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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1851
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- Erscheinungsdatum
- 09.05.1851
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- Deutsch
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511 1851.) wie wir sie vor wenigen Decennien nicht kannten. — Um Geld zu neuen Unternehmungen zu gewinnen, oder auch aus andern hier nicht hergehörigen Gründen, ist älterer Verlag theilweise oder ganz, in größeren Partien oder in ganzer Auflage an andere Handlungen, resp. Antiquare, verkauft worden, und dies Streben nach schnellerem Umsätze hat sich in jüngster Zeit so gesteigert, daß wir von tausenden von Büchern die gegenwärtigen Bezugsquellen nicht aufzusinden vermögen, obgleich mancher tüchtige Sortimenter sich mit Hülfe seines Gedächtnisses und der vorhandenen, leider nur geringen technischen Mittel, aus diesem Dilemma zu ziehen weiß. Betrachten wir nun aber die Fälle, wo nur eine Partie eines Werkes in die Hände eines andern übergegangen ist, und derselbe von diesem unter günstigeren Bedingungen als die des ursprünglichen Verlegers expedirt wird oder die, wo Buchbinder Partien von Werken besonders von unfern Clas- sikern an sich gebracht haben und zu so geringen Preisen gebunden offeriren, zu denen wir bei Bezug der Materie vom Verleger sie nicht herzustellen vermögen, so finden wir bald, daß unser Gedächtniß — der einzigste Leiter — hier nicht mehr ausreicht. — Wenn Herr Breuer uns nun einen Katalog solcher Bücher, derbe! alphabetischer Folge die Angabe des genauen Titels, der Jahreszahl, des Formats, des Netto-, Partie- u. Baar-Preises mit Vermerk, ob roh oder geb. enhält, verspricht, so müssen wir diesem Unternehmen unfern vollen Dank zollen, und können nicht unterlassen, die Herren College», welche etwa im Drange der Meßgeschäfte jenes oben erwähnte Cir- culair übersehen haben, nochmals auf dasselbe hinzuweisen, wie die jenigen Herren, welche im Besitze der hierher gehörigen Werke sind, um baldige Einsendung der Titel rc. zu bitten, damit wir uns auch eines möglichst vollständigen Kataloges zu erfreuen haben mögen. Mit Hilfe eines solchen würde jeder thätige Sortimenter sich neue Absatzwege zu bahnen im Stande sein, und deshalb glauben wir er warten zu dürfen, daß der Compilator sich des Einganges einer nicht geringen Anzahl von Bestellungen zu erfreuen haben wird, wodurch ihm der beste Dank für seine nicht geringe Mühe gezollt werden könnte. ?. Die Leipziger Aufläder-Hacken haben schon zu so vielen Klagen Anlaß gegeben und den Verlegern (und Sortimentern) schon so unsäglichen Schaden verursacht, daß es wohl an der Zeit sein dürfte, gegen fernere solche Verluste ener gisch aufzutrcten. Schreiber dieser Zeilen hat während seiner 25jährigen buch händlerischen Thätigkeit, früher als Sortimenter, jetzt als Verleger, so zahlreiche Verluste erlitten, daß wenn er von sich aus die Verluste des ganzen Buchhandels schließt, dieselben jährlich den Werth von Tausenden von Thalern erreichen müssen. Nur an den bisher cingegangenen Remittcnden hat er bereits für 57. 14 N-s netto Makulatur erhalten, d. h. ganz gangbare Bücher, darunter einge führte Schulbücher und ein Kupfcrwerk, mit diesen Hacken so durchhauen, daß kein Bogen des Buchs unverletzt blieb. Wer sollte denn hier nach Recht den Schaden tragen? Etwa der Ver leger, der seine Bücher wohlverpackt und in neuem Zustande dem Commissionair übersandte und sie ebenso in sein Haus zurück erwarten kann, oder der Empfänger, der ferne Sortimenter, oder der Commissivnair, der direct seinen Regreß an den ihm abladenden Fuhrmann oder Abläder nehmen könnte, wenn es ihm sonst der Mühe lohnte? denn wer anders kennt die directe Quelle des Un heils!? Freilich das wäre eine Neuerung, die Nichts einbrächte und Bücher giebts ja so viele, wenn da auch öfter Eines