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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-10-30
- Erscheinungsdatum
- 30.10.1840
- Sprache
- Deutsch
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18401030
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2489 95 2490 reußunA Lus, dass er sied derselben stets würdig erhalten wird. Lemberg, «ton 30. 8eptember 1840. Herr k'rnnL <ünlii>8lti, in Oalirien gebürtig, lca- tdvliscder lieligion, bat seit Oecember 1836 dis 8epteinber 1838 in meinen Iluckdsndlungen ru b,emberg und 'l'nrnvw eonäitionirt, und sied wükrend dieser 2eit stets nu meiner Zufriedenheit rechtschaffen, Oeissig und ruhig benommen, wesbalb icd idm auf sein Verlangen gegenwärtiges 2sugniss reckt gern und pllicbtmässig ortdeile, und idm ru seinem weiter» Fortkommen vom Herren das beste Olück wünscke. L-omderg, den 25. llanuar 1840. s5638.s Die Erklärung des Herrn Stadtrath Fr. Fleischer im Börsenblatts Nr. 94 a. c. erfordert noch eine Erörterung. Hr. Stadtrath Fr. Fleischer bestimmt nämlich nicht, zu welcher Stunde er am Börscntage eine Zahlung in seinem Gewölbe für seine Committenden annimmt. Dieser Umstand dürfte hier darum einer Erwähnung bedürfen, da einige hiesige Hand lungen nicht regelmäßig die Börse besuchen, thcils weil sich die selben einer unbedeutenden Zahlung halber nicht einen Zeitverlust zufügcn wollen, thcils weil sie dieses kleine Geschäft bis auf einen der nächsten Börscntage verschiebbar glauben, theils aber aber auch, weil sie in der Regel nur für sich Zahlungen zu leisten haben. Zur Erläuterung in Bezug obiger Erörterung übergiebt der Unterzeichnete nachstehenden Fall dcr Ocffcntlichkeit. — Am 14. d. in den Nachmittagsstundcn zwischen 3 — 4 Uhr sandte ich durch einen meiner Lehrlinge dem Herrn Stadtrath Fr. Fleischer eine Zahlung für einen seiner Committenden zu. Die Zahlung wurde zurückgewiescn mit dem Bemerken: „die Börsenkasse sei geschlossen." So trefflich nun die Börsenordnung ist, so nachthcilig kann die zu peinliche und strenge Ausübung derselben für die auswärtigen Herren Collegcn unter gewissen Umständen wer den, und dürften Fälle, die darauf Bezug haben, manchen Herrn College» genugsam aus Erfahrung bekannt sein. I. B. Ein auswärt. Herr College sendet an seinen Commissionair am Donnerstag (also den Lag nach dem Börscntage) eine Zahlung ein, mit dem Bemerken, dieselbe sofort zu leisten und mit umgehender Post die bei dem Commissionair seines Creditors lagernden Journale, Fortsetz. od. dgl. zu erlangen. Der con- sequente hics. Commissionair muß nun die Zahlung 7 Tage liegen lassen, um der Börsenordnung Genüge zu leisten. Es fragt sich nun: Wer ist hier dcr leidende Thcil? Ich bin dcr festen Ueberzcugung, daß nur gegenseitige Ge fälligkeiten dcr hies. Commissionaire unter einander das Wohl ihrer Committenden kräftig fördern werden. L. H. Aeklam. lb639.) zxZ- Ich ersuche dringend, mir Nichts ä Oonto vorn zu übersenden. Wer mir nicht Rech nung geben will, lasse Bestellungen ä eoncl. unbeach tet, Festverlangtes wird Herr Frohberger stets gegen baar für mich einlösen. Luzern, 19. Oct. 1840. L. A. Jenni Sohn. (Nudolk Jenni.) s564og Persönliches