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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1840
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- Erscheinungsdatum
- 30.10.1840
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- Deutsch
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2463 95 2464 Ganz abgesehen davon, ob der neue Münzfuß mit Silber- groschen (mit nun 10^ — die preußischen haben 12 H,) für den Geschäftsverkehr ersprießlich und nützlich sein wird, oder nicht, so scheint Schreiber dieser Zeilen durch diese in Sachsen bevorstehenden Veränderungen im Münzwescn,— dieNothwen- digkcit nicht vorhanden, daß alle nichtsächsischen Buchhand lungen nun gleichzeitig gezwungen werden sollen, die bisher übliche Rcchnungsweise zu verwerfen. Preußen führte s. A. die Silbgr. ein, und alle Kundenbücher und Hauptbücher rc. werden seitdem in Preußen in Sgr. geführt, dagegen hat die prcuß. Regierung nie verlangt, daß die mit den prcuß. Kauf- lcuten in Geschäftsverbindungen stehenden Ausländer ihre Fak turen, Rechnungen w. in der prcuß. Landeswährung ausstcllcn, — im Gegcnthcil, cs ist prcuß. Untcrthanen, namentlich beim Meßvcrkchr in Frankfurt a. O. und hier gestattet, sich der 24-sWährung zu bedienen. — Es ist nicht anzunehmcn, daß die sächsische Regierung mit Einführung der neuen Landeswäh rung und Münze gleichzeitig ein für fremde über hier Gc- schäftetreibende so genircndes und hemmendes Gesetz erlassen wird, daß jeder über hier Geschäfte machende Ausländer sich des hier im Lande üblichen Münzfußes bedienen müßte. — So wenig bisher die prcuß., östcrrcich., bairische und die übrigen süddeutschen Regierungen davon Notiz "genommen haben, daß wir Buchhändler in unfern Geschäften uns des 24-fSy- stems bedienten, obwohl in allen diesen Ländern nicht darnach gerechnet wird, eben so wenig wird cs im Gegensätze dcr sächs- Regierung beikommen, den Buchhändlern aller nicht sächs. Lande in dieser Art eine Vorschrift zu machen. Die Regierung ist hier im Lande von jeher bemüht gewesen, dem Handel jede mögliche Eoncession und Erleichterung zu gewähren, sie wird daher konsequent diesem System ganz davon absehen, auf das Rechnungswesen ausländischer, über hier Geschäfte machender Buchhandlungen mehr oder weniger hemmend cinzuwirken. Allen nichtsächsischen Buchhandlungen müßte eine dergleichen gesetzliche Bestimmung, wie sie der Verfasser des Aufsatzes in Nr. 82 für alle hiesige und auswärtige Buchhandlungen für geltend annimmt, als etwas willkürlich erscheinen. In welchem Grade die Auslieferungen dadurch gehemmt und erschwert würden, läßt sich leicht ermessen. Viele aus wärtige Handlungen würden nicht für nöthig erachten, ihre Münze zu berechnen und in Rechnung zu stellen, in welcher sie dem Publikum angeboten werden. Man muß eine kleine Unbequemlichkeit nicht scheuen, um spätem Verwirrungen vorzubeugcn. Solche Ver wirrungen aber werden eintrcten, wenn nach kurzer Zeit in keinem einzigen deutschen Lande mehr nach Gutegroschen gerechnet und die jetzige Scheidemünze vielleicht bald ganz verschwunden und durch neue ersetzt sein wird. Wir werden alsdann abermals, wie noch vor kurzer Zeit, unsre Rechnungen in einer imaginären Münze führen und das ist nimmer gut. G. Wigand. 