diesen Hacken verfällt, der Verleger hat ihrer ja so genug. Meiner Ansicht nach müßte hier etwas von den Leipziger Col lagen geschehen und zwar in Gemeinschaft,— denn der Einzelne wird Nichts durchsetzen. Ich überlasse es der Ehrenhaftigkeit der dortigen College», für ihre Committenden hierin in die Schranken zu treten und die geeigneten Schritte zu thun, um vor künftigen so häufigen Verlusten der Art zu wahren, und bin überzeugt, sie werden endlich etwas dagegen thun. Mögen sich noch andere Stim men hierüber aussprechen, ich bin überzeugt, sie werden alle in dem Einen übereinstimmen, — daß hier etwas geschehen müsse. 6. Neapel, 22. April. Die wesentlichen Bestimmungen des neuerlassenen, von Ca- serta, 7. April, datirten Preßgesetzes sind folgende: Buch druckereien und lithographische Anstalten dürfen nur mit Bewil ligung der Polizei eröffnet werden; für jede Presse muß eine Cau- tion von 1, 5, 10, ja 20 Dukaten nach Beschaffenheit deponirt wer den. Uebertragungen und Cessionen typographischer und litho graphischer Anstalten dürfen nur mit Bewilligung der Behörde ge schehen. In den Druckerlocalitäten müssen alle Arbeiten bei offenen Thüren verrichtet werden. Es wird darin unter Aufsicht der Polizei ein umfassendes Verzcichniß sämmtlicher Preßerzcugnissc geführt und die Evidenz über die Zahl der abgezogenen Exemplare erhalten. Nichts darf ohne vorhergängige Erlaubniß gedruckt werden, worüber ein Gesuch abzufassen ist, in welchem der Name des Autors und die Zahl dxr zu druckenden Exemplare bemerkt werden muß. Die Revisoren (Censoren) werden über Antrag des Unterrichtsministers vom Könige ernannt; für Sicilien über Antrag des Staatssecrctairs bei dem Generalstatthalter und des Ministers für die sicilischen Ange legenheiten. Dieselben haben der Censurcommission ihr Gutachten zu erstatten und die Unterdrückung des ganzen Werkes oder einzel ner Stellen zu beantragen. Lobeserhebungen in Prosa oder Versen dürfen nur mit Zustimmung der betreffenden Personen gedruckt werden. Nach Vollendung des Druckes haben die Revisoren das Exemplar mit dem Manuscripte sorgfältig zu vergleichen; im Falle der Nichtübereinstimmung tritt die Consiscativn sämmtlicher vor- räthigen Exemplare ein. Ein besonderes Augenmerk soll auf Unter richts- und Erbauungswerke gewendet werden- In Buchhandlungen muß stets ein Verzeichniß aller zum Verkaufe bestimmten Bücher und sonstigen Druckerzeugnisse aufliegen. Werke, die zum Drucke in Provinzstädten bestimmt sind, müssen durch die Intendanten an den Präsidenten der Censurcommission in der Hauptstadt zum Bc- hufe der Revision eingesendet werden- MiScellcn. Es dürfte für viele College» nicht ohne Interesse sein, einige Mittheilungen über das Verhältniß des Debits außerhalb Sachsen erscheinender politischer Blätter M Sachsen zu vernehmen. Es liegen uns darüber Nachweise vom Schlüsse des ersten Quartals dieses Jahres datirend vor. Danach betrug die Anzahl der durch die Postanstalten in Sachsen debitirten Exemplare von der Augs burger Allgemeinen Zeitung 138, von der National-Zeitung 99, von der Preußischen Zeitung (früher Deutsche Reform) 96, vom Frankfurter Journal 86, von der Neuen Preußischen Zeitung 8Z, von der Voß'schen Zeitung 80, vom Preußischen Staatsanzeiger 38, von der Weser-Zeitung 37, von der Hamburger Börsen-Halle 30. Demnächst folgen Spener'sche Zeitung, Breslauer Zeitung, Köl nische Zeitung, Magdeburger Zeitung, Oberpostamts-Zeitung, Schle sische Zeitung, Nürnberger Corrcspondent, Lloyd rc. Von nicht in deutscher Sprache erscheinenden auswärtigen Blättern betrug der Postdebit in Sachsen am meisten bei l'Jndependance Belge, näm lich 24. Dann folgen Galignani's Messenger und Journal de Francsort mit 16, Journal des De'bats mit 14 Exemplaren. Bon englischen Blättern setzt die meisten (8) Exemplare ab Jllustrated London News, Times nur 4.
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