in Nachdrucksangelegenheiten. Eine Erklärung in diesen Blättern Nr. 92 s5421f veranlaßt mich, zur Verständigung einen Beitrag zu geben, um zu bewei sen, daß die von Th. Hahn aus lauter fremdem Eigenthum zu- sammengcstoppclten und bei Bote und Bock in Berlin er schienenen Solfeggicn wirklicher Nachdruck sind. Es würden daher die Verleger dieses Nachdruckes besser gethan haben zu schweigen , statt sich aufs hohe Pferd setzen zu wollen. In einem Schreiben des königl. Polizei - Präsidiums Ir Abth. in Berlin vom 26. Juni a. c. heißt cs unter andern: „daß die „von Ihnen als Nachdruck dcnuncirten, bei Bote und Bock „Hieselbst erschienenen Achtzehn Solfeggicn für die Altstimme mit „Begleitung des Pianos, herausgcgebcn von Th. Hahn Is Hcst, „mit dem auf Antrag dcr Schlesinger'schen Musikalienhandlung mit „Beschlag belegten, in jcncm Bescheide erwähnten musikalischen „Werke nicht identisch sind. Das Polizei-Präsidium hat daher „nachträglich die Beschlagnahme dcs von Ihnen als Nachdruck „dcnuncirten Musikstücks verfügt, und sind in Folge dessen in „dcr Handlung Bote und Bock 31 Exemplare desselben nebst „den dazu gehörigen 20 Platten weggcnommcn worden." Ferner meldet das königl. Criminalgericht der Residenz Berlin vom 29. Au gust: „Auf Ihre Vorstellung vom 16. Juli c. wird Ihnen bekannt „gemacht, daß gegen die Buch-und Musikalienhändler Ed. Bote „und G.B o ck wegen Nachdrucks des in deren Verlage erschienenen „Werkes: 18 Solfeggicn für die Altstimme mit Begl. dcs Pianof. „hcrausgegeben von Theodor Hahn, die fiskalische Untersu- „chung eingelcitet ist." Sobald die Untersuchung mittelst Bestrafung der Nachdruckcr beendet sein wird, bringe ich bei den, Civilgericht, dem königl. Stadtgericht zu Berlin, meine Entschädigungsklage an. Leipzig, den 23. October 1840. 8ricdrich Hofmeister. sb64i ) Unsere Colorir-Anstalt erlauben wir uns bei Vorkommen zu geneigter Berücksichtigung bestens zu empfehlen. E- pö'nicke L Sohn in Leipzig. s5642.) Anzeige. In dem von uns unterm 1. October versandten: Fuchs die krankhaften Veränderungen dcr Haut und ihrer Anhänge:c. re. Abthl. 1, 2, ist in einigen Exemplaren die Lage 37 — 42 Bo gen doppelt, dagegen wird Bogen 43 — 48 fehlen. Wi» bitten um gefällige Zurückscndung der doppelten Bogen 37 — 42, worauf die fehlenden erfolgen sollen. Dictcrich'sche Buchhdlg. in Göttingen. (5643.) Die Herren Verleger schönwisscnschaftlicher, medizinischer, juristischer und kathol. theologischer Literatur handeln in ihrem eigenen Interesse, wenn sie die Gefälligkeit haben, mir ihre Nova baldigst in cinfacher Zahl zu senden und bei ihren Ankündigun gen in hiesigen Blättern meine Firma nicht unerwähnt zu lassen. Der bedeutende Wirkungskreis verbürgt einen lohnen den Erfolg. Auch bin ich gern crbötig, bei Inseraten von Schriften, wel che guten Absatz verspreche», die Hälfte der Kosten zu tragen. Düsseldorf, am 19. October 1840. Döttichcr'sche Buchhandlung. (5644.) Die Verleger von Taschenbüchern für 1841 werden um schnelle Zusendung von 2 — 6 Exemplaren ä 6ond. ersucht. Der Absatz könnte im Voraus verbürgt werden. Konstanz, den 1. October 1840. L. Dlükher.
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