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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1840
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1840
- Sprache
- Deutsch
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2433 94 2434 so verordnet z. B. dos preußische Landrccht Theil I. 17t. XI. §. 1018: „Der Schriftsteller kann keine neue Ausgabe ver anstalten, so longe der erste Verleger die von ihm rechtmäßig veranstalteten Auflagen noch nicht abgesetzt hat." u. tz. 1019 : „Können Verfasser und Buchhändler sich wegen der neuen Ausgabe nicht vereinigen, so muß ersterer, wenn er dieselben in einem andern Verlage Herausgeber! will, zuvörderst dem vo rigen Verleger alle noch vorcäthigen Exemplare der ersten Aus gabe gegen baarc Bezahlung desBuchhandlerprcises abnchmcn." — Das österreichische Gesetzbuch §. 1168 verlangt, daß der Verfasser, wenn er zu einer neuen Ausgabe schreiten will, be vor die frühere vergriffen ist, den ersten Verleger wegen der noch vorräthigen Exemplare entschädige- — Das badcnsche Landrecht beschrankt Satz 5774s das Recht des Verlegers schlech terdings auf eine Auflage, und mithin muß der Verfasser das Recht haben, eine zweite Ausgabe zu veranstalten, sonst würde nie eine solche erscheinen können. — In Sachsen sind diese Grundsätze durch den Gerichtsbrauch anerkannt^). 27) So entschied z. B. das Leipziger Handelsgericht im Jahre 1837 in Sachen der Weidmann'schen Buchhandlung gegen Wun- der's Vcrlagsmagazin (Goethe's Briefwechsel mit Lavater bctr.) „Das Recht des Schriftstellers an seinem Schrifteigcnthum ruhe so lange, als nicht die früher von ihm in rechtmäßigen Verlag gegebene Auflage abgcsctzt worden ist" u. das Note 22 angeführte Appellationsgerichtsurthel sagt: „das Verlagsrecht erstreckt sich in der Regel, und wenn nicht zwischen Schriftsteller und Verle ger etwas Anderes bedungen ist, nur auf die erste Ausgabe des Werkes." (Fortsetzung folgt.) vörse in l^eiprii§. am 19.0stok>er 1840. Amsterdam, lc. 8. 136s, 2 dl. — — Augsburg, lc. 8. 100s, 2 >1. Uerlln, le. 8. 102s, 2 dl. ltremen, lc. 8. 105s, 2 dl. 104j. —Ureslau, >e. 8. 102j. 2 dl. Kranlcfurt a. dl., le. 8. 100s, 2 dl. Hamburg, lc. 8. 146), 2 dl. 145z. — 1-ondvn, 2 dl. 6. 11s, 3dl. 6. 10s.— Paris, lc. 8. 78, 2 dl. — 3 51.77z — Wien, lc. 8. S9s, 2 dl. — 3 dl. 98Z. — 1-vuisd'or ß, Holland. Ilucaten 12s. Kaiser!. Oucat. 124, llreslauer vuear. 12s, passir Ilueat. — 0onvei>tions-8pecies und llluldeu z, 6onventions 10 und 20 Xr. s, 6vld pr. dlarlc, kein 6öln. — — 8ilber pr. dlarle kein 6öln. preuss. 6our. (als 8orte) 102- Verantwortlicher Rcdacteur: G. Wigand. G e k a n n t m Gerichtliche Bekanntmachungen. (5494.) Auf den Antrag des für die minderjährige Tochter des weiland Kunst- und Musikalienhändlers Carl Heinrich Philipp Hartmann Hieselbst bestellten Vormundes, Hrn. Advocatcn Kdpp allhier, werden alle diejenigen, welche an den Vater der Curan- din und den anscheinend überschuldeten Nachlaß desselben aus ir gend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu baden vermeinen, hier durch edictaliter citirt, diese Ansprüche in dem zu solchem Ende auf den 12. Januar 1841 Morgens 10 Uhr vor hiesigem Herzoglichen Stadtgerichte anbe- pränumerations- und Sudscriptions- Anseigen- (5495.) Subscriptions - Anzeige. Bei Th. Bade in Berlin ist so eben erschienen: G»ininLuiiS von kistoi isolier kersonea zu Pierer's Universal - Lexikon und zum Convertations - Lexikon. 1. Heft enth.: lAlle^rancl, Okurles Loiiupueto, Aöromo Napoleon. Pr. 4 As. Von dem Erscheinen des Obigen wird auf den Umschlä gen von Pierer's Nnivcrsal-Lexikon, Reichcnbach's Conversations-Lcxikon und dem Convcrsations-Lexi- ko» der Gegenwart Anzeige gemacht, wer daher Abnehmer a ch u n g e n. räumten Termine bei Strafe des Ausschlusses zu liquidiren, und, so viel als thunlich, auch sofort zu bescheinigen. Zugleich haben diejenigen Liquidantcn, welche im Bezirke des Unterzeichneten Gerichts nicht ansässig sind, spätestens in dem Li- quidationstcrmine procuratores i>, looo zu bestellen, widrigenfalls ihnen solche ex vkkcio werden bcigeordner werden. Urkundlich des Herzoglichen Sradtgerichtssiegels und der bei- gcfügten Namensuntcrschrift. Wolfenbüttel, den 16. October 1840. Herzog!. Braunschweig-Lüneburgsches Stadtgericht. (0.8.) L. Drinckmcier. von obigen Werken hat, oder sich überhaupt für das Unternehmen verwenden will, indem es auch für Nichtbcsitzcr obiger Werke Interesse hat, beliebe die gewünschte Anzahl ü Land, zu verlangen, da pr« Äilov« nichts versandt wird. Bücher, Musikalien u. s. w. unter der Presse. (5496.) Bei uns erscheinen in Commission und verlassen Ende dieses Monats die Presse: Gedichte von Berthold Staufer. 21 Bogen auf sehr schönem Vclinp. 1 fl. 30 kr. od. 21 As. Diese Gedichte sind in engeren Kreisen mit so vielem Bci- falle ausgenommen worden, daß mit Recht gehofft werden darf, sie werden dem Verfasser eine sehr ehrenvolle Stelle unter unfern schwäbischen Dichtern sichern. Handlungen, die keine Nova annehmcn, wollen ihren Be darf verlangen. Stuttgart, d. 15. Oct. 1840. A. Liesching L Lo.
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