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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1840
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1840
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- Deutsch
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1595 65 1596 Correctur oder Verbesserung eines Ausdrucks gehöre» würde, zur Entziehung der Entschädigung führen sollte. Es ist daher we nigstens nolbig, vor dem Worte: „Abweichungen" das Wort : „wesentlichen" einzuschalten. 3. ) Aus gleichem Grunde und um nicht den Verleger der Entschädigung selbst dann zu berauben, wenn er gar keine Ver schuldung bei dcr Abänderung trägt, müssen die Worrc in Zeile 6 des §.: „sei cs nun mit oder oyne Vocwisscn des Verlegers" ganz ausfallen; wodurch dann die civilrcchtlichc Theorie von der Verschuldung wiedcrhergestcllt wird. 4. ) Folge des früheren Antrags ist es hiernächst, daß die Emgangswortc der Bestimmung sub a.: „wenn die Schrift" mit: „bei einer ccnsirten Schrift, wenn sie" vertauscht werden, da a. nur auf censirte Schriften paßt, während dcr §. überhaupt auch auf andere Anwendung leidet. 5. ) Aus dem nämlichen Grunde ist bei b. nach den Wor ten : „Sensor aber" cinzuschaltcn: „oder dcr Behörde, welche die Vertriebserlaubniß crtheiltc (ß. 20.)", wobei man übrigens Voraussicht, daß man unter dem Worte „Sachscrhältniß" keines wegs eine Thatsache, sondern vielmehr die Beziehung (oder das Verhältnis) dieser Thatsache zu der Rothwendigkcit der Hinwcg- nahme zu verstehen habe. 6. ) Da die Worte „bekannt sein mußte" (Zeile 9 und 10 des §.) in das Reich dcr Vcrmuthungen führen, auf bloße Vcrmuthungen hin aber eine Eigcnlhumsentzichung unmöglich Statt finden kann; so ist diese Lichtere in dem vorliegenden Falle auf das wirkliche Bekanntgewescnsein zu beschränken, daher die Auslassung der Worte: „sein mußte" zu beschließen. 7. ) In dcr Bestimmung »ub o. wünscht man die Schluß worte „nicht völlig frcigesprochcn" mit „ vcrurtheilt" vertauscht zu sehen, damit nicht in Fällen, wo nicht einmal die Verschul dung durch das Erkenntniß anerkannt worden ist, Wegfall der Entschädigung eintrctc. Zu den Abänderungen unter 2. 3. 6. und 7. haben die Herren Rcgicrungs-Commissarien ihre Bcistimmung erklärt; die übrigen find Sonsequenzen und Redactionsbemerkungen. Hicrnächst muß: 8. ) die ganze Bestimmung sub e. um deswillen ausfal len, weil sie die „Vertriebserlaubniß" nach der Ccnsur voraus setzt, die man nicht mehr kennt. Ob nun schon diese „Ver triebserlaubniß" in einem Falle noch statt der Censur vor kommt, so bedarf cs doch dieserhalb keiner besonderen Ausnahmebe stimmung, vielmehr genügt, was am Schlüsse des Z. 23. verord net worden ist. Endlich ist 9. ) die Bestimmung sub f. aus dem Grunde unbillig und bedenklich, weil, wenn der Sensor das Jmpnmatur einmal er- theilt, der Eigcnthümcr der Schrift oder Verleger also die Prä sumtion dcr Gesetzlichkeit für sich hat, dann die Entschädigung nicht erst noch von besonderen Bedingungen, wie die vorliegende ist, und deren Erfüllung bisweilen — dem Verfasser gegenüber — gar nichr cimnal möglich s in möchte, abhängig gemacht werden kann. Es widerstreitet diese Ausnahme auch dcr Hauptbestim mung in §. 23. s. Man stellt daher den Antrag: „die Verfü. gung «ul, k. gleichfalls zu streichen." Demnach würde der Z. 24. mit dcr Bestimmung s„b <1. bei dem. Worte „geeignet war" sich schließen, übrigens die von 1. bis'mit 7. ausgezählten Abänderungen, so wie die im Ein gänge dieses Gutachtens zu §. 24. erwähnte Ueberschrift erhal ten und an die Stelle des §. 27. eingerückc werden müssen. (Fortsetzung folgt.) M i s c e l l e. In Nummer 94 des Morgenblattcs von diesem Jahre wird in einem Artikel, übcrschriebcn „Streifzüge im Meß- kalaloge," darauf hingcwiesen, wie wünschenswert!) und an gemessen es wäre, wenn die Kritik den Meßkatalogen eine erhöhte Aufmerksamkeit widmete. Bisher geschah fast nichts mehr, als daß man die Zahl der gedruckten Bücher ermit telte und allenfalls einen Vergleich mit der Anzahl dcr gedruck ten Bücher von früheren Jahren anstellte. Niemand ver suchte cs, aus dem Mcßkataloge die Richtung dcr Presse nachzuweisen und in dieser Beziehung heißt es in dem ange führten Aufsätze: „Für den flüchtigen Blick, dcr nur das zunächst Liegende schaut, sind die Meßkataloge freilich nur löschpapierne Verzeichnisse; für den Denker aber werden sie sidylliuische Bücher, die ihm die Zukunft wie die Vergangen heit, und was das Wichtigste, die Gegenwart unserer Litera tur klar vor Augen legen. Der Meßkatalog ist das Echo der deutschen Stimmung. Wohl können einzelne Verlagsunter- nehmungcn sich zufällig begegnen (wie dies z. B- erst in jüng ster Zeit mit Burns Gedichten geschah), allein eine ganze Richtung der Presse kann kein Zufall sein, und wenn die Verleger in Masse sich diesem oder jenem Zweig vorzugsweise zuwenden, so kann dies nur dcr Wiedcrhall eines im Publi kum klingenden Grundtons sein, die Erkenntniß eines Be dürfnisses, welches man zu befriedigen sich bemüht *). Diese Stimmungen herauszusindcn, sic zu articuliren, auf ihre Grundursachen hinzulauschen und darüber Rechenschaft zu geben, das wäre die Aufgabe einer höhern Kritik." *) Wir können dieser Meinung nicht bcipflichten; find viel mehr der Ansicht, daß die Richtungen, die sich durch den Meß katalog Nachweisen lassen, fast durchweg durch Spcculation der Buchhändler hcrvorgcrufen werden. D. R. Verantwortlicher Redacteur: G. Wigand. B e k a n n t in a ch u n g e n. tlücher, Musikalien u. s. w. unter der Presse. s3484s Taschenbuch für I8H Der vierte Jahrgang der Von L. v. Wachs mann, wird Anfangs August — in dcr Anzahl des vorjährigen Bedarfs — an alle diejenigen Handlungen, die ihre Verbindlich keiten gegen mich erfüllt haben, versandt werden. Etwaigen Mehrbedarf bitte icb z u verlangen. Leipzig, am 15. Juli 1840. Lurl 8ocke. s34?5.) Bei A. F. Böhme in Leipzig erscheint in weni gen Wochen: Rechenbuch für Volksschulen. Nach dem neuen sächsischen Münz-, Maaß- und Gcwichtssysteme bearbeitet von Vr. Hanschmann. Ich ersuche meine sächsischen Herren Collegen, mir ihren ungefähren Berarf recht bald gef. anzugeben.
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