Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1840
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- Erscheinungsdatum
- 28.07.1840
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- Deutsch
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1673 68 1674 welche jetzt in Leipzig bestehen, und welche dieses wirklich be wunderungswürdige Räderwerk geschaffen haben, welches dem Buchhandel Leben und Bewegung giebt. Aber cs giebt manche Häuser von Bedeutung im Ausland, welche mit schee lem Blick auf die Vortheile Hinsehen, welche unser Vaterland in diesem Bezüge im Augenblicke genießt, sie würden mit Be gierde jede Gelegenheit wahrnehmen, um unseren Vaterlandc die Vorlheile zu entreißen, die es durch langjährige Anstren gung erworben hat. Besonders ist cs der Süocn von Deutsch land, der jede Veranlassung in diesem Bezüge mit Freuden benutzen würde. Deshalb glaube ich, daß schützende Bestim mungen, welche den Buchhandel und dem zu Folge das Dru- ckcrcigcschäst, an unser Vaterland für immer ketten, im mate riellen Interesse sowohl, als zur Ehre des Landes höchst wün schenswert!) sind. Staatsministec Nostih und Jänckcndorf: Als der geehrte Abg- Eoith vor einiger Zeit den Wunsch zu Protokoll der Kammer nicderzulegcn beabsichtigte, cs möge, nachdem der Preßgesetzcntwurf zurückgenommcn worden, der Regierung ge fallen, die mit der Bundcsgcsetzgebung vereinbaren Erleichte rungen für den Buchhandel und das Druckcreigcschäft ein- tretcn zu lasten, erlaubte ich mir in dieser Beziehung eine le diglich das Formelle betreffende Bemerkung. Gegenwärtig hat der Abgeordnete einen A n trag in diesem Sinne gestellt und die geehrte Deputation hat ihn zu dem ihrigen gemacht. Ich kann hierauf erklären, daß die Negierung, falls ein solcher Antrag an sie gelangen sollte, demselben nicht entgegen sein würde. Es war ohnehin die Absicht, gleichzeitig mit der Er lassung des Paßgesetzes - welches lediglich darum zurück genommcn werden mußte, weil die Zeit zur Bcrathung dessel ben in beiden Kammern nicht mehr ausreichte — auch einige erleichternde Bestimmungen auf dem Verocdnungswege ein- treten zu lasten, wie in den Motiven zu dem Preßgesehentwurf mehrfach angedeutet ist. Die Regierung wird, cs möge nun ein Antrag an Sie gelangen oder nicht, in Erwägung ziehen, welche Erleichterungen im Einklänge allenthalben mit der Lan des- und Bundesgesetzgcbung dem Buchhandel und Druckc- reigeschäfte gewährt werden können. Präsident vr. Haase: Ich bin dem Herrn Staatsmini ster im Namen der Kammer, so wie im Interesse des Buch handels und der Buchdruckcreicn des Landes für diese Erklä rung scbr dankbar. Da Niemand das Wort begehrt, um den Antrag der Deputation einer nähern Erörterung zu unterwer fen, so frage ich die Kammer: ob sie den Antrag der Depu tation (s. vorstehend) zudem ihrigen machen wolle? Es ist dies zwar ein Antrag der dritten Deputation, welcher mit Na mensaufruf zu beantworten sein würde, ich schlage aber vor, daß die verehrte Kammer, welsche schon mehrmals an dem ge genwärtigen Landtage von dieser Formalität abgegangen ist, in Betracht der nothwendigen Zeitersparnis? diesen Antrag auf gewöhnliche Weise beantworte. Ist die Kammer mit mir dar über einverstanden? — Einstimmig I a. — Präsident vr. Haase: Ich frage also: will die Kammer diesen Antrag zu dem ihrigen machen? —Einstimmig Ja. — Co rrespondenz-Nachrichten. Wien. Auf Ihre Anfrage, ob und in wie weit die vor einiger Zeit in mehreren deutschen Zeitungsblättcrn mitgethcil- ten Nachrichten von einer demnächst bevorstehenden Umwand lung unsres Eensucwesens begründet seien, erwiedcre ich, daß jene Nachrichten vor der Hand noch eines sichern Grundes ermangeln und ihre Entstehung bloßen Vermuthungen ver danken können. Den hiesigen Buchhändlern, denen diese Angelegenheit doch zunächst angcht, ist wenigstens ein Pro- ject zur Reform unserer Eensur-Verhältnisse in liberalem Sinne bis jetzt unbekannt geblieben. Die Veranlassung zu jenen Eorrespondenznachrichtcn mag wohl eine Vorstellung, welche von den hiesigen Buchhändlern der Regierung über reicht worden ist, gegeben haben. In dieser Eingabe wurde mit männlichen und ernsten Worten das Hemmende und Drückende der jetzigen und noch in neuester Zeit geschärften Ecnsur-Verhältnissc dargelcgt und namentlich um Abstellung einer über alle Maßen lästigen Bestimmung gebeten. Es mußten nämlich seit vorigem Jahre die Facturen sämmtlichcr Büchcrsendungen auf dem Rcvisionsamte in ein Buch einge tragen werden, wodurch es den Bücher-Revisoren möglich werden sollte, eine genaue Eontrole über die von jeder Buch handlung bezogenen ausländischen Bücher führen zu können. Diese Maßregel drohte dem literarischen Verkehre mit dem Auslande den Untergang. Die Meinung der Betheiligtcn sprach sich auf das allccentschiedenste gegen ein solches Ver fahren aus, und so fand sich die Regierung veranlaßt, den Wünschen der Bittenden nachzugeben; die Bestimmung wurde zurückgcnommen und beordert bei der Revision der aus ländischen Bücherballen die frühere Form zu beobachten. Berlin, 16. Juli 1840. So eben wird hier von Polizeiwegen der Verkauf des Büches: Das Jubeljahr 1840 und seine Ahnen. Vergangenheit als Gegenwart, von Heinrich Beta. Berlin, Vercinsbuch- handlung, 1840. untersagt und alle in den einzelnen Buchhandlungen hier etwa vorräthigen Exemplare sogleich beim Verbote consiscirt. Es ist wohl dies das erste M a l, daß ein in Berlin mit Genehmigung der hiesigen Eensur erschienenes Buch von der Behörde hier sogleich mit Beschlag belegt wird. r. Leipzig. Erfurt wird die erste Stadt der preußischen Monarchie sein, wo die vierte Säcularfeier der Buchdrucker kunst öffentlich begangen wird. Die Feier soll am 26. u. 27. Juli stattfinden. Der dortige Eomite hatte in einem Schrei ben an die Deputation der hiesigen Buchhändler eine Ein ladung ergehen lasten und diese ist der freundlichen Aufforde rung zur Thcilnahmc an dem Feste in der alten Hauptstadt Thüringens gern nachgckommcn, indem sie zwei Deputiere, die Herren Heinrich Brockhaus und Otto Wigand, dorthin abgesendct hat. Verantwortlicher Rcdacteur: G. Wigand.
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