für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hcrausgegcben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 45. Dienstags, den 19. Mai. 184^» Die Rabattfrage. (S ch l u ß.) Allein wir wenden uns von diesem Wunsch zu der Frage zurück, welche uns zunächst auf die Mängel der gegenwärti gen Verhältnisse überhaupt geführt hat, zu der Frage vom Rabatt und sprechen in dieser Beziehung unsere Ansicht dahin aus, daß der Rabatt, wie wir bereits oben angedcutet haben, r» / mich drei verschiedenen Rücksichten bemessen werden Ä/ - ^ " "ile Sortimcntshandlkr würde ein Rabatt von lö'st (für andere Handelsgegenstände wird in der Regel nu,. 5-st Commission gegeben) genügen; die Vergütung we gen der Ve ^ndungsspcscn würde sich natürlich nach der Ent fernung riitsten müssen und zu Erleichterung ocs Geschäftes würden di§ Sl^te,, wo sich Buchhandlungen befinden, in 5 bis 10 verschiedene Elasscn zu theilen und der Rabatt ein für allemal nach der Entfernung vom Vcrsendungsorte zu bemessen sein: cs scheint, daß 2 bis 3 st für jede 20 bis 25 Meilen Entfernung mehr als hinreichend sein werden und ohne daß cs nur einer weitern Bekanntmachung bedürfte, würde jeder Buchhändler sich nach dem Ladenpreis selbst seinen Rabatt be rechnen können. Die drille Entschädigung für Zölle, äel Oreclsre, Münz- diffcrenzen würde natürlich blos da Statt finden, wo in den Verhältnissen dazu Veranlassung gegeben ist; sic würde auch nur von den wirklich verkauften Artikeln zu gewähren sein und höchst passend an die Stelle der jetzt Statt findenden Partic- preisc und Freiexemplare freten. ^ Um jedoch unfern Vorschlag durch ein Beispiel zu (iiautern, nehmen wir ein Buch von 10»/)'. Ladenpreis an, welchem Leipzig ausgcgcben und nach Berlin, Frankfurt a. M. und Wien versendet worden ist. Von diesem würden daher die Leipziger Sortimcntshändler und ^diejenigen, welche bis 20 Meiler in der Umgegend woh nen, löst, die Berliner 12^K, die Frankfurter löst, die Wiener 17^ K Rabatt und außerdem noch eine zu bestim mende Bonification, wegen der Zölle, der Münzdiffcrcn- 7r Jahrgang. zcn und des cksl erockere auf den Betrag des wirklichen Ab satzes zu genießen haben. Es versteht sich, daß obige Sätze in keiner Beziehung normgebend sein sollen und daß außer der Entfernung vielleicht auch auf andere Verhältnisse, wie häufige und deshalb wohlfeile Transportverbindungen und ähnliche, Rücksicht genommen werden kann, allein Jeder mann sicht ein, daß durch Annahme eines solchen Princips, wenn damit das unbedingte Verbot des Rabatts an Private verbunden wird, der Schleuderei sofort ein Ende gemacht werden würde, weil der dem Verlagsoct näher wohnende Sor- timentshändlcr nicht mehr wie jetzt einen außer allem Ver- hältniß stehenden Rabatt zu genießen und dadurch Veranlas sung haben würde, mit entfernten Handlungen in Eoncur- rcnz zu treten. Eben so verstünde sich, daß nicht die Höhe des zu bewilligenden Rabatts überhaupt, sondern nur das Minimum festgesetzt werden dürfte, denn es würde unbillig sein, Werke in Lieferungen mit andern gleichzustcllen, die in ganzen Bänden ausgcgcben werden; allein das Verhältniß müßte unverbrüchlich festgehalten und cs dürfte keinem Ein zelnen ein Vorzug gegeben werden, so daß wenn z. B. in der ersten Elasse ,)Ö st Rabatt bewilligt würde, dieß Allen gleichmäßig zu Gute gerechnet und der Vcrsendungs- und Verkaufsrabatt nichts destowenigcr gewahrt, vor allen Din gen aber auch bei solchen Erhöhungen der Grundsatz festgehal ten werden müßte, daß, bei Verlust allen Rabatts, gegen Private der Ladenpreis als ein unverbrüchliches Gesetz beob achtet und dieser eben so wenig in irgend einem Winkel Deutschlands, weder erhöht noch erniedrigt werden dürfe, was den Käufern um so weniger zum Nachtheil gereichen würde, als durch Annahme eines solchen Vorschlags die Ver leger sämmllich in den Stand gesetzt werden würden, die Preise der neuen Bücher bedeutend zu ermäßigen, eine Maß regel, die sich vielleicht auch aus alle, vor der Annahme des selben erschienenen Bücher durch freie Uebcreinkunft ausdeh nen ließe. 9. S. 83