammenbrüche, die wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse überhaupt nicht zur Eröffnung und Austragung des Konkursverfahrens führen, bei denen also der Antrag aus Konkurseröffnung nach Prüfung der Aktiven von vornherein abgelehnt wird. Da alle diese Fälle (Z 107 der KonkurSordnungj nicht öffentlich bekannt gemacht werden, könnte Näheres über ihre Zahl usw. jedes mal nur durch Rückfragen bei sämtlichen Amtsgerichten des Deutschen Reiches festgestellt werden, wenn wir sie bei den vierteljährlichen und Jahresstatistiken mit berücksichtigen wollten. Bei Gericht wird zwar der Name des Gemein schuldners, über dessen Vermögen der Konkurs mangels Masse nicht eröffnet wurde, in einem Verzeichnis aufge- fllhrt, dessen Einsicht jedem gestattet ist, aber dieses Ver zeichnis ersetzt keineswegs die öffentliche Bekanntmachung, die die Konkursordnung in dem angeführten K 107 leider nicht vorschreibt. Man ist nun ja freilich be müht, die Nachteile dieser »beschränkten Öffentlichkeit« für alle Interessenten durch zweckmäßige Anordnungen mög- lichst zu verringern. So heißt cs z. B. in der preußischen Geschäftsordnung für die Gerichtsschretbereien der Amtsgerichte in bezug auf das Verzeichnis derjenigen Personen, die den Offenbarungseid geleistet haben oder gegen die wegen Ver weigerung des Eides Haft angeordnet worden ist, sowie der jenigen Personen, bei denen der Antrag auf Konkurseröffnung wegen mangelnder Masse abgewtesen worden ist: »Der Ge richtsschreiber hat auf die an ihn mündlich oder schriftlich gerichteten Anfragen, ob eine bestimmte Person in dem Ver- zetchnis eingetragen sei, Auskunft zu erteilen; im Falle schriftlicher Auskunft sind die baren Auslagen einzuziehen«. Ähnliche Bestimmungen, daß »die Einsicht des Verzeichnisses jedem gestattet» sei, sind auch in anderen Bundesstaaten erlassen worden, aber all' diese Maßnahmen können die »öffentliche Bekanntmachung« nicht ersetzen. Daß die jährliche Gesamtzahl der wegen Massenmangels abgelehnten Konkursverfahren, die wir, wie gesagt, in unsere Statistik infolge Fehlens öffentlicher Bekanntmachungen nicht mit aufnehmen können, nicht gering ist, zeigt nachstehende, auf amtlichen Unterlagen beruhende Tabelle, die wir in der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« veröffentlicht fanden: Jahr Neue Eröffnet« Abgelehnt Konkurs- Konkurs- wegen aulrüge oersahren Massenmangels 1901 10 569 1902 9 826 1903 9 627 1904 9 511 1905 9 357 1900 9 401 1907 9 8.55 1908 11 571 1909 11 005 1910 10 783 1911 11031 1912 12 094 1913 12 528 9419 1150 8438 1388 8176 1451 7936 1575 7708 1649 7768 1633 8101 1754 9378 2193 8630 2375 8387 2396 8680 2351 9209 2885 9522 3006 Während die Jahresfumme der eröffneten Konkursverfahren in den 13 Jahren sich zwischen rund 7700 und 9500 hält und z. T. bedeutende Schwankungen aufweist, bewegt sich die Jahressumme der wegen Massenmangels abgelehnten Konkurs verfahren fast stetig (mit Ausnahme von 1905 zu 1908 und von 1910 zu 1911) in aufsteigender Linie. Es ist sehr be merkenswert, daß im Jahre 1912 neben 9209 eröffneten Konkursen in 2885 Fällen und 1913 sogar in 3006 Fällen (neben 9522 Konkurseröffnungen) die Eröffnung mangels hinreichender Masse abgelehnt wurde. Während noch im Jahre 1901 bei 9419 Konkurseröffnungen nur 1150 wegen mangelnder Masse abgelehnt worden sind, ist diese Zahl bis 1913 aus 3006, d. h. um 260»/, gestiegen, obwohl die Zahl der wirklichen Konkurseröffnungen nur eine Erhöhung um 103, d. h. um etwa 10»/, aufwetst. Die Zusammenbrüche, die am ungünstig sten für die Gläubiger ausgehen, haben sich also ganz auf fallend stärker vermehrt, als die für die Gläubiger günstiger zu nennenden durchgeführten Konkurse. Dieses Mißverhältnis bedeutet sicher eine schwere wirtschaftliche Gefahr und läßt sich nur darauf zurückführen — darüber haben sich verschiedene Handelskammern geäußert —, daß die Schuldner es vorziehen, ihr Geschäft bis zum völligen Verbrauch der Aktivmasse zu führen, als in einem geregelten Konkurs ihre Gläubiger zu befriedigen. Und dies tun sie sicherlich zum großen Teil nur deshalb, weil in ersterem Falle ihre Namen als Konkurs schuldner überhaupt nicht bekannt werden. So hat schon vor Jahren der Verband der Vereine Kreditreform e. V. in Leipzig in einer Eingabe zum Ausdruck gebracht, daß diese stetige Zunahme der abgelehnten Konkursverfahren eine für die Ge schäftswelt sehr bedenkliche Erscheinung sei und Wohl wesent lich darauf zurückgeführt werden müsse, daß die Schuldner, über deren Vermögen mangels Masse das Konkursverfahren nicht eröffnet werde, insofern einseitig und ungerechterweise begünstigt würden, als die Abweisung des Konkursantrages nicht öffentlich bekanntgegeben werde. Dieser Zustand bilde gewissermaßen einen Anreiz für solche Schuldner, deren Masse zwar nur gering, aber immerhin noch groß genug sei, daß sie zur Eröffnung des Konkursverfahrens ausreichen würde, alles aufzubieten, um ihre Aktiven so zu vermindern, daß der etwaige Antrag auf Konkurseröffnung Wege» mangelnder Masse abgewtesen weiden müsse. Diesem bequemen Mittel, sich die lästige Veröffent- >129
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