2) Wo liegt denn das Hemmende? Bis jetzt haben die östcrr., die süddeutschen und alle nicht sächs. Handlungen i» Lhalern und Groschen gerechnet, weil in Leipzig, wo sie ihre Rechnungen ab schloffen und saldirtcn, dieses der gesetzliche Münzfuß war; jetzt nimmt man in dem Lande, welchem Leipzig angehört, einen an dern Münzfuß an, und die natürliche Folge davon sollte sein, daß man auch nach diesem Münzfüße im Buchhandel, sofern der selbe sich in Leipzig cenrralisirt, rechnete. G. W. Kataloge wegen der neuen hiesigen Valvirung Umdrucken zu lassen, cs würde dadurch eine Verwirrung beim Ausfertigen der Fakturen eintrcten, denn einige Handlungen würden die neue Rcchnungsweise annehmen, andere nicht. Ein Umdruck der Kataloge, oder wenigstens eine neue Liste über sämmtliche Groschenprcise, die in jedem Kataloge Vorkommen, würde von jedem der Herren Committcnten cinzusenden sein, denn bei der Eile, mit welcher die Auslieferungen hier gemacht werden müs sen, würde es wenigstens Anfangs sehr aufhaltcn, wenn die Aus- schreibet der Fakturen die Reductionen selbst machen müßten. Bei den vielen ungleichen Groschcnpreisen würden eine Menge Bruch-Groschen erscheinen, die zur Erleichterung des Geschäfts auch nicht beitragen. Für die Auszcichner der ankommenden Sachen würden die in neuer Währung ausgestellten Fakturen ebenso unangenehme aufhaltcndc Reductionen, z. B. in Guldenpreise verursachen ^); und wozu eigentlich die ganze Umänderung? *) Bleiben wir vorläufig beim Alten. L. Beiträge zur Lehre vom Büchcrnachdruck von vr. Albert Acrger. (Fortsetzung.) Ich darf jedoch nicht mit Stillschweigen übergehen, daß das preußische Landrecht einen Unterschied zwischen einer neuen Auflage und einer neuen Ausgabe macht. Eine neue Auflage ist cs nach §. 1011: „wenn ein neuer un veränderter Abdruck einer Schrift in eben demselben Formate veranlaßt wird"; eine neue Ausgabe hingegen nach §. 1012: „wenn eine Schrift in verändertem Formate, oder mit Verän derungen im Inhalte, von neuem gedruckt wird." Nur zu einer neuen Ausgabe berechtigt das preußische Landrecht ß. 1018 und 1019 den Schriftsteller, nicht zu einer neuen Auflage §. 1013 und 1014. Dieser Unterschied ist auch von mehren Rechtslehrern, z. B- von Kind, Eichhorn, angenommen, von den meisten aber verworfen worden (s. Note 26), und Mitter- maicr bemerkt ausdrücklich, daß er nicht gemeinrechtlich sei. Es ist auch dieser Unterschied, so weit ich mich erinnere, in keine andere Gesetzgebung übergcgangen; ja ich glaube nicht einmal, daß ihn die neuere preußische Gesetzgebung anerkennt; wenig stens läßt sich meiner Meinung nach mit der Bestimmung 3) Im Gegentheile — die Reduktion in Oesterreich wird viel leichter sein, denn dort hat der Gulden 20 Groschen. Ein Neugroschen wird also gleich sein 3 kr. und nur eine Agio-Dif ferenz wird Statt finden, von der aber auch bisher keine Notiz genommen wurde. G. W. 4) Aus Gründen, die schon aus den früheren Noten sich er geben, dann aber auch deshalb, damit die Baarconti nicht in einer andern Währung geführt werden, als die Conticorrenti, welches zu Reductionen führen würde, bei denen gewöhnlich ein Theil Schaden erleidet, und endlich, weil cs wünschenswerth er scheinen dürfte, wenn Jeder, so viel am ihm liegt, dahin zu wir ken suchte, die Münzverwirrung in Deutschland beseitigen, aber nicht noch befördern zu helfen. Dies letztere geschieht aber, so bald eine wohlthätigc Maßregel der Regierung nicht allgemeine An wendung findet, sondern beim alten Schlendrian verharrt wird. G. W.
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