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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1840
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- Erscheinungsdatum
- 21.07.1840
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- Deutsch
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1617 66 1618 vorgängiger eidlicher Bestärkung") aus der beantragten Hinweg-1 laffung des §. 25. folgt, die Andere aber die Bestimmung —' daß der Rechtsweg auch dann betreten werden könne, wenn die Verwaltungsbehörde eine Entschädigung überhaupt verweigert oder durch ihr Verfahren bei Ermittelung der Entschädigung ei nen Nachtheil über den Entschädigungsbercchtigten verhängt hat — in etwas stringenterer Fassung wieder zu geben beabsichtigt. Das Letztere folgt aus der Verfassungs-Urkunde, auch ist gegen diese zweite Abänderung Seiten der Herren Commissaricn kein Einwand gemacht worden. Es würde demnach der §. 28. also abgcf-ißt werden können: „Nach vorstehenden Grundsätzen — Betrage den Eigen- thümcrn — zuzugestehcn sei, welche dann sofort zu gewähren ist. Wenn sich der Eigenthümcr oder sonst Berechtigte mit der ihm solchergestalt zugebilligten Entschädigung nicht begnügt, oder gar keine Entschädigung erhalten soll, oder durch das Verfahren der Verwaltungsbehörde sich sonst für bcnachtheiligt hält; so bleibt ihm der Rechtsweg Vorbehalten." tz- 29. Auch gegen die nun folgenden Strafbestimmungen hatte man etwas Wesentliches nicht zu erinnern, da sie nur die Polizeistra fen wegen Verletzung der C c» für Vorschriften enthalten, keines wegs den strafbaren Inhalt einer Schrift betreffen. Jedoch sind daneben folgende Bemerkungen zu machen gewesen: 1. ) Die Worte: „so wie Verabfolgung — (§. 20. b.)" in Zeile 2 und 3 sind wcgzulassen in Gemäßheit des Antrags bei §. 2V. 2. ) Glcichergcstalt muß in der auf Zeile 4 befindlichen Pa renthese „t> und c" in Wegfall kommen. 3. ) Der letzte Satz suk u. von den Worten an: „eine da mit aber etwa verbundene" :c. wurde nach einer desfalls ge machten Erinnerung von den Herren Commissarien dahin erläu tert, daß solcher nur auf die Drucker sich beziehen solle. 4. ) Daß nach der Bestimmung seid b. pure auf Gcfängniß- strafe erkannt werden soll, hielt man für zu hart, vorzüglich wenn die Ucbcrtretung der dort erwähnten Verbote nicht vorsätz lich erfolgt. Ob nun wohl die Herren Commissaricn die zu Beseitigung dieses Bedenkens vorgcschlagene Einschaltung des Wortes „vorsätzlich" vor „Uebertretung" dessenungeachret nicht zugestehen wollten, so haben sie sich doch damit einverstanden er klärt, daß culpose Gcsetzübertretungen der hier bezcichneken Art nur mit Geldstrafe zu belegen seien. Demgemäß hält die De putation, da eine andere Fassung dieses Punctcs Seiten der Staatsrcgierung nicht erfolgt ist, dafür, daß das Wort „vorsätzlich" vor „Uebertretung" noch einzuschalrcn, dann aber am Schluffe der Bestimmung sub b. hinzuzufügen sei: „Uebertrctungcn aus Fahrlässigkeit der hier bezeichncten Art sind nur mit Geldstrafe bis zu Zwanzig Thalern zu belegen." 5.) Wegen der Bestimmung -ul, c. hat man nur auf K. 38. zu verweisen. Stehen übrigens Geld- und Gefängnisstrafen in dem eben besprochenen §. 29. nicht in dem Verhältnis zu einander, wie desfalls das Criminalgcsetzbuch bestimmt hat, so ist dieß eine Erscheinung, die bei Polizcistrafcn überhaupt bemerkbar ist. Hat man aber endlich die Strafen an sich und den in dem Cri- minalgesctzbuche vorkommendcn Pönalbestimmungen gegenüber für zu hoch angesehen, so ist solches zwar nicht ganz ungegründct; cs muß jedoch hierfür darin einige Entschuldigung gefunden wer den, daß die im Z. angegebenen Strafsätze nur die Marimalbe träge enthalten. Man kann daher nicht umhin, mit den unter I. 2. und 4. vorgcschlagenen Abänderungen den §. zur Annahme zu empfehlen. Gegen tz. 30. war etwas nicht zu erinnern. (Fortsetzung folgt.) Lörse in l^eiprii^. um 20. 3 uIi 18 40. Amsterdam, Ic. 8. 1371, 2 AI. 136;. —Augsburg, le. 8. 1001, 2 AI. —— öerlin, le. 8. 102s, 2 Al. Uremen, Ic. 8. 1071, 2 »I. 1061, Lresluu, le. 8. 1021, 2 Al. b'runlefurt a. 51., le. 8. 1001, 2 AI. Hamburg, le. 8. 1471, 2 AI. 146j. — I>onäon, 2 AI. 6. 13», 3AI. 6. 13. — Paris, le. 8. 781 2 AI. 771 3 AI. 771. — Wien, Ic. 8. 99Z, 2 AI. — 3 AI. 98j. — b,ouis<I'vr 61, preuss. kHeelricbsä'or.— Uollsnä. Oucuten 13, Xaiserl. Oucut. 121, lireslsuer vucut. 121, pass'i- vucut. 12, 6onventions-8peoies un»I Oulclen 1, Oonventions 10 un<l 20 Xr. 1, 6olä pr. Alurlc, kein 6öln. — — 8ilbsr pr. Alurlc kein 6üln. — — — ?reuss. 6our. (als 8orte) 1021- Verantwortlicher Rcdactcur: G. Wigand. B e k a n n t in a ch u n g e n. Pränumerations- und Subscriptions-Anzeigen. (3545.Z Wohlfeilste Biographie König Friedrich Wilhelm HI. mit dem vollen Rabatt und auf 10 Expl. 1 Frei-Expl. Im Commissions-Verlage von M. DuMont Schauberg in Köln erscheint im September die erste Lieferung von Aönig Friedrich Wilhelm III. und Preußen unter seiner Regierung. Ein vaterländisches Geschichtlich für alle Stande. Nach den besten Quellen von 0> llincenz Müller